Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0762Ausgegeben am 24.09.2024

Eing. Dat. 19.09.2024

 

 

Grundstücksverkauf Carl-Legien-Straße 16, 63073 Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2024-326 (Dez. I, Amt 80) vom 18.09.2024

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Die Stadt Offenbach am Main veräußert an die in der Anlage genannten Käufer das Grundstück Gemarkung Bieber Flur 13 Nr. 28/3 = 10848 m² zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

2.     Der Kaufpreis beträgt 2.440.800,00 EUR (225,00 EUR/m²) und ist innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluss zu zahlen und beim Produktkonto 10010200.5910000180 (Erlös aus Grundstücksverkäufen) zu vereinnahmen.

3.     Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von den Käufern getragen.

4.     Für alle Verkaufsfälle wird ein dingliches Vorkaufsrecht für die Stadt Offenbach am Main eingetragen.

5.     Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.

 

Begründung:

 

Das Grundstück Carl-Legien-Straße 16 ist derzeit im Erbbaurecht vergeben. Die Erbbauberechtigte hat Interesse am Erwerb des Grundstücks. Das Erbbaurecht hat noch eine Restlaufzeit bis zum 31.12.2068. Der aktuelle Erbbauzins beträgt 8,00 EUR/m² = 86.784,00 EUR/Jahr. Im Nachtrag zum Erbbauvertrag vom 15.03.2018 wurde vereinbart, dass die Erbbauberechtigten das Erbbaugrundstück jederzeit zum jeweiligen Verkehrswert erwerben können.

 

Aus stadtplanerischer Sicht bestehen keine Bedenken gegen die Veräußerung des Grundstücks. Der vereinbarte Kaufpreis entspricht einer aktuellen Bodenwertermittlung (erschließungsbeitragspflichtiger Wert).

 

Die Käufer sind mit dem vorgenannten Kaufpreis und den sonstigen im Antrag genannten Bedingungen und Modalitäten einverstanden.

Anlagen:

Lageplan

Klimarelevanzprüfung

Nichtöffentliche Anlage

 

Hinweis: Antrag und öffentliche Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Die nichtöffentliche Anlage erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.