Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0802Ausgegeben am 21.11.2024

Eing. Dat. 21.11.2024

 

 

 

 

 

Eigenbetrieb Kindertagesstätten Offenbach

hier: Wirtschaftsplan 2025 des Eigenbetriebes Kindertagesstätten Offenbach

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2024-406 (Dez. II, Amt 57) vom 20.11.2024

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Der beigefügte Wirtschaftsplan 2025 des Eigenbetriebs Kindertagesstätten Offenbach für das Geschäftsjahr 2025 wird wie folgt festgesetzt:

 

1.    Erfolgs- und Vermögensplan

 

1.1 Erfolgsplan

Erträge                                                                                   44.730 TEUR

(davon: aus dem Erhalt von Betriebskosten-                  23.744 TEUR
zuschüssen gemäß neuem Berechnungsschema)

 

Aufwendungen                                                                     45.267 TEUR

Jahresüberschuss / Jahresverlust                                         -548 TEUR

 

1.2 Vermögensplan

Einnahmen (Deckungsmittel)                                                  232 TEUR

Ausgaben                                                                                    232 TEUR

 

2.    Kreditermächtigungen

Kreditermächtigungen zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden im Wirtschaftsjahr 2025 nicht festgesetzt.

 

3.    Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden im Wirtschaftsjahr 2025 nicht festgesetzt.

 

4.    Liquiditätskredite

Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen werden nicht beansprucht.

 

5.    Stellenübersicht

Es gilt die Stellenübersicht gemäß § 18 Eigenbetriebsgesetz, die Bestandteil des beigefügten Wirtschaftsplans 2025 ist.

 

6.    Finanzplan

Es gilt die Finanzplanung gemäß § 5 Ziffer 4, in Verbindung mit § 19 des Eigenbetriebsgesetzes, die Anlage des beigefügten Wirtschaftsplans 2025 ist.

 

 

Begründung:

 

Entsprechend den Bestimmungen des Eigenbetriebsgesetzes Hessen in der Fassung vom 09.06.1989 (GVBI. I, Seite 154), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.07.2016 (GVBI. I S.121), insbesondere der §§ 15 bis 19 in Verbindung mit der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Kindertagesstätten Offenbach, wird der Wirtschaftsplan für das Jahr 2025 (WPL 2025) einschließlich aller Anlagen vorgelegt.

 

Die Kassenreste gem. § 105 HGO sind notwendig, um eine termingerechte Abwicklung des Zahlungsverkehrs zu gewährleisten.

 

Das Betriebsergebnis resultiert aus den oben genannten Aufwendungen und Erträgen. Es ergibt einen Verlust von T€ 548. Zum Ausgleich des Verlustes werden die Gewinne aus 2023 verwendet, sie betrugen T€ 882.

 

Bezüglich der Einzelheiten wird auf den beigelegten Erläuterungsteil sowie die übrigen Anlagen verwiesen.

 

Das Vorhaben ist mit der Kämmerei abgestimmt.

 

Die Betriebskommission hat den vorgelegten Wirtschaftsplan 2025 in ihrer Sitzung am 30.10.2024 dem Magistrat einstimmig zur Weiterleitung an die Stadtverordnetenversammlung empfohlen.

Anlage:

Wirtschaftsplan Kindertagesstätten Offenbach 2025

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlage werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.