Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-I(A)0771Ausgegeben am 30.09.2024
Eing. Dat. 26.09.2024
Nachtragssatzung und Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2024
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2024-335 (Dez. III, Amt 20) vom 25.09.2024
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. die Nachtragssatzung 2024 wird beschlossen und damit der Nachtragshaushaltsplan 2024 festgesetzt.
2. die sich aus der Nachtragssatzung 2024 und dem Nachtragshaushaltsplan 2024 ergebenden Änderungen in Finanzplanung und Investitionsprogramm werden in der Finanzplanung und im Investitionsprogramm 2024 berücksichtigt.
3. das an die Änderungen der Nachtragssatzung 2024 und Nachtragshaushaltsplan 2024 angepasste Haushaltssicherungskonzept (HSK) 2024 wird beschlossen.
Begründung:
Nach § 98 HGO ist die Nachtragssatzung von der Stadtverordnetenversammlung nach Behandlung in den zuständigen Ausschüssen zu beschließen. Der Beschluss über die Nachtragssatzung schließt die Aktualisierung der Teilergebnis- / Teilfinanzhaushalte (Produktbudgets), des Ergebnis- / Finanzhaushalts, die Bestandteile des Nachtragshaushaltsplanes sind (§ 98 HGO i.V. mit § 8 GemHVO), ein.
Die Nachtragssatzung 2024 dient der notwendigen Anpassung der Haushaltsplanung an die aktuellen Entwicklungen des Jahres 2024, die zum Zeitpunkt der regulären Haushaltsplanung nicht erkennbar waren. Aufgrund des Finanzvolumens der sich ergebenden Veränderungen ist der Erlass einer Nachtragssatzung 2024 geboten.
Das HSK wird entspechend der Veränderungen angepasst.
Im Übrigen wird zur Begründung auf die beigefügten Unterlagen verwiesen.
Anlage:
Nachtragssatzung mit Nachtragshaushaltsplan 2024
Hinweis: Antrag und Anlage werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.