Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-I(A)790Ausgegeben am 20.11.2024
Eing. Dat. 20.11.2024
Prüfung der Einführung der „Grundsteuer C“ in Offenbach
Antrag FREIE WÄHLER vom 20.11.2024
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, die Einführung einer „Grundsteuer C“ auf baureife Grundstücke in Offenbach zu prüfen.
Berichtet werden soll u.a. über die Anzahl möglicher Grundstücke die von der Erhebung der Grundsteuer C betroffen wären und die möglichen resultierenden jährlichen Steuereinnahmen aus der Grundsteuer C.
Begründung:
Die Grundsteuer C bietet Kommunen die Möglichkeit, einen gesonderten Hebesatz auf baureife, aber unbebaute Grundstücke zu erheben. Ziel ist es, Grundstückseigentümer dazu zu bewegen, brachliegende Flächen zügig zu bebauen und damit dringend benötigten Wohnraum zu schaffen. Dies dient der Bekämpfung von Bodenspekulation und hilft, den Flächenverbrauch durch die Erschließung neuer Baugebiete zu reduzieren, da bestehendes Bauland effizienter genutzt wird.
Das Instrument wurde im Zuge der Grundsteuerreform ab 2025 wieder eingeführt und steht den Kommunen in Bundesländern mit dem Bundesmodell zur Verfügung, darunter Hessen. Die Steuer ist keine Pflicht, sondern eine Option, die jede Kommune je nach lokalen Gegebenheiten eigenständig prüfen und einführen kann.
Für Offenbach am Main könnte die Grundsteuer C ein wirkungsvolles Instrument sein, um ungenutzte Baulücken im Stadtgebiet zu mobilisieren und so der Wohnungsnot entgegenzuwirken. Besonders in einer Stadt mit hohem Entwicklungsdruck und begrenzten Flächenressourcen kann die Steuer einen wichtigen Beitrag leisten, die nachhaltige Stadtentwicklung zu fördern.
Die antragstellende Fraktion beantragt daher, den Magistrat zu beauftragen, eine Machbarkeitsprüfung für die Einführung der Grundsteuer C in Offenbach vorzunehmen. Dies soll insbesondere die Identifikation geeigneter Grundstücke und eine Kosten-Nutzen-Analyse umfassen, um den Mehrwert für die Stadtentwicklung abzuwägen.
Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.