Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0766Ausgegeben am 25.09.2024

Eing. Dat. 25.09.2024

 

 

 

 

 

Ausbau der Beförderungsdienste für Menschen mit Behinderung

Antrag Die Linke. vom 25.09.2024

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt, das Angebot an Fahrdiensten für Menschen, denen durch ihre Behinderung die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder von Privatfahrzeugen nicht möglich ist, auszubauen. Über das Fortschreiten des Ausbaus ist jährlich im Sozialausschuss zu berichten.

 

Ziele des Ausbaus sollen sein:

 

- Eine zentrale Koordination des Angebots an Fahrdiensten durch eine Servicestelle der Stadt Offenbach, die über die Voraussetzungen zur Nutzung und zur Kostenübernahme des Angebots informiert und über die sowohl freie Fahrzeuge buchbar sein sollen, als auch an verfügbare Fahrdienste weitervermittelt wird. Eine Angliederung an die zentrale Rettungsstelle ist dabei zu prüfen.

 

- Eine übersichtliche und einfach zugängliche Darstellung des Angebots an Fahrdiensten mit Kontaktdaten, etwa auf der Website der Stadt Offenbach.

 

- Die Erhöhung der Anzahl an für die Beförderung von Menschen mit Behinderungen ausgelegten Spezialfahrzeugen, die auf Offenbacher Stadtgebiet Fahrten anbieten, z.B. durch die Ansprache von Fahrdienstleistern und Taxiunternehmen in der Region. So soll sichergestellt werden, dass Fahrten ohne lange Vorlaufzeit in Anspruch genommen werden können.

 

Ferner ist zu prüfen, inwieweit es möglich ist beim Ausbau der Fahrdienste mit Nachbarkommunen bzw. dem Kreis Offenbach zu kooperieren und ob Fördermöglichkeiten durch Drittmittel zur Finanzierung eingeworben werden können.

 

 

Begründung:

In Offenbach besteht ein Ungleichgewicht zwischen dem Angebot an und der Nachfrage nach Beförderungsdiensten für Menschen mit Behinderungen, was z.B. dazu führt, dass bei der Nutzung eines Fahrdienstes mit sehr langen Vorlaufzeiten zu rechnen ist. Mobilität ist aber ein wichtiger Aspekt der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Das Mobilitätsangebot in einer Stadt sollte daher selbstverständlich im Einklang mit dem Gedanken der Inklusion sein. Das bedeutet, dass es nicht nur möglichst barrierefrei gestaltet werden sollte, sondern auch einen guten Zugang zu allen Verkehrsmitteln bereithalten muss, um so den Menschen die Fahrt zu den Zielen, die sie erreichen müssen, zu ermöglichen.

Menschen, die aufgrund einer Behinderung nicht per Fuß oder per Fahrrad unterwegs sein können und auch keinen eigenen Pkw oder das reguläre ÖPNV-Angebot nutzen können, sind um ihren Alltag bestreiten zu können auf Fahrdienste angewiesen, die sie unkompliziert von A nach B bringen, ganz egal ob zum Sport, zu Verabredungen, Terminen, etc.

Für Personen, die den regulären ÖPNV aufgrund ihrer Behinderung nicht nutzen können ist es möglich Fahrdienste freier Träger in Anspruch zu nehmen oder Fahrten bei privaten Taxiunternehmen zu buchen. Die Kosten werden hierbei, abhängig vom Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis, von der Eingliederungshilfe übernommen.

Personen, die nicht selbständig in das Fahrzeug ein- und aussteigen können, benötigen Spezialfahrzeuge, die mit einem Hublift, einer Rampe oder ähnlichem ausgestattet sind und in denen die Mitfahrt bspw. in einem Rollstuhl möglich ist. In Offenbach ist das Angebot an Fahrdiensten bzw. an Fahrzeugen, die diesen Anforderungen entsprechen sehr rar gesät. Die Nachfrage ist jedoch entsprechend einer Großstadt wie Offenbach hoch. Dies führt dazu, dass Fahrgäste lange im Voraus planen müssen und spontanere Fahrten kaum möglich sind.

Dies entspricht keineswegs dem Anspruch eines öffentlichen Verkehrsangebots, das im Sinne der Daseinsvorsorge, allen Menschen entsprechend ihren Bedürfnissen und individuellen Fahrtzielen und –zwecken eine flächendeckende Mobilität auf dem Offenbacher Stadtgebiet ermöglicht.

Mit den beantragten Maßnahmen soll diesem Nachbesserungsbedarf Rechnung getragen werden und ein Schritt in Richtung eines gerechteren Mobilitätsangebots in Offenbach getan werden.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.