Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-I(A)0840Ausgegeben am 06.03.2025
Eing. Dat. 06.03.2025
Änderung des Regionalplans Südhessen / Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 für das Gebiet des Ballungsraums FrankfurtRheinMain in dem Bereich Am Schneckenberg, Lämmerspieler Weg und Laskastraße sowie an dem Anschlussknoten der B448 Offenbach-Bieber
hier: Antrag auf Einleitung des Änderungsverfahrens
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2025-074 (Dez. IV, Amt 60) vom 05.03.2025
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
Der Magistrat wird beauftragt, die Änderung des Regionalplans Südhessen / Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 im Sinne der Planungsziele des Bebauungsplans Nr. 654 „Verbindungsstraße zwischen der Mühlheimer Straße und der B448“ zu beantragen.
Begründung:
Bebauungspläne sind nach § 8 (2) Baugesetzbuch (BauGB) aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Die Festsetzungen des Vorentwurfs des Bebauungsplans Nr. 654 „Verbindungsstraße zwischen der Mühlheimer Straße und der B448“ entsprechen im Bereich entlang und um die bestehenden Straßen Am Schneckenberg, Lämmerspieler Weg und Laskastraße sowie an dem Anschlussknoten der Bundesstraße B448 Offenbach-Bieber nicht den Darstellungen des Regionalplans Südhessen / Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 (RPS / RegFNP 2010).
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zum Bebauungsplanverfahren wurde vom Regionalverband FrankfurtRheinMain die konkrete Notwendigkeit einer Änderung des Regionalplans Südhessen / Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 (RPS / RegFNP 2010) benannt, da es sich um eine Darstellung einer „örtlichen Hauptverkehrsstraße zweispurig, geplant“ handelt.
Um der Anpassungspflicht des § 1 (4) BauGB an die Ziele der Raumordnung bzw. dem Entwicklungsgebot des § 8 (2) Satz 1 BauGB Rechnung zu tragen, ist parallel zum Bebauungsplanverfahren eine Änderung der Darstellungen im RPS / RegFNP 2010 notwendig. Konkrete Festlegungen werden erst im B-Planverfahren getroffen, dies betrift u.a den Erhalt des OVO-Gebäudes für die dort ansässigen Vereine.
Unabhängig von dieser Änderung ist ein Kurzantrag zur Klärung einer möglichen Zielabweichung des Regionalplans Südhessen (RPS) beim Regierungspräsidium Darmstadt eingereicht worden.
Dieses Projekt ist Bestandteil des im Masterplan 2030 benannten Schlüsselprojekts: Entwicklung des Offenbacher Ostens.
Die Einbringung der Magistratsvorlage *(in den Magistrat) erfolgt auf dem Weg des Nachtrags, da es bis zum regulären Abgabetermin noch Abstimmungsbedarf gab.
* redaktionell geändert
Anlagen:
Entwurf des Antragsschreibens an den Regionalverband FrankfurtRheinMain (inkl. Anlagen) - nichtöffentlich
Klimarelevanzprüfung
Hinweis: Der Antrag sowie die öffentliche Anlage werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.
Die nichtöffentliche Anlage erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.