Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0837Ausgegeben am 06.03.2025

Eing. Dat. 06.03.2025

 

 

 

Bebauungsplan Nr. 655 „Energiewerk Dietzenbacher Straße“

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2025-069 (Dez. IV, Ämter 62 und 60) vom 05.03.2025

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan Nr. 655 (Auslage – Teil 5) werden zur Kenntnis genommen. Dem Auswertungsvorschlag zu allen Stellungnahmen (Auslage – Teil 4) wird zugestimmt. Die Auswertung bildet die Grundlage für die weitere Erarbeitung des Bebauungsplans Nr. 655.

 

2.    Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 655 mit seinen Bestandteilen (Auslage – Teil 1 und 2) sowie die Begründung mit Umweltbericht (Auslage – Teil 3), jeweils in der Fassung vom 25.02.2025, werden zum Zweck der Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gebilligt.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 655 gemäß § 9 Abs. 7 BauGB umfasst innerhalb der Gemarkung Offenbach in der Flur 33 das Flurstück 20/26 sowie teilweise die Flurstücke 20/57 und 20/58 und in der Flur 34 die Flurstücke 5/14, 5/16 und 5/17 sowie teilweise die Flurstücke 4/19, 5/18 und 22/7 und wird wie folgt umgrenzt:

-       Im Norden: durch die Bundesautobahn 3 (A3)

-       Im Osten: durch die Mitte der Dietzenbacher Straße (L3001), Flurstück 20/57, Flur 33

-       Im Süden: senkrecht von der Dietzenbacher Straße durch das Flurstück 5/18, Flur 34 mit einem Abstand von ca. 80 m zur südlichen Grenze des Flurstücks 5/14, Flur 34 bis zu einer Tiefe von ca. 330 m zur Dietzenbacher Straße

-       Im Westen: durch das Flurstück 5/18, 22/7 und 4/19, Flur 34 mit einem Abstand von ca. 160 m zur westlichen Grenze des Flurstücks 5/14, Flur 34 bzw. in dessen Verlängerung sowie durch das Flurstück 4/19, Flur 34 mit einem Abstand von ca. 18 m parallel zur nordwestlichen Grenze des Flurstücks 22/7, Flur 34 nach Nordosten bis zur A3.

 

3.    Der Entwurf des Städtebaulichen Vertrags in der Fassung vom 25.02.2025 (Auslage – Teil 7 und 8) mit der Energieversorgung Offenbach AG (EVO), Andréstraße 71, 63067 Offenbach am Main, wird zur Kenntnis genommen. Der Magistrat wird beauftragt, den städtebaulichen Vertrag bis zum Satzungsbeschluss weiter zu verhandeln und vor dem Satzungsbeschluss abschließend die Verbindlichkeit zu erreichen.

 

 

Begründung:

 

Das EVO-Energiewerk am Standort Dietzenbacher Straße 189 stellt auf einer Fläche von ca. 2,2 ha aktuell ca. 50 % der Fernwärme durch die Verbrennung von Abfall für die Stadt Offenbach bereit. Um die Versorgungssicherheit auch in Zukunft und langfristig sicherzustellen und im Rahmen der Energiewende den Klimaschutz voranzutreiben, soll der Standort erweitert und zukunftssicher ausgebaut werden. Auf der den Bestand umgebenden Waldfläche sollen kurz-, mittel- und langfristig zahlreiche Projekte umgesetzt werden und so Synergien mit dem bestehenden Energiewerk genutzt werden. Hierbei geht es vor allem darum, unterschiedliche Technologien so miteinander zu verknüpfen, dass einerseits alle relevanten Nachhaltigkeitskriterien von Anfang an einbezogen werden und andererseits eine größtmögliche Unabhängigkeit von überregionalen Energiemärkten oder weltweiten Lieferketten dargestellt werden kann. Dies entspricht dem übergeordneten Ziel der kommunalen Wärmeplanung, den vor Ort besten und effizientesten Weg zu einer klimafreundlichen und nachhaltigen Wärmeversorgung zu bereiten.

 

Dies entspricht den Zielen und Zwecken der Planung aus dem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 655 „Energiewerk Dietzenbacher Straße“ vom 01.02.2024.

 

Zu 1:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main hat am 01.02.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 655 „Energiewerk Dietzenbacher Straße“ beschlossen. Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte am 07.03.2024 in der Offenbach-Post.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB hat in der Zeit vom 13.06.2024 bis einschließlich 15.07.2024 stattgefunden. Es wurden der Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 655 „Energiewerk Dietzenbacher Straße“ mit Planzeichnung, Textlichen Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht sowie Gutachten ausgelegt. Parallel wurde am 03.07.2024 eine öffentliche Bürgerinformationsveranstaltung durchgeführt, die am 06.06.2024 in der Offenbach-Post angekündigt worden war. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 20.06.2024 von der frühzeitigen Beteiligung unterrichtet und um Stellungnahme bis zum 22.07.2024 gebeten.

 

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung sind zwei Anregungen der Öffentlichkeit, 41 Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und städtischen Ämtern sowie zwei Stellungnahmen von Nachbargemeinden eingegangen. Die Inhalte der einzelnen Stellungnahmen und der jeweilige Auswertungsvorschlag sind in der Auslage (Teil 4 und 5) aufgeführt.

 

Zu 2:

 

Mit dem Billigungsbeschluss wird der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 655 mit Begründung und dazugehörigem Umweltbericht sowie den umweltbezogenen Informationen für die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange freigegeben. Die Öffentlichkeit erhält die Gelegenheit, die Unterlagen einzusehen und Stellungnahmen abzugeben. Dies soll in Form einer digitalen Veröffentlichung sowie zusätzlich im Rahmen einer öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes erfolgen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden angeschrieben, informiert und zur Stellungnahme aufgefordert.

 

Zu 3:

 

Regelungen zur flankierenden Unterstützung bzw. Umsetzung der planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans, zur Kostenübernahme durch die EVO im Vertragsgebiet sowie Vorgaben bzgl. der Ausgleichs- und Artenschutzmaßnahmen zwischen der Stadt Offenbach am Main und der Energieversorgung Offenbach AG (EVO), Andréstraße 71, 63067 Offenbach am Main, werden als Vertragsgegenstand im Vertrag beschrieben und festgelegt.

Der jetzt vorgelegte Entwurf des Städtebaulichen Vertrags zum Bebauungsplan Nr. 655 (Auslage – Teil 7 und 8) wird der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis gegeben. Der Städtebauliche Vertrag nach § 11 BauGB muss noch seitens des Magistrats mit dem Investor weiterverhandelt werden und wird vor dem Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 655 der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Hinweis:

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen folgende Unterlagen zum Bebauungsplanentwurf im Auslageordner aus: Planzeichnung (Teil 1), Textliche Festsetzungen (Teil 2), Begründung und Umweltbericht (Teil 3), Auswertung der Stellungnahmen (Teil 4), Kopien der Stellungnahmen (Teil 5), Liste der Gutachten (Teil 6), einzelne Fachgutachten (Teil 6A bis 6H) sowie der Städtebauliche Vertrag in der Fassung vom 25.02.2025 mit seinen Anlagen (Teil 7 und 8).

 

Der Städtebauliche Vertrag (Auslage – Teil 7 und 8) enthält schützenswerte Sachverhalte und sollte nicht veröffentlicht werden. Dies gilt ebenso für die Auswertung der Stellungnahmen (Auslage – Teil 4) sowie die Kopien der Stellungnahmen (Auslage – Teil 5).

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Die öffentlichen und nichtöffentlichen Auslagen erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.