Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-I(A)0850Ausgegeben am 27.02.2025
Eing. Dat. 27.02.2025
Haushaltssatzung und Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2025
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2025-053 (Dez. III, Amt 20) vom 26.02.2025
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Die Haushaltssatzung 2025 wird beschlossen und damit der Haushaltsplan und der Stellenplan 2025 für das Jahr 2025 festgesetzt.
2. Eine Kreditaufnahme ist aufgrund des positiven Saldos aus Investitionstätigkeit gemäß Haushaltsplan 2025 nicht vorgesehen. Darüber hinaus wird bereits zustimmend zur Kenntnis genommen, dass 43.186.419 € aus den noch offenen Kreditermächtigungen aus Vorjahren untergehen und nicht mehr in Anspruch genommen werden.
3. Das beigefügte Investitionsprogramm 2025 wird beschlossen und von der mittelfristigen Finanzplanung Kenntnis genommen.
4. Das anliegende Haushaltssicherungskonzept (HSK) 2025 wird beschlossen.
Begründung:
Nach § 97 Abs. 3 HGO ist die Haushaltssatzung von der Stadtverordnetenversammlung nach Behandlung in den zuständigen Ausschüssen zu beschließen. Der Beschluss über die Haushaltssatzung schließt die Festsetzung der Teilergebnis- / Teilfinanzhaushalte (Produktbudgets), des Ergebnis- / Finanzhaushalts und des Stellenplanes, die Bestandteile des Haushaltsplanes sind (§ 94 Abs. 1 HGO i.V. mit § 1 GemHVO), ein.
Für das Haushaltsjahr 2025 ergibt sich gemäß des anliegenden Haushaltsplanes, insbesondere durch den Verkauf von insgesamt acht Investitionsmaßnahmen an den neu gegründeten Eigenbetrieb „GEO – Grüner Eigenbetrieb Offenbach“, keine Kreditermächtigung im Jahr 2025. Die Stadt realisiert durch den Verkauf im Jahr 2025 investive Einzahlungen in Höhe von rd. 87.963.975 €. Die Einzahlung steht allerdings nur zweckgebunden für Auszahlungen im Rahmen der Investitionstätigkeit zur Verfügung. Infolgedessen werden für 2025 keine Kreditaufnahmen geplant. Ohne die Einzahlungen für den Verkauf der Investitionen wäre eigentlich eine Kreditermächtigung von rd. 44.777.556 € notwendig. Unter Abzug der 44.777.556 € bleiben von den rd. 87.963.975 € noch 43.186.419 € übrig. Die Stadt Offenbach am Main ist daher verpflichtet noch offene Kreditermächtigungen aus Vorjahren in Höhe von 43.186.419 € nicht in Anspruch zu nehmen.
Das Investitionsprogramm ist nach § 101 HGO als Grundlage für die Finanzplanung zu beschließen.
Ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) ist gemäß § 92a Abs.1 Ziffer 1 u. 2 HGO aufzustellen, wenn der Haushaltsausgleich in der Ergebnis- bzw. Finanzhaushaushaltsplanung nicht erreicht wird. Im HSK sind die Ursachen für den nicht ausgeglichenen Haushalt zu beschreiben und die dafür notwendigen Maßnahmen und der angestrebte Zeitraum, in dem der Ausgleich des Haushalts erreicht werden soll, enhalten.
Im Übrigen wird zur Begründung auf die beigefügten Unterlagen verwiesen.
Anlage:
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2025
Hinweis: Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2025 wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) sowie per Cloud zur Verfügung gestellt.