Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0759Ausgegeben am 22.08.2024

Eing. Dat. 22.08.2024

 

 

 

 

 

Umwidmung der historischen Ortskerne Bieber und Bürgel zu verkehrsberuhigten Zonen

Antrag CDU vom 21.08.2024

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt, alle notwendigen Schritte in die Wege zu leiten, die in Anlage 1 und 2 dargestellten Ortskernbereiche von Bieber und Bürgel zu verkehrsberuhigten Zonen umzuwandeln.

 

In Abstimmung mit und als eindeutig beschlossene Zielsetzung für das derzeit laufende Förderprogramm „Bieber Bürgel – Mitte machen“ sollen die damit zusammenhängenden Einzelmaßnahmen angepasst und zeitnah begonnen werden. Die beigefügten Unterlagen (Anlage 3: Plan u. Anlage 4: textliche Beschreibung) für die Gestaltung der Straßen und Plätze im Bereich der historischen Ortskerne Bieber und Bürgel bilden die Grundlage der weiteren Planungen im Rahmen des Entwicklungskonzeptes genereller Unterhaltungsmaßnahmen, sowie anderweitiger Maßnahmen (z.B. weitere Förderprogramme).

 

Die Planungsgebiete werden, wie in den genannten Anlagen dargestellt, begrenzt durch den jeweiligen Verlauf der bis Anfang des 19. Jhdt. geschlossenen Ortsmauer und für Bürgel noch ergänzt um die Arnoldstraße, sowie die Offenbacher Straße zwischen Falltorstraße und Schönbornstraße.

 

Die Umsetzung der in den Rahmenplänen festgelegten Vorgaben soll sowohl sukzessive bei Sanierungsmaßnahmen erfolgen als auch im Rahmen der entsprechenden Fördermaßnahmen des Bund-Länder-Programms „Aktive Kernbereiche“, aus dem zumindest für Bürgel und Bieber bereits Mittel zur Verfügung stehen.

 

Für Bereiche besonderer historischer Bedeutung (Bürgerplatz, westliches Ende der Stiftstraße, Kreuzung Oberhofstraße/Seligenstädter Straße) sind spezifische Planungen zeitnah zu entwickeln und entsprechend zu berücksichtigen.

 

 

Begründung:

 

Die Notwendigkeit einer charakterbezogenen Pflege und Weiterentwicklung, bzw. Reparatur der historischen Ortskerne der ehemals selbständigen Orte wurde bereits vor Jahren erkannt. Erste Schritte in Form einer Teilhabe am Landesförderprogramm „Aktive Kernbereiche“ wurden eingeleitet. Bereits 2017 erfolgte seitens des Stadtplanungsamtes im Vorgriff auf das Programm eine Workshopreihe in Bürgel mit breit angelegter Bürgerbeteiligung.

Aktuelle Einzelmaßnahmen des Förderprogramms kommen im Rahmen der Besprechungen innerhalb der Bürgerbeteiligung jedoch immer wieder an den Punkt, dass die grundsätzliche Entscheidung, die im Antrag skizzierten Geltungsbereiche zu verkehrsberuhigten Zonen umzuwandeln, noch nicht eindeutig beschlossen wurde.

Damit werden gewisse Detailentscheidungen offengehalten und stehen einer zeitnahen Fortsetzung oder auch einem Abschluss der von den Bürgern gewollten und begleiteten Planungen im Weg. Dies führt unter den derzeitig noch engagierten Bürgern zu enormer Frustration und nimmt den Anreiz zur Beteiligung, was aktuell zu einer immer weiter zurückgehenden Teilnahme dieser in den jeweiligen Orten engagierten Bürgerschaft führt.

Eine eindeutige Stellungnahme und Willensbekundung der Stadtverordnetenversammlung würde die Planungen und Umsetzung dieser Einzelmaßnahmen entscheidend voranbringen. Somit würde auch wieder ein Anreiz schaffen, sich angesichts einer sichtbaren Ergebnissetzung seitens der breiten Bürgerschaft mehr einzubringen und mit den Maßnahmen zu identifizieren.

Zudem finden nach wie vor ständig Instandsetzungsmaßnahmen im öffentlichen Raum statt, die bislang ausschließlich der Verkehrssicherung dienen und vollkommen unabhängig und möglicherweise ebenfalls der Zielsetzung einer ortskerngerechten Gestaltung entgegenstehen.

Der wesentliche Kern eines -noch durch seine weitgehend bestehende historische Bebauung erhaltenen und baulich geprägten- Ortskerns ist im Stadtbild nur zu erahnen. In jüngster Vergangenheit erfolgte Sanierungen heben diesen Charakter nur dann heraus, wenn dies vom jeweiligen Investor erkannt und unterstützt wurde.

Eine Sanierung der Bestandsbebauung und die Vorgaben einer Gestaltungssatzung bedürfen noch einer Regelung des Straßenraums, damit der Charakter entsprechend der vorgefundenen Möglichkeiten herausgestellt werden kann.

Da das historische Kopfsteinpflaster gerade im Ortskern noch weitestgehend unter einer dünnen Asphaltdecke vorhanden ist (was baulich immer wieder zu Problemen führt), soll der grundlegende Ansatz für die Gestaltung der Oberfläche sein, dass das historische Kopfsteinpflaster mit entsprechenden technischen Mitteln von der Asphaltschicht befreit wird. Fehlstellen werden ergänzt. Die meist aufgrund von Kanalarbeiten entstandenen Schneisen, in denen das Pflaster auf Grabenbreite seinerzeit nicht wieder eingesetzt wurde, sollen genutzt werden, um im -für Fahrradverkehr und die Nutzung von Gehhilfen- doch beschwerlicheren Kopfsteinpflaster einen leicht nutzbaren Bereich zu schaffen. Zudem soll somit in einer ansprechenden und mehrere Bereiche bedienenden Maßnahme die Entsiegelung innerstädtischer Flächen gefördert werden.

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.