Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-I(A)0549Ausgegeben am 29.08.2023
Eing. Dat. 25.08.2023
Straßensperrungen oder Teilsperrungen erst nach Verkehrsberechnungen umsetzen
Antrag CDU vom 25.08.2023
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, im Sinne einer nachhaltigen Verkehrs- und Stadtplanung, Maßnahmen zu länger als vier Wochen dauernden Straßensperrungen, Teilsperrungen oder anderweitigen Eingriffen, die sich auf die Verkehrsströme auswirken, nur auf Basis aktueller und valider Verkehrsberechnungen zu planen. Dies gilt auch im Rahmen von temporären Verkehrsversuchen. Diese ersetzen eine vorherige Verkehrsberechnung nicht.
Begründung:
Damit Sperrungen und Teilsperrungen von Straßen, wie z.B. bei dem derzeitigen Verkehrsversuch in der Waldstraße zugunsten des Radverkehrs, nicht zu einer bloßen Verkehrsbehinderung oder -verdrängung führen, bedarf es in einem komplexen Verkehrsgeschehen der Lenkung der bestehenden Verkehrsströme. Dazu dienen verkehrsplanerische Berechnungsverfahren unter Annahme verschiedener Randbedingungen (Ferienzeiten, Jahreszeiten etc.), wie sie etwa bei der Planung der veränderten Verkehre am Kaiserlei-Kreisel eingesetzt wurden.
Um vor Sperrungen oder anderen verkehrsrelevanten Maßnahmen den Ausweichverkehr einschätzen und planen zu können, sollte auf diese stets zurückgegriffen werden. Die Verteilung der Verkehrsströme auf die Infrastruktur sowie zusätzliche Belastungen anderer Strecken können auf diese Weise mit einer hohen Wahrscheinlichkeit berechnet und die Notwendigkeit eventueller zusätzlicher Maßnahmen erkannt werden. Dies stellt eine unentbehrliche und fundierte Entscheidungsgrundlage dar.
Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.