Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0056Ausgegeben am 01.07.2021

Eing. Dat. 24.06.2021

 

 

 

Grünanlage Friedrichsweiher – Sanierung inkl. Spielplatz und Teichsanierung

hier: Grundsatzbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2021-192 (Dez. IV, Amt 60) vom 23.06.2021

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Der Sanierung der Parkanlage Friedrichweiher mit Spielplatz auf der Grundlage der vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro Plan D, Wiesbaden, erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenschätzung, sowie der Sanierung der Teichanlage auf der Grundlage der vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro BGS Umwelt, Darmstadt, erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenschätzung in Höhe von insgesamt 970.000,00 € wird zugestimmt.

 

2.    Die erforderlichen Finanzmittel in Höhe von insgesamt 970.000,00 € werden mit 720.000,00 € auf dem Produktkonto 13010100.0952001260 „Grünanlage Friedrichsweiher – Sanierung inkl. Spielplatz“, Investitionsnummer 1301010900601206 im Haushalt 2022 und 2023 und mit 250.000 € auf dem Produktkonto 13010100.6165001160 „Instandhaltung Park- und Gartenanlagen“, PN V 2006, im Haushalt 2021 und 2022 bereitgestellt.

 

3.    Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:

 

Voraussichtliche Zuwendung Fördermittel aus

„Wachstum und nachhaltige Erneuerung“

(vormals Zukunft Stadtgrün):                                             646.020,00 €

Kreditmarktmittel:                                                                  323.980,00 €

Gesamt:                                                                                  970.000,00 €

 

 

Begründung:

 

Die Parkanlage Friedrichsweiher ist Teil des denkmalgeschützten Anlagenrings und befindet sich auf Höhe des Friedrichsrings / Senefelderstraße. Die gesamte Parkanlage ist stark überaltert und befindet sich seit mehreren Jahren in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand. Zum Park gehören ein Spiel- und ein Bolzplatz. Die vorhandenen Spiel- und Aufenthaltsbereiche befinden sich ebenfalls in einem schlechten Zustand. Die Wegebeläge sind beschädigt, sowohl Bepflanzung als auch Spielgeräte sind lediglich rudimentär vorhanden. Das Spielkonzept ist nicht mehr zeitgemäß. Insgesamt wird sichtbar, dass in den vergangenen Jahrzehnten nur wenige Investitionen in den Park geflossen sind. Die Teichanlage befindet sich ebenfalls in einem schlechten Zustand. Dies ist vor allem an der schlechten Wasserqualität festzustellen. Nur der Bolzplatz wurde bereits im Jahr 2011 saniert und ist in gutem Zustand.

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 25.11.2010 (Vorlage Nr. Nr. 431/10 (Dez. I, Amt 60) vom 24.11.2010, DS I (A) 657) dem Spielplatzrahmenplan der Stadt Offenbach aIs Handlungsrahmen für die zukünftige Entwicklung, Sanierung und Umgestaltung von Spielangeboten in der Stadt zugestimmt. Die Komplettsanierung des Spielplatzes Friedrichsweiher steht auf der enthaltenen Prioritätenliste auf Platz 6.

 

Im Rahmen der vom Planungsbüro Plan°D erbrachten Vorentwurfsphase aus dem Jahr 2011 wurde ein Gesamtkonzept für den Park entwickelt, welches als Grundlage für die weitere Planung dienen soll. Das Gesamtkonzept zur Sanierung der Anlage beinhaltet im Wesentlichen folgende Sanierungsziele:

 

-       Schaffung einer attraktiven Zugangs- / Eingangssituation

-       Schaffung und Neuordnung eines Spielplatzbereichs mit einer Zonierung nach Altersgruppen

-       Schaffung eines Aufenthaltsbereichs entlang der Teichanlage

-       Neustrukturierung von Sitz- und Aufenthaltsbereichen im südlichen Parkteil

-       Teichentschlammung und Wiederherstellung einer natürlichen Uferzone

 

Die vorhandenen Strukturen und Nutzungsbereiche sollen größtenteils erhalten bleiben. So wird z. B. der Spielbereich im Norden der Parkanlage in der Verortung belassen. Der Schwerpunkt der Maßnahme liegt auf einer Aufwertung der vorhandenen Strukturen.

 

Der Vorentwurf gliedert sich in drei Teilbereiche:

 

1.            Nördlicher Parkbereich mit Spielplatz

Am Kreuzungspunkt Senefelderstraße / Friedrichsring wird ein neuer Zugang in Verlängerung des Anlagenrings zum Park geschaffen und durch die breite, geschwungene Wegeachse eine Hauptverbindung zum östlichen Parkeingang hergestellt. Zwischen dieser Hauptverbindung und dem nördlichen Teichufer entsteht ein qualitätsvoller Promenadenbereich und Ort der Begegnung. An diesem intensiv genutzten Promenadenbereich, in der Nähe der Spielzonen und des Bolzplatzes, ist beabsichtigt, einen Trinkwasserbrunnen zu installieren.

 

Der Spielbereich wird gemäß dem Spielplatzrahmenplan in Spielzonen für Kinder und Jugendliche unterschiedlichen Alters aufgeteilt.

Der Bereich mit der vorhandenen Netzpyramide, als Spielzone für Kinder bis 14 Jahre, wird mit einem weiteren Spielgerät aufgewertet.

 

Es entsteht ein neuer Spielbereich mit attraktiven Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten für Kleinkinder. Eine umlaufende Hecke sowie Zugangstürchen an den Eingängen grenzen den Spielbereich vom Weg und der Wasserfläche ab.

 

In der weiteren, konkreten Planung der Spielzonen soll insbesondere das Kinder- und Jugendparlament im Planungsprozess beteiligt werden.

 

2.            Südlicher Parkbereich

In diesem Parkbereich soll die Naherholungsfunktion durch die Steigerung der Aufenthaltsqualität mit Ruhezonen und neuen Pflanzungen gestärkt werden. Es wird eine umfangreiche Flächenentsiegelung mit einhergehender Umwandlung in artenreiche Vegetationsflächen vorgenommen, um die Tier- und Pflanzenartenvielfalt zu erhöhen. Ziel ist die Schaffung eines ganzjährigen Blühaspekts zur Attraktivitätssteigerung und Förderung von Insekten.

 

3.            Teichanlage

Für die Teichanlage wurde ein gewässerökologischer Prüfbericht erstellt. Aufgrund der schlechten Wasserqualität ist eine dauerhafte Verbesserung der gewässerökologischen Verhältnisse mittels Komplettentschlammung zwingend notwendig.

 

Eine Teichschlammuntersuchung wurde letztmalig 2012 durchgeführt. Demnach handelt es sich um überwiegend organische Teichsedimente in einer Mächtigkeit von ca. 50 cm. Die durchschnittliche Wassertiefe beträgt 60 cm. Laut Feststoffanalyse handelt es sich vorwiegend um unbelastete Feststoffkonzentrationen der LAGA Klasse Z0.

 

Die bereits 2015 durchgeführte Vorplanung des Ingenieurbüros BGS Umwelt sieht für die Teichräumung mit Schlammentsorgung im Wesentlichen folgende Arbeitsschritte vor:

o        Abpumpen des vorhandenen Wasserkörpers

o        Trocknung des Schlamms im Bereich der Teichfläche

o        Aufnehmen, Laden und Abtransport des Schlamms

o        Neuprofilierung der Teichsohle

 

Der derzeit mit Pflastersteinen befestigte westliche Uferbereich wird naturnah angelegt. Es entsteht eine Regenerations- und Filterzone mit Röhricht, um die Wasserqualität des Weihers dauerhaft zu verbessern.

Durch diese Maßnahme entstehen zusätzlich neue Lebensräume für verschiedene Tierarten.

 

Das neue Holzdeck am nördlichen Teichufer lädt zum Verweilen ein und macht das Element Wasser für den Parkbesuchenden erlebbar.

Die historische östliche Ufereinfassung aus Natursteinen wird saniert.

 

Die Parkanlage Friedrichsweiher stellt für das innerstädtische Wohnumfeld einen wichtigen Freiraum mit Naherholungsfunktion dar. Sie ist ein Ort der Erholung, Bewegung und Begegnung. Die Maßnahme hat durch die Steigerung der Spiel- und Erholungsfunktion einen hohen sozialen Nutzen. Die Freiraumversorgung und -qualität wird signifikant erhöht. Außerdem hat die Maßnahme auch eine bedeutende Klimawirkung und Biodiversitätsfunktion, da die Grün- und Wasserflächen einen kühlenden Effekt auf die umliegenden innerstädtischen Quartiere haben und heimischen Tier- und Pflanzenarten einen Lebensraum bieten.

 

Ein erstes Bodengutachten wurde durch das Labor Gumm 2010 erstellt. In diesem Zuge wurde auch der Asphalt untersucht und als nicht teer-/pechhaltig eingestuft. Die restlichen Proben wurden mit Z0/ Z1.1 und Z1.2 und somit unproblematisch eingestuft. Kosten für Kampfmittelsondierung und weitere Gutachten sind berücksichtigt.

 

Förderung

Bei der Maßnahme handelt es sich um ein Projekt aus dem integrierten Stadtentwicklungskonzept, welches bereits genehmigt wurde und als Förderprojekt im Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ (vormals Zukunft Stadtgrün) enthalten ist. Die Gesamtsumme von 970.000,00 € wurde 2021 zur Förderung beantragt. Mit einer Bewilligung ist voraussichtlich im Herbst 2021 zu rechnen. Die Förderquote wird 66,6 % betragen.

 

Eine Förderung des Trinkwasserbrunnens in Höhe von bis zu 90% kann über die Richtlinie des Landes Hessens zur Förderung von kommunalen Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen beantragt werden.

 

Finanzierung

Die Finanzierung erfolgt entsprechend Tenor.

 

Denkmalschutz

Der Park steht als Teil des Anlagenrings unter Denkmalschutz. Die erste Kontaktaufnahme mit dem Denkmalschutz ist erfolgt und die Denkmalschutzbelange werden im weiteren Planungsprozess berücksichtigt. Eine denkmalrechtliche Genehmigung ist erforderlich.

 

Beurteilung der Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima

Die Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima werden vom Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz wie folgt eingeschätzt:

 

Untere Naturschutzbehörde

Der Park ist im Biotopverbund des Anlagenrings (städtisches Grünflächensystem) und für die gehölz- u. wassergebunden Tierarten (Vögel, Fledermäuse, Insekten) wichtig

Das örtliche Wildbienen- und Wasservögelvorkommen ist zu beachten. Bestandserhebung und Schutz- bzw. Hilfsmaßnahmen für besonders geschützte Arten wie Wildbienen u. Wasservögel.

Gegebenenfalls ist eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung

für Wildbienen-Habitate, die nicht erhalten werden können notwendig.

Bei Neupflanzungen auf insekten- u. vogelfreundliche, ungiftige Pflanzenarten

achten; Artenhilfskonzepte für spezif. Wildbienen (Ersatzhabitate u. Umsiedelung, zusätzliche Trockenmauern, Nahrungspflanzen-Auswahl, Informationstafel für Öffentlichkeit); ÖBB ist durchzuführen; ggf. Nisthilfen für Vögel u. Fledermäuse

einplanen; ausschließlich insektenfreundliche Beleuchtungstechnik einsetzen.

 

Untere Wasserbehörde

Entsiegelung bzw. wasserdurchlässiger Belag

Hinweis: Wird bei den Arbeiten mit wassergefährdenden Stoffen (z.B. Kraftstoffe, Maschinenöl, Schmiermittel) umgegangen, ist durch geeignete Maßnahmen (z B. Unterlegen einer dicken flüssigkeitsdichten Folie oder Wanne) sicherzustellen, dass keine dieser Stoffe in das Erdreich gelangen können. Bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen ist unverzüglich die Untere Wasserbehörde zu informieren.

 

Altlasten / Bodenschutz

Boden im Bereich von Freiflächen (Parkanlagen, Kinderspielflächen) hat die entsprechenden Prüfwerte der BBodSchV gemäß Anhang 2, Ziffer 1.4 einzuhalten. Das Einbringen von mehr als 600 m3 Boden ist anzeigepflichtig (Anzeige bei UBodB). Kriterien für den Boden gemäß Richtlinie für die Verwertung von Bodenmaterial, Bauschutt und Straßenaufbruch in Tagebauen und im Rahmen

sonstiger Abgrabungen (sog. hessischen Verfüllrichtlinie, veröffentlicht im Staatsanzeiger Hessen vom 03. März 2014). Details können der Vollzugshilfe der LABO zu § 12 Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) vorn 11.09.2002 entnommen werden.

Eine orientierende umwelt- und geotechnische Untersuchung der Fläche ergab, dass es sich bei den Böden, den Wege- und Asphaltbelägen um Material mit geringen Belastungen an PAK und Schwermetallen handelt (Einstufung nach LAGA Klasse Z1.1-Z1.2). Unmittelbare Gefährdungen gehen von diesem Material nicht aus. Für Spielbereiche und unversiegelte Freiflächen ist jedoch ein Austausch mit unbelastetem Material notwendig.

Aus Gründen des Bodenschutzes und der Grundwasserneubildung sollen Wege und Flächen möglichst entsiegelt oder wasserdurchlässig ausgebaut werden.

 

Immissionsschutz

Spielplatz/Kinderlärm: dieser ist —soweit Kinder bis 14 Jahren ihn nutzen, nach § 22, Absatz la BlmSchG privilegiert. Anderweitig sind die gebietsbezogenen Immissionsrichtwerte der DIN 18005 im Städtebau einzuhalten.

 

Klimaschutz / Energie

Insbesondere aus Sicht der Klimaanpassung besitzt die Parkanlage eine hohe Relevanz. Eine hohe Kühl-, Beschattungs- und Versickerungsfunktion ist für die Anwohnenden wichtig, besonders für die nördlich der Anlage Lebenden.

Die Materialauswahl sollte so erfolgen, dass negative klimatische Auswirkungen reduziert werden.

Die Parkanlage ist ein wichtiger bioklimatischer Erholungsraum, weswegen es wichtig ist, dass möglichst viel Grün, Beschattung und Entsiegelung

umgesetzt wird. Bei notwendigen Versiegelungen sollte versickerungsfreundlicher

Belag genutzt werden, soweit möglich.

 

Mit der Vertiefung der Planung soll sofort nach der Beschlussfassung begonnen werden. Die bauliche Umsetzung ist für die Jahre 2022 bis 2023 geplant.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die geprüfte Kostenschätzung sowie die Planungsunterlagen zur Einsichtnahme aus.

Anlage:
Auszug aus der Stadtkarte

 

Hinweis: Antrag und Anlage wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Die nichtöffentliche Auslage erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.