Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0243Ausgegeben am 24.02.2022

Eing. Dat. 24.02.2022

 

 

Priorisierung Straßensanierungsmaßnahmen

Antrag CDU vom 24.02.2022

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird aufgefordert,

 

anhand des bei der ESO Stadtservice GmbH geführten und aktualisierten Straßenerhaltungskatasters die erforderlichen Instandsetzungsmaßnahmen getrennt nach Gehweg- und Straßeninstandsetzung in Form einer Prioritätenliste darzustellen und diese der Stadtverordnetenversammlung innerhalb von 4 Monaten vorzulegen. Die voraussichtlichen Kosten der Einzelmaßnahmen sollen dabei für 2022 und Folgejahre aufgeschlüsselt dargestellt werden.

 

 

Begründung:

 

Viele Gehwege und Straßen in Offenbach sind nicht mehr in einem Zustand, der insbesondere mobilitätseingeschränkten Bürgerinnen und Bürgern eine gefahrlose Nutzung ermöglicht.  Unterschiedliche Beläge und durch Wurzeln angehobene Gehwegplatten stellen in vielen Bereichen nicht nur für gehbehinderte Menschen gefährliche Stolperfallen dar. Straßenbeläge weisen großflächige Schäden auf. Eine Gefahrenquelle insbesondere für Zweiradfahrer. Die der Stadt obliegende Verkehrssicherungspflicht kann derzeit nur in unzureichender Weise wahrgenommen werden. Dies gilt vor allem für die Gehwege und Verkehrsflächen in Fußgängerzonen.  Ob eine Verkehrssicherungspflicht nun verletzt ist oder nicht, ist letztlich immer einer Einzelfallentscheidung vorbehalten. Allerdings werden als übliche Toleranzgrenze Niveauunterschiede von 2-3 cm auf Gehwegen angesehen. Wer aufmerksam die Straßen und Gehwege in Offenbach betrachtet, wird unschwer feststellen, dass diese Grenze selbst im Innenstadtbereich häufig deutlich überschritten wird, was dann im Falle eines Unfallereignisses zumindest eine Mithaftung begründet.  

 

Die für die „Allgemeine Straßensanierungsmaßnahmen“ vorgesehenen Mittel wurden für das Haushaltsjahr 2022 sowie die Folgejahre von 1.500.000 € auf nur 1.100.000 gekürzt. Diese Mittel sind ersichtlich nicht ausreichend, um mit entsprechenden Maßnahmen der Verkehrssicherungspflicht in ausreichendem Umfang nachkommen zu können. Daher sollen die für die Maßnahmen jährlich erforderlichen Mittel dargestellt werden, um die Haushaltsposition entsprechend anpassen zu können.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.