Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0173Ausgegeben am 16.11.2021

Eing. Dat. 11.11.2021

 

 

 

 

 

Bebauungsplan Nr. 651 „Kaiserlei-Nordwest“

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2021-390 (Dez. IV, Ämter 60 und 62) vom 10.11.2021

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Die eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Dem Abwägungsvorschlag zu allen Stellungnahmen in Anlage 4 im Auslageordner wird zugestimmt und als Ergebnis der Prüfung und Abwägung beschlossen.

 

2.    Beschluss über den Plan als Satzung

Der Bebauungsplan Nr. 651 für das Gebiet in der Gemarkung Offenbach Flur 5, begrenzt im Norden durch den Mainuferbereich und den Herrnrainweg, im Osten durch die BAB 661, im Süden durch die Strahlenbergerstraße und im Westen durch den Herrnrainweg (Anlagen 1 und 2 im Auslageordner), wird in der Fassung vom 08.11.2021 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 5 und 51 HGO als Satzung beschlossen.

 

3.    Begründung zum Bebauungsplan

Dem Bebauungsplan Nr. 651 wird die Begründung inkl. Umweltbericht gem. § 9 Abs. 8 BauGB (Anlage 3 im Auslageordner) in der Fassung vom 08.11.2021 beigefügt.

 

 

Begründung:

 

Zu 1.

Die in der Anlage 4 im Auslageordner enthaltenen Stellungnahmen wurden während der Offenlage des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 651 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 10.08.2021 bis 21.09.2021 und während des parallel durchgeführten Beteiligungsverfahrens nach § 4 Abs. 2 BauGB abgegeben. Die abgegebenen Stellungnahmen führten zu wenigen, geringfügigen Änderungen des Entwurfes des Bebauungsplans. Die Inhalte der einzelnen Stellungnahmen und der jeweilige Abwägungsvorschlag sind in der Anlage 4 im Auslageordner aufgeführt.

 

Zu 2.

Die Stadtverordnetenversammlung (StVV) der Stadt Offenbach am Main hat am 31.01.2019 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 651 „Kaiserlei-Nordwest“ beschlossen. Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte in der Offenbach-Post am 11.02.2019.

 

Der Bebauungsplan wurde im zweistufigen Regelverfahren aufgestellt.

 

Die Stadt Offenbach am Main beabsichtigt mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 651 die planungsrechtliche Steuerung der Nutzungsarten im Gebiet Kaiserlei-Nordwest.

Grundlage für den Bebauungsplan Nr. 651 sind der Rahmenplan Kaiserlei und der Masterplan 2030. Insbesondere soll mit dem Bebauungsplan Nr. 651 die Umsetzung des Vergnügungsstättenkonzepts zur Steuerung von Vergnügungsstätten im Kaiserleigebiet erfolgen. Letzteres wurde von der STVV der Stadt Offenbach am Main am 21.05.2014 als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.

 

Ziele des Bebauungsplans sind daher:

-      Steuerung der Art der baulichen Nutzung im nordwestlichen Kaiserleigebiet

-       Sicherung und Stärkung der Handels- und Dienstleistungsfunktion und

-       Umsetzung von Zielen des Vergnügungsstättenkonzepts.

 

Aufgrund der Festsetzung lediglich der Art und nicht des Maßes der baulichen Nutzung handelt es sich beim Bebauungsplan Nr. 651 nicht um einen „qualifizierten“, sondern um einen „einfachen“ Bebauungsplan nach § 30 Abs. 3 BauGB. Die detaillierten Ziele und Zwecke der Planung und die Auswirkungen des geplanten Vorhabens sind im Einzelnen aus der Begründung und dem Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 651 zu entnehmen.

 

Der Scoping-Termin fand am 06.06.2019 statt.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 651 „Kaiserlei-Nordwest“ wurden vom Magistrat in seiner Sitzung am 31.07.2019 beschlossen.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans wurde zusammen mit der Begründung inkl. Umweltbericht in der Zeit vom 19.08.2019 bis einschließlich 19.09.2019 in den Räumen des Amtes für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement, Stadthaus, Berliner Straße 60, 14. OG, öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer der Auslegung wurden am 09.08.2019 in der Offenbach-Post ortsüblich bekannt gemacht. Zusätzlich fand im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung am 05.09.2019 eine öffentliche Bürgerversammlung statt. Darin wurden die Ziele, Hintergründe und Auswirkungen der Planung erläutert und es gab die Gelegenheit zur Äußerung, Erörterung und Stellungnahme.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 08.08.2019 über die Auslegung unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung bis zum 19.09.2019 aufgefordert.

 

Die von der Öffentlichkeit und von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen wurden ausgewertet und in den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 651 eingearbeitet. Das im Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 651 vorgesehene Gebiet wurde auf Grundlage von Stellungnahmen in der frühzeitigen Beteiligung verkleinert und auf die Gebiete mit originären städtebaulichen Zielen begrenzt.

Der westliche Bereich mit der Schleuse sowie der Mainuferbereich im Norden wurden aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplans herausgenommen.

Für einen Teilbereich des Bebauungsplans Nr. 651 „Kaiserlei-Nordwest“ wurde eine Veränderungssperre nach § 14 Abs. 1 BauGB erlassen. Der Beschluss zur Satzung über die Veränderungssperre wurde am 19.12.2019 in der StVV gefasst.

Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte am 20.01.2020. Mit Beschluss der StVV am 12.12.2020 wurde diese Veränderungssperre um ein Jahr verlängert und am 13.01.2021 ortsüblich bekannt gemacht.

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main hat in ihrer Sitzung am 24.06.2021 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 651 nebst Begründung mit Umweltbericht zum Zweck der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gebilligt.

 

Der gebilligte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 651 „Kaiserlei-Nordwest“ wurde zusammen mit der Begründung inkl. Umweltbericht, der Auswertung und den Stellungnahmen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren im Zeitraum vom 10.08.2021 bis einschließlich 21.09.2021 öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, wurden am 03.08.2021 in der Offenbach-Post ortsüblich bekannt gemacht. Die von der Planung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 29.07.2021 gemäß § 4 Abs. 2 BauGB über die Auslegung benachrichtigt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

Nach Durchführung der vorgeschriebenen Verfahrensschritte kann der Bebauungsplan Nr. 651 in der Fassung vom 08.11.21 nunmehr als Satzung beschlossen werden.

 

Zu 3.

Nicht Bestandteil des Bebauungsplanes, diesem aber beizufügen, ist nach § 9 Abs. 8 BauGB eine Begründung. Die Begründung stellt die Grundlagen der Abwägung in ihren zentralen Punkten dar und ist Hilfe für die Auslegung der Festsetzungen.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen der Bebauungsplan (Planzeichnung und textliche Festsetzungen – Anlagen 1 und 2), die Begründung inkl. Umweltbericht (Anlage 3) sowie die Stellungnahmen und das Ergebnis der Abwägung (Anlage 4) zur Einsichtnahme aus.

 

Die Einbringung der Magistratsvorlage *(in den Magistrat) erfolgt auf dem Weg des Nachtrags, da es bis zum regulären Abgabetermin noch Abstimmungsbedarf gab. Aufgrund der in Kürze auslaufenden Veränderungssperre ist der Beschluss des Bebauungsplans als Satzung in diesem Jahr noch zwingend erforderlich.

 

* redaktionell geändert

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Die nichtöffentliche Auslage erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.