Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0098Ausgegeben am 26.08.2021

Eing. Dat. 26.08.2021

 

 

Öffnung von Einbahnstraßen für den gegenläufigen Radverkehr im Stadtteil Bieber

hier: Projektbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2021-263 (Dez. IV, Amt 60) vom 25.08.2021

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.       Der Umsetzung der Öffnung von Einbahnstraßen für den gegenläufigen Radverkehr im Stadtteil Bieber, nach der vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement erstellten detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit 167.000,00 €, wird zugestimmt.

 

2.       Die erforderlichen Mittel stehen wie folgt im Deckungskreis auf den Produktkonten 12010100.6165000960 - 12040100.6165000960,
„Wegesicherung und Beschilderung“, PN 2008, zur Verfügung:

Haushaltsmittel 2020 und früher (Rückstellung)             167.000,00 €
Gesamt:                                                                                   167.000,00 €

 

3.       Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:

Fördermittel nach Förderbereich Nahmobilität

des Landes Hessen,

Produktkonto 12010100.5421000060 voraussichtlich:   118.000,00 €
Kreditmarktmittel:                                                                     49.000,00 €
Gesamt:                                                                                   167.000,00 €

 

 

4.      Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn die erforderliche Genehmigung des Fördergebers vorliegt. Die Anmeldung der Fördermittel erfolgt über die Änderungsliste zum Haushalt 2022.

 

 

Begründung:

 

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 03.05.2012 (2011-16/DS-I(A)0177) wurde der Magistrat aufgefordert, das städtische Konzept zur Öffnung der Einbahnstraßen für den gegenläufigen Fahrradverkehr Zug um Zug im gesamten Stadtgebiet umzusetzen. Zur Finanzierung der seinerzeit geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 226.000,00 € sollten die üblichen Fördermöglichkeiten ausgeschöpft werden.

 

Entsprechend wurde das Gesamtprojekt zur besseren Durchführbarkeit in insgesamt vier Teilpakete untergliedert. Die Gliederung orientiert sich an den Stadtquartieren. Begonnen wurde im Jahr 2013 mit dem ersten Teilpaket im Stadtquartier Nordend. Um Synergieeffekte zu nutzen, erfolgte die Öffnung der Einbahnstraßen im Rahmen der Einrichtung der Tempo-30-Zone. Die Kosten für erforderliche Beschilderungs- und Markierungsarbeiten beliefen sich auf 15.388,12 €. Ebenfalls im Jahr 2013 folgte mit dem zweiten Teilpaket die Umsetzung für die Stadtteile Bürgel, Buchhügel, Rosenhöhe. Um den städtischen Anteil der Kosten möglichst zu mindern, wurde im Rahmen des Förderprogramms „Nationale Klimaschutzinitiative“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit ein Förderantrag gestellt und bewilligt. Demnach erhielt die Stadt Offenbach am Main eine Förderung über 14.037,95 €, was 40 % der Baukosten in Höhe von 35.094,88 € für dieses Teilpaket entspricht. Das dritte Teilpaket, die Öffnung weiterer Einbahnstraßen, erfolgte im Jahr 2014 im Bereich der Kernstadt. Auch für dieses Teilpaket wurden eine Förderung im Rahmen des Förderprogramms „Nationale Klimaschutzinitiative“ beantragt und ein positiver Förderbescheid erteilt. Im Kernstadtbereich waren erstmals neben den Beschilderungs- und Markierungsarbeiten umfangreiche Maßnahmen an Lichtsignalanlagen sowie Straßenbauarbeiten zur Öffnung der Einbahnstraßen erforderlich. Die Ausgaben beliefen sich auf 146.058,62 €, wovon 58.415,45 € gefördert wurden.

 

Mit der Umsetzung der Öffnung von Einbahnstraßen für den gegenläufigen Radverkehr sind die Umwege für den Radverkehr in den entsprechenden Quartieren reduziert, Netzschlüsse in beiden Fahrtrichtungen ermöglicht und damit die Erreichbarkeit im Radverkehr maßgeblich verbessert worden. Zudem haben die Knotenpunktumbauten dazu beigetragen, die Sicherheit und Qualität für die Radfahrenden zu erhöhen. Dies ist im Hinblick auf eine Stadt der kurzen Wege für den nicht-motorisierten Verkehr dringend erforderlich, da für diesen selbst kurze Umwege erhebliche negative Einflüsse auf die Attraktivität haben. Die Steigerung der Attraktivität des Radverkehrs ist eine notwendige Voraussetzung zur Erhöhung des Radverkehrsanteils am Modal Split und damit der Reduzierung von verkehrsbedingtem CO2-Ausstoß. Um diese positiven Effekte weiter zu steigern, ist die Öffnung der Einbahnstraßen für den gegenläufigen Radverkehr im noch ausstehenden Stadtquartier Bieber in den Jahren 2022 / 2023 als viertes Teilpaket geplant.

 

Erläuterung zur Kostenberechnung

 

Mit der im Jahr 2016 gegründeten Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen (AGNH) haben sich neue Fördermöglichkeiten ergeben. Demnach wurde im Rahmen des Förderbereichs Nahmobilität ein Förderantrag gestellt. Gefördert werden u. a. bauliche Maßnahmen zur Erhöhung der Attraktivität und Verkehrssicherheit des Fuß- und Radverkehrs. Die ermittelten Gesamtkosten belaufen sich auf rund 167.000,00 €. Gefördert werden davon bis zu 80 % der Baukosten i. H. v. 145.000,00 €.

 

Der vergleichsweise hohe Ansatz für Unvorhergesehenes ergibt sich aus der Risikobetrachtung. Im Rahmen der Entwurfsplanung wurde folgende Sachlage festgestellt, die trotz vertiefender und gewissenhafter Planung einem Risiko unterliegen:

 

Ver- und Entsorgungsleitungen

Im projektierten Projektgebiet liegen verschiedene Leitungen der Ver- und Entsorgungsträger. Unterschiedliche Stromversorgungsleitungen sowie eine Vielzahl an Telekommunikationsleitungen werden zu Beginn der Bauarbeiten zunächst mittels Suchschachtung freigelegt und gesichert. Erst dann ist eine abschließende Beurteilung der Baufeldfreiheit, insbesondere für die neu zu errichtenden Maststandorte der Lichtsignalanlagen und Beschilderungsmasten möglich. Aufgrund der nicht immer gesicherten Planlage im Bestand sind hier ggf. Planänderungen notwendig.

Eine alles umfassende Suchschachtung im Vorfeld ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich. Restrisiken im Baugrund können nicht gänzlich ausgeschlossen werden.

 

Die Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima werden vom Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz wie folgt eingeschätzt:

 

Klimaschutz / Energie

Das Vorhaben wird seitens des Amtes für Umwelt, Energie und Klimaschutz begrüßt, da schnellere und bessere Verbindungen für den Radverkehr entstehen. Dies wirkt sich positiv auf die CO2-Bilanz der Stadt aus und wirkt der Entstehung von Luftschadstoffen entgegen. Des Weiteren wird das Bewusstsein für den Radverkehr durch die Maßnahme gestärkt.

 

Immissionsschutz

Aus unserer Sicht bestehen bei plankonformer Umsetzung keine Bedenken. Falls bei der Ausführung der Einzelmaßnahmen (Markierungsarbeiten, Arbeiten an LSA, Beschilderungsarbeiten, etc.) dennoch mit erhöhten Lärmemissionen und/oder Luftimmissionen zu rechnen ist, muss das Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz frühzeitig informiert werden.

 

Genereller Hinweis des Amtes für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Für die Einzelmaßnahmen (Markierungsarbeiten, Arbeiten an LSA, Beschilderungsarbeiten, etc.) sind keine weiteren Genehmigungen seitens des Amtes für Umwelt, Energie und Klimaschutz erforderlich, da die Bauarbeiten auf städtischem Grund und an städtischem Eigentum erfolgen. Erfahrungsgemäß sind hierbei keine negativen Auswirkungen für die Umwelt zu erwarten. Falls der Verdacht besteht, dass im Zuge der Bauarbeiten Umweltbelastungen (für Wasser, Boden, Tiere, Pflanzen, Menschen, Luft, Klima, etc.) entstehen könnten, ist das Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz frühzeitig vor der Umsetzung zu informieren.

 

Mit der Durchführung der erforderlichen Arbeiten soll sofort nach Bereitstellung der Haushaltsmittel und Vorlage eines positiven Förderbescheids begonnen werden.

 

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.

 

Eine Folgekostenberechnung entfällt (übliche Darlehenszinsen und -tilgungen).

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine detaillierte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.

 

Hinweis: Die nichtöffentliche Auslage erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.