Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-I(A)0802Ausgegeben am 21.11.2024
Eing. Dat. 21.11.2024
Eigenbetrieb Kindertagesstätten Offenbach
hier: Wirtschaftsplan 2025 des Eigenbetriebes Kindertagesstätten Offenbach
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2024-406 (Dez. II, Amt 57) vom 20.11.2024
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
Der beigefügte Wirtschaftsplan 2025 des Eigenbetriebs Kindertagesstätten Offenbach für das Geschäftsjahr 2025 wird wie folgt festgesetzt:
1. Erfolgs- und Vermögensplan
1.1 Erfolgsplan
Erträge 44.730 TEUR
(davon: aus dem Erhalt von Betriebskosten- 23.744 TEUR
zuschüssen gemäß neuem Berechnungsschema)
Aufwendungen 45.267 TEUR
Jahresüberschuss / Jahresverlust -548 TEUR
1.2 Vermögensplan
Einnahmen (Deckungsmittel) 232 TEUR
Ausgaben 232 TEUR
2. Kreditermächtigungen
Kreditermächtigungen zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden im Wirtschaftsjahr 2025 nicht festgesetzt.
3. Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden im Wirtschaftsjahr 2025 nicht festgesetzt.
4. Liquiditätskredite
Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen werden nicht beansprucht.
5. Stellenübersicht
Es gilt die Stellenübersicht gemäß § 18 Eigenbetriebsgesetz, die Bestandteil des beigefügten Wirtschaftsplans 2025 ist.
6. Finanzplan
Es gilt die Finanzplanung gemäß § 5 Ziffer 4, in Verbindung mit § 19 des Eigenbetriebsgesetzes, die Anlage des beigefügten Wirtschaftsplans 2025 ist.
Begründung:
Entsprechend den Bestimmungen des Eigenbetriebsgesetzes Hessen in der Fassung vom 09.06.1989 (GVBI. I, Seite 154), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.07.2016 (GVBI. I S.121), insbesondere der §§ 15 bis 19 in Verbindung mit der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Kindertagesstätten Offenbach, wird der Wirtschaftsplan für das Jahr 2025 (WPL 2025) einschließlich aller Anlagen vorgelegt.
Die Kassenreste gem. § 105 HGO sind notwendig, um eine termingerechte Abwicklung des Zahlungsverkehrs zu gewährleisten.
Das Betriebsergebnis resultiert aus den oben genannten Aufwendungen und Erträgen. Es ergibt einen Verlust von T€ 548. Zum Ausgleich des Verlustes werden die Gewinne aus 2023 verwendet, sie betrugen T€ 882.
Bezüglich der Einzelheiten wird auf den beigelegten Erläuterungsteil sowie die übrigen Anlagen verwiesen.
Das Vorhaben ist mit der Kämmerei abgestimmt.
Die Betriebskommission hat den vorgelegten Wirtschaftsplan 2025 in ihrer Sitzung am 30.10.2024 dem Magistrat einstimmig zur Weiterleitung an die Stadtverordnetenversammlung empfohlen.
Anlage:
Wirtschaftsplan Kindertagesstätten Offenbach 2025
Hinweis: Der Antrag sowie die Anlage werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.