Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-I(A)0178Ausgegeben am 25.11.2021
Eing. Dat. 25.11.2021
Haushaltsbegleitantrag
Kommunale Abgabe für Leerstand
Antrag Die LINKE. vom 25.11.2021
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, wie in Offenbach zur Bekämpfung des (spekulativen) Leerstands anhand einer Abgabensatzung eine Aufwandsteuer für leerstehende Immobilien eingeführt werden kann. Insbesondere soll geprüft werden:
- Inwiefern eine Besteuerung von leerstehenden Wohnimmobilien rechtlich möglich ist,
- inwiefern eine Besteuerung von leerstehenden Gewerbeimmobilien rechtlich möglich ist,
- welche weiteren rechtlichen Voraussetzungen eine entsprechende Satzung erfüllen muss,
- wie hoch die städtischen Einnahmen durch die Besteuerung von leerstehendem Wohnraum ausfallen,
- wie hoch die städtischen Einnahmen durch die Besteuerung von leerstehenden Gewerbeflächen ausfallen,
- wie die Einnahmen für die Schaffung von preisgünstigem Wohnraum genutzt werden können,
- wie die Umsetzung der Besteuerung im Konkreten (zeitliche Mindestdauer des Leerstands, Personalaufwand, Meldepflicht, Ermittlung etc.) aussehen kann,
- wie Härtefallregelungen getroffen werden können, die die Besteuerung bspw. im Falle von Tod, Krankenhausaufenthalt oder Eigentümer:innenwechsel ausschließen.
Sofern der Magistrat die Erhebung der Abgabe als zielführend erachtet, soll der Prüfbericht ebenfalls einen ersten Satzungsentwurf enthalten.
Begründung:
Leerstand ist seit Jahren ein Problem für viele Städte, die unter Platz- und Wohnraummangel leiden. Für die Stadt Offenbach entsteht durch jede leerstehende Wohnung und Ladenfläche großer Schaden, weil freie Fläche ungenutzt bleibt und eine künstliche Verknappung von ohnehin raren Wohnflächen entsteht. Leerstehende Gewerbeflächen dienen meist als Abschreibungsobjekte. Ihre Eigentümer tragen durch überzogene Mietforderungen zur Verödung insbesondere der Innenstadt bei. Die Stadt hat zwar schon verschiedene Projekte initiiert, um diese Verödung zu stoppen, war damit allerdings bisher weitgehend erfolglos.
Mit einer kommunalen Aufwandsteuer für Leerstand - analog der Zweitwohnsitzsteuer - könnte die Stadt Offenbach eine Steuerungswirkung erzielen, die vor allem spekulativen Leerstand unterbindet und Eigentümer:innen zur Vermietung animiert. So könnte leerstehender Wohnraum endlich bewohnt und freie Gewerbeflächen endlich genutzt werden. Eine Prüfung dieser Möglichkeiten zur Regulierung von Leerstand ist deshalb richtig und zielführend.
Bisher liegen der Stadt Offenbach laut der Antwort auf eine Magistratsanfrage der SPD-Fraktion keine genauen Zahlen zu leerstehenden Wohnungen vor. Die Einführung einer Abgabe hätte den positiven Nebeneffekt, dass endlich genaue Zahlen zum Leerstand von Offenbacher Wohnungen vorlägen. Für leerstehendes Gewerbe hingegen liegen genaue Zahlen vor. Der Flächenreport gibt den Leerstand bei Büroflächen mit 112.693 m² an. Im Vergleich zum Vorjahr hat der Leerstand sogar zugenommen. Auch der Leerstand bei Ladenflächen hat sich von 5507 m² auf 8934 m² erhöht.
Der wissenschaftliche Dienst des deutschen Bundestags hat in seiner Veröffentlichung Besteuerung von leerstehenden Immobilien - Verfassungsrechtliche Möglichkeiten und Grenzen auf die Möglichkeiten und Chancen einer Besteuerung von leerstehenden Wohnimmobilien hingewiesen: „Eine Leerstandsteuer wäre daher als örtliche Aufwandsteuer umsetzbar.“[1] Der wissenschaftliche Dienst empfiehlt auch die Einführung einer Härtefallregelung. Die Prüfung solcher Regelungen sollte deshalb ebenfalls Teil des beantragten Berichts sein.
Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.
[1] Wissenschaftlicher Dienst des Bundestags: „Besteuerung von leerstehenden Immobilie: Verfassungsrechtliche Möglichkeiten und Grenzen,“ WD4 128/18, S.12,
URL: https://www.bundestag.de/resource/blob/579568/a0610021144843a562dd02fda3fbd68e/WD-4-128-18-pdf-data.pdf, zuletzt abgerufen am: 28.04.2021.