Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0831Ausgegeben am 20.02.2025

Eing. Dat. 20.02.2025

 

 

Aufhebung des Erbbaurechts an dem Grundstück Julie-Heraeus-Straße 23,

63073 Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2025-039 (Dez. I, Amt 80) vom 19.02.2025

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Die Erbbaurechtsvergabe des Grundstücks Gemarkung Bieber Flur 4 Nr. 354 (328 m²), an die in der Anlage genannte Erbbauberechtigte, wurde von den Stadtverordneten in der Sitzung am 10.03.2022 (Antrag Magistratsvorlage-Nr. 2022-048 (Dez. I, Amt 80) vom 23.02.2022, 2021-26/DS-I(A)0232) beschlossen.

 

2.     Das Erbbaurecht wurde zur Errichtung eines Wohnhauses bestellt und endet mit Ablauf des 31.12.2120. Es soll mit sofortiger Wirkung aufgehoben werden.

 

3.     Der jährliche Erbbauzins beträgt 3.936,00 EUR (12,00 EUR/m²) und wird bei der Produktnummer 10010200 (Abwicklung von Grundstücksgeschäften sowie Bestellung und Verwaltung von Erbbaurechten), Kontonummer 5300000180 (Erbbauzins) vereinnahmt.

 

 

Begründung:

 

Das Erbbaurecht an dem Grundstück Julie-Heraeus-Straße 23 wurde mit der Vorgabe zur Errichtung eines Reihenendhauses vergeben. Die Beurkundung des Erbbauvertrages erfolgte am 28.04.2022. Das Erbbaurecht ist inzwischen im Grundbuch eingetragen.

 

Zum Zeitpunkt der Zuteilung des Grundstücks, Ende 2021, konnte eine solide Finanzierung der Baumaßnahme von der Bewerberin nachgewiesen werden und eine Vergabe des Erbbaurechts wurde den Entscheidungsgremien empfohlen.

 

Bedingt durch den Krieg in der Ukraine und die damit einhergehenden Veränderungen im Finanz- und Energiebereich sowie der sehr stark gestiegenen Baukosten, haben sich die Bedingungen für alle Bauwilligen extrem erschwert. Der Neubau eines Reihenendhauses lässt sich für die Erbbauberechtigte nun wirtschaftlich nicht mehr darstellen. Aus diesen Gründen hat die Erbbauberechtigte um die Aufhebung des Erbbaurechts mit sofortiger Wirkung gebeten.

 

Das Grundstück steht künftig für einen anderen Interessenten zur Verfügung.

Anlagen:

Lageplan

Klimarelevanzprüfung

Nichtöffentliche Anlage

 

Hinweis: Der Antrag sowie die öffentlichen Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Die nichtöffentliche Anlage erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.