Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0827Ausgegeben am 16.01.2025

Eing. Dat. 16.01.2025

 

 

 

 

 

Verkehrsberuhigung statt Flickschusterei an Haltestelle Bürgerplatz

Antrag CDU vom 15.01.2025

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt, folgende Maßnahmen in die Umsetzung zu bringen:

 

-       Die maximal zulässige Geschwindigkeit auf der Offenbacher Straße in Bürgel wird vom Kreuzungsbereich Falltorstraße bis zur Kreuzung Schönbornstraße auf 20 km/h beschränkt.

 

-       Die Asphaltoberfläche der Straßenfahrbahn wird gemäß des im Anhang dargestellten Geltungsbereichs bis zum historischen Kopfsteinpflasterbelag entfernt und entsprechende Einbauten (Kanaldeckel u.ä.) werden angepasst und Fehlstellen im Pflaster ergänzt.

 

 

Begründung:

 

An der Haltestelle Bürgerplatz ist vor einiger Zeit ein Teil der Asphaltdecke (etwa eineinhalb Quadratmeter) aufgerissen und hat sich ähnlich einer Düne in Richtung der Haltestelle aufgeschoben, so dass sich neben dem Loch von etwa zehn Zentimetern ein fast gleich hoher Hügel aus aufgeschobener Asphaltmasse aufgetan hat. Nach einiger Zeit wurde diese für den Straßenverkehr äußerst gefährliche Situation notdürftig und nur leicht entschärft, indem das Loch mit dem freiliegenden Kopfsteinpflaster mit neuer Asphaltmasse verfüllt wurde. Der daneben befindliche Hügel blieb. Im Mai 2024 stapelte sich auch, diesmal ohne Lochbildung, die offensichtlich zu weiche Asphaltmasse zu einer „zweiten Düne“ auf. Seit einigen Wochen nun beginnt auch die Flickstelle zu reißen und es sind wieder zwei Löcher entstanden, die bislang nur etwa die Größe eines DIN A3-Blattes haben, aber dafür die vorgenannte Tiefe. Zudem ist nun wenige Meter dahinter, jedoch noch gerade auf Länge der Bushaltestelle, ein neues Loch, mitten im Straßenbereich entstanden, welches bislang etwas kleiner, aber eben auch entsprechend tief ist und durch seine Lage mitten im Fahrbereich noch etwas gefährlicher für den Straßenverkehr.

 

Für die Frage des weiteren Umgangs mit dieser akuten Gefahrensituation ist neben den offensichtlich unzureichenden Reparaturversuchen noch der Umstand zu berücksichtigen, dass die Haltestelle und auch der direkt davor gelegene Fußgängerüberweg in einer Kurve liegen, die gerade bei leider oftmals gegenüber den erlaubten 30 km/h weit überhöhten gefahrenen Geschwindigkeiten für sich genommen schon eine erhebliche Gefahrenstelle darstellt. Eine reine Anpassung der maximal zulässigen Geschwindigkeit wird daher keinen Erfolg zeigen - im Hinblick auf diese immer wieder vorkommenden Überschreitungen.Hinzu kommt, dass mit der auf diese Kreuzung noch zusätzlich einführende Arnoldstraße eine für bestimmte Richtung sehr unübersichtliche Situation für alle Verkehrsteilnehmer entsteht. Auch gerade die den Fußgängerüberweg nutzenden Schulkinder sind hier besonders gefährdet.

 

Da sich nun die besagten Reparaturversuche als unwirksam herausgestellt haben, möchte die antragstellende Fraktion die Gelegenheit genutzt wissen, weitere untaugliche Versuche und damit entsprechende Finanzmittel einzusparen und stattdessen dort eine der Gefahrensituation entsprechende Anpassung vorzunehmen, die auch der technischen Problematik dauerhaft Herr wird.

Anlagen:

Anlage 1:       Übersichtsplan mit Umgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches

Anlagen 2-4: Bilder der Schadenssituation

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.