Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0744Ausgegeben am 22.08.2024

Eing. Dat. 22.08.2024

 

 

Aufhebung Radstreifen-Testbetrieb Waldstraße

Antrag CDU und Freie Wähler vom 22.08.2024

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt,

 

den Probebetrieb des auf der Waldstraße eingerichteten Radstreifens zwischen Bleichstraße und Hessenring/Friedrichsring (beiderseits) nach Ablauf der einjährigen Probezeit einzustellen und nicht zu verstetigen. Die temporären Fahrbahnmarkierungen und Beschilderungen sind zurückzubauen und beide Fahrstreifen (beiderseits) für den gesamten Verkehr freizugeben.

 

 

Begründung:

 

Durch Beschluss vom 09.03.2023 2021-26/DS-I(A)0476 hatte die Stadtverordnetenversammlung die Einrichtung eines Radstreifens je Fahrtrichtung auf der Waldstraße zwischen Bleichstraße und Hessenring/Friedrichsring im Probebetrieb für die Dauer von einem Jahr beschlossen. Nachfolgend wurde dieser Probebetrieb Mitte Juli 2023 aufgenommen. Es erfolgte eine Evaluation des Probebetriebs durch Verkehrszählungen im September 2023 und Mai 2024 durch Studenten der Hochschule Darmstadt. Festgestellt wurde hierbei, dass der Anteil des Radverkehrs in dem maßgeblichen Bereich des Testbetriebes im September 2023 lediglich zwischen 1,5 und 3,2 % lag. Dem Abschlussbericht im Begleitgremium Radentscheid durch Prof. Follmann von der Hochschule Darmstadt am 11.07.2024 war zu entnehmen, dass sich an dem Anteil des Radverkehrs nichts nennenswert verändert hat und dieser nach wie vor in den jeweiligen Erhebungszonen bei nur ca. 2 % liegt. Dabei ist davon auszugehen, dass der Anteil des Radverkehrs in den Wintermonaten noch deutlich niedriger liegen dürfte. Eine Erhebung hierzu ist nicht erfolgt.  Ein irgendwie gearteter Nutzen für die Verkehrsentwicklung in dem maßgeblichen Bereich der Waldstraße ist angesichts der geringen Nutzung durch den Radverkehr durch diese Maßnahme nicht erkennbar. Eine Verstetigung oder gar Erweiterung der Maßnahme bis zur Stadthalle lässt sich unter keinem Gesichtspunkt rechtfertigen. Der Probebetrieb hat vielmehr deutlich gemacht, dass das Angebot eines Radstreifens an Hauptverkehrsstraßen, hier der Waldstraße, unattraktiv ist und von den Radfahrerinnen und Radfahrern nicht angenommen wird. Zudem steht in dem maßgeblichen Verkehrsbereich mit der parallel geführten Senefelderstraße eine ausgewiesene Fahrradstraße zur Verfügung. Für einen zusätzlichen Radstreifen auf einem der Offenbacher Hauptverkehrswege gibt es keinerlei Erforderlichkeit. Der Testbetrieb ist nach dem dafür vorgegebenen Zeitraum einzustellen und die Nutzung der Verkehrsfläche ist wieder für den gesamten Verkehr freizugeben.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.