Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0829Ausgegeben am 10.02.2025

Eing. Dat. 30.01.2025

 

 

 

 

 

Erstellung eines Vielfalts- und Teilhabekonzeptes

Fortschreibung des Integrationskonzeptes

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2025-023 (Dez. III, Amt 50) vom 29.01.2025

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Der Integrationsbeauftragte wird beauftragt, ein Vielfalts- und Teilhabekonzept zu erstellen, welches das am 06.05.2004 beschlossene Integrationskonzept fortschreibt.

 

2.    Die Ämter der Stadtverwaltung unterstützen ihn bei seinem Vorhaben.

 

3.    Der Ausländerbeirat ist in den Prozess einzubinden. Das Konzept soll dem Sozialausschuss vorgestellt und von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden.

 

 

Begründung:

 

Offenbach ist eine Einwanderungskommune. Rund 70 Prozent der Offenbacher Bevölkerung haben eine Einwanderungsgeschichte. Wir sind eine Stadt der Vielfalt. Das Engagement vieler Menschen und Institutionen trägt maßgeblich zu Integration und Teilhabe bei. Die Frage, wie Integration gelingt, entscheidet sich maßgeblich in den Städten und Gemeinden. Denn gelingende Einwanderung ist eine Daueraufgabe. Es geht hierbei nicht nur um die Integration von Geflüchteten, sondern z.B. auch um EU-Arbeitnehmende und um Menschen, die über das Fachkräfteeinwanderungsgesetz zu uns kommen.

 

Das von der Stadtverordnetenversammlung am 06.05.2004 beschlossene Integrationskonzept der Stadt Offenbach wurde in einer Zeit erstellt, in der die bundesdeutsche Diskussion um die Anerkennung der deutschen Zuwanderungs-realität, bzw. ob Deutschland ein Einwanderungsland sei, mit allen nachfolgenden Überlegungen um die Fragen der „nachholenden Integration“, der Integrationsförderung etc. die Offenbacher Konzeptentwicklung und die Diskussion in den beteiligten politischen Gremien beeinflusste.

 

Inzwischen sind mit dem Chancenaufenthaltsrecht, dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz, der Öffnung der Integrationskurse und der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts viele Fortschritte erzielt worden.

 

Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts will Menschen mit Einwanderungsgeschichte in Deutschland willkommen heißen damit sie sich wirklich zugehörig fühlen. Dafür hat die Bundesregierung das Staatsangehörigkeitsrecht modernisiert. Mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts wird in Deutschland u.a. Mehrstaatigkeit zugelassen. Alle in Deutschland geborenen Kinder ausländischer Eltern erhalten nun die deutsche Staatsangehörigkeit und können die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern behalten, wenn mindestens ein Elternteil seit mehr als fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt.

 

Die Gesellschaft hat sich in den letzten zwanzig Jahren weiter ausdifferenziert. Viele Menschen, deren Eltern oder Großeltern nach Deutschland gekommen sind, begreifen sich als Menschen dieser Gesellschaft und nicht mehr als Teil von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte. Die Gesellschaft ist vielfältiger geworden, sei es was die Religionszugehörigkeit, die Identifikation mit einem Geschlecht, oder die sexuelle Orientierung betrifft. Sie alle bilden einen Teil einer Gesellschaft, die gleichwertig und Gleichberechtigt am Leben teilnehmen will und soll.

 

Hierfür müssen Bedingungen geschaffen, gefördert und umgesetzt werden, damit dies künftig von allen gleichsam geteilt und friedlich gelebt werden kann. Durch die Erstellung und Verabschiedung eines Konzepts für Vielfalt und Teilhabe soll der Integrationspolitik der Stadt Offenbach hierfür ein verbindlicher Rahmen für kommunalpolitische Handlungsansätze gegeben werden.

Anlage:

Klimarelevanzprüfung

 

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlage werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.