Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0142Ausgegeben am 27.10.2021

Eing. Dat. 27.10.2021

 

 

 

 

 

Neues Frauenhaus

Antrag SPD, B´90/Die Grünen und FDP vom 26.10.2021

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt Planungen aufzunehmen, um das Frauenhaus in geeignetere Räumlichkeiten unterzubringen. Hierfür sind zunächst:

 

a) Die Anforderungen an ein Frauenhaus gemäß den Zielvorgaben der Istanbul-Konvention darzustellen und der Stadtverordnetenversammlung zu berichten.

 

b) Mögliche Baugrundstücke und bestehende Gebäude hinsichtlich ihrer Eignung zu prüfen.

 

c) Eine Kostenkalkulation vorzulegen.

 

d) Förderprogramme und Finanzierungsmodelle zu prüfen.

 

e) Weiterhin unterstützt die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat mit den in Offenbach tätigen Wohnungsunternehmen eine Regelung zur Vermittlung von Wohnungen an Wohnungssuchende aus den Frauenhäusern zu treffen.

 

f) Zu prüfen und zu berichten, inwiefern Anreize für private Vermieter geschaffen werden könnten, damit Wohnungssuchende aus den Frauenhäusern auch in dem Wohnungsmarkt eine größere Chance erhalten, eine geeignete Wohnung zu finden.

 

Über die Punkte a), c), d), e) und f) der Stadtverordnetenversammlung zu berichten. Aufgrund des besonderen Schutzbedürfnisses des konkreten Ortes, soll über den Punkt b) nicht berichtet werden.

 

 

Begründung:

 

Nach wie vor ist häusliche Gewalt gegen Frauen ein gesamtgesellschaftliches Problem. Das am 01. Februar 2018 in Deutschland in Kraft getretene Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) verpflichtet die Unterzeichner, Frauen und ihren Kindern geschützte Unterkünfte in ausreichender Zahl zur Verfügung zu stellen. In Ziffer 135 des erläuternden Berichts zu Artikel 23 der Istanbul Konvention lautet es:

„Im Abschlussbericht der Task Force des Europarats zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (EG-TFV (2008)6) wird eine sichere Unterkunft für Frauen in Frauenhäusern empfohlen, die auf alle Regionen verteilt sind und eine Familie pro 10.000 Einwohner aufnehmen können. Die Anzahl der Schutzunterkünfte sollte sich jedoch nach dem tatsächlichen Bedarf richten. Auch für Opfer sonstiger Formen von Gewalt hängt die Anzahl der Einrichtungen vom tatsächlichen Bedarf ab.“

 

In Auslegung des Artikels 23 der Konvention wird allgemein vorgeschlagen, pro 10.000 Einwohner einen sogenannten ‚Family Place‘ zur Verfügung zu stellen.

Dem Offenbacher Frauenhaus stehen momentan allerdings nur 12 Zimmer zur Verfügung. Laut städtischen Angaben hat die Stadt momentan (31.03.2021) eine Einwohnerzahl vom 140.441.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.