Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0283Ausgegeben am 09.06.2022

Eing. Dat. 09.06.2022

 

 

 

 

 

Umwandlung des bestehenden Kleinspielfelds (Tennenplatz, ehemaliges Tennisspielfeld) in ein E-Jugend-Kunstrasenspielfeld
Sportanlage Rumpenheim an der Bürgeler Straße 64, 63075 Offenbach

hier: Projekt- und Vergabebeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-174 (Dez. I, Amt 49.2) vom 08.06.2022

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Der Umwandlung des bestehenden Kleinspielfelds (Tennenplatz, ehemaliges Tennisspielfeld) in ein E-Jugend-Kunstrasenspielfeld an der Sportanlage Rumpenheim an der Bürgeler Straße 64, 63075 Offenbach, auf der Grundlage der vom Amt für Kultur- und Sportmanagement, Abt. Sportmanagement (Amt 49.2), in Zusammenarbeit mit dem Architekturbüro Die Landschaftsarchitekten, Bittkau – Bartfelder +Ingenieure GbR, 65183 Wiesbaden, sowie dem Projektsteuerer OPG erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenberechnung in Höhe von 690.000 € wird zugestimmt.

2.  Die erforderlichen Mittel sind bewilligt und werden in Höhe von 690.000 € auf dem

Produktkonto 08020100.0533000052 (Maßnahme-Nr. 0802010500521901 „Erneuerungen Sportanlagen“) zur Verfügung gestellt.

 

3.    Die jährlich anfallenden Folgekosten betragen für das Kleinspielfeld 4.710 €/p.a.         und stehen ab Inbetriebnahme auf dem Produktkonto 08020100.6165000191 „Pflege der Sportanlagen“ zur Verfügung.

 

4.    Der Höhe der Honorare der beauftragten Planungs-, Beratungs- und Projektsteuerungsleistungen an den festgestellten Kostenumfang der erforderlichen Dienstleistungen der Stufen I, II und III wird zugestimmt. Die Vergaben sind entsprechend der vorliegenden Kostenberechnung dem Invenstitionsbedarf mit zu beschließen.

5.    Die Umsetzung der Maßnahmen wird der OPG treuhänderisch übertragen.

 

 

Begründung:

 

1.         Projekthistorie

 

1.1 Anlass und Historie

Der Magistrat der Stadt Offenbach am Main beabsichtigt, das bestehende Kleinspiel-feld mit Tennenbelag an der Sportanlage Bürgeler Straße (an der Ernst-Reuter-Schule) zu einem Kunstrasenplatz zu ertüchtigen.

 

Die Sportanlage besteht zurzeit aus einem Großspielfeld, welches bereits 2021 zu ei-nem Kunstrasenfeld umgebaut wurde. Weiter gibt es einen kleinen Bolzplatz auf der Wiese zwischen diesem Großspielfeld und der Bürgeler Straße sowie östlich des Großspielfeldes das bestehende E-Jugendkleinspielfeld, welches sich auf der nördlichen Fläche der ehemaligen Tennisanlage befindet.

Der südliche Teil der Tennisanlage wird für die Freiflächengestaltung der zukünftig erweiterten Ernst-Reuter-Schule benötigt.

 

1.2 Grundsatzbeschluss

Am 02.12.2020 wurde durch die Stadtverordneten der Grundsatz-, Projekt- und Vergabebeschluss zur Umwandlung der bestehenden Tennenplätze an der Sportanlage Bürgeler Straße in Kunstrasenfelder gefasst (Magistratsvorlage Nr. 2020-521 vom 02.12.2020, 2016-21/DS I (A) 0898). Für das Großspielfeld bildete dies der Projekt- und Vergabebeschluss, für das Kleinspielfeld wurde zunächst der Grundsatzbeschluss gefasst.

 

2.         Notwendigkeit & Zusammenfassung der Maßnahmen

 

2.1 Begründung des Bedarfs

Die Notwendigkeit für ein weiteres Kunstrasenspielfeld ist seit langem gegeben. Ins-besondere im Winter ist das Tennenkleinspielfeld zeitweise nicht bespielbar. Aus die-sem Grund sind die Teams der SKG Rumpenheim (mit 18 Jugendmannschaften, 2 Senioren- und einer Altherrenmannschaft) und dem Türkischen SC (2 Senioren-mannschaften) im Winter stark eingeschränkt. Die eingeschränkten Möglichkeiten führen dazu, dass die SKG Rumpenheim teilweise keine weiteren Kinder und Jugendlichen in den Verein aufnehmen (Aufnahmestopp) und auch keine Mädchen- und Damenteams aufbauen kann.

 

2.2 Ziel der Maßnahme

Mit dem geplanten neuen zusätzlichen Kunstrasenkleinspielfeld wird sich somit die Belegung stark entspannen. Das kleine Spielfeld ist insbesondere zu den Schulzeiten auch für die Nutzung durch die angrenzende Ernst-Reuter-Schule (ERS) vorgesehen (Schulsport, AGs, Tuniere etc.).

Mit der geplanten Umwandlung des Kleinspielfeldes in ein Kunstrasenspielfeld wird zudem das Verletzungsrisiko der Sporttreibenden deutlich reduziert.

 

2.3 Zusammenfassung der geplanten baulichen Maßnahmen

Umbau der ehemaligen Tennisspielfelder in ein E-Jugend-Kunstrasenspielfeld inkl. Erneuerung der Peripherie (Flutlichtanlage, Ausstattung) und Instandsetzung der nördlich gelegenen Lärmschutzwand.

 

2.4 Variantenvergleich und Beurteilung

Die Variantenbetrachtung fand im Rahmen des Projektbeschlusses des Großspielfel-des statt. Für das Kleinspielfeld gibt es keine baulichen Alternativen.

Ursprünglich sollte das Kleinspielfeld auf der Fläche westlich des Großspielfeldes er-richtet werden, Richtung Rumpenheimer Straße. Dies war jedoch aufgrund der dort verlaufenden Kaltluftschneise nicht genehmigungsfähig.

 

3.         Beschreibung der Maßnahme

 

3.1 Bauliche Maßnahmen: Belag und Ausstattung des Kunstrasenspielfeldes

 

Die notwendigen Maßnahmen bestehen aus folgenden und zu betrachtenden The-menblöcken

•          Reparatur der Lärmschutzwand, Einbau eines feuerfesten Vlieses auf der Südseite, Neuverfüllung mit Kiessand

•          Rückbau des in Mieten lagernden Tennisbelages

•          Einbau der ungebundenen Tragschicht mit einer Schichtstärke von ca. 40 cm, damit das Niveau des Großspielfeldes erreicht wird

•          Einbau des Drainagesystems und Anschluss der Drainage an die Anschlussleitung des Großspielfeldes

•          Einbau der Flutlichtanlage

•          Herstellen der umlaufenden Pflasterbeläge in wasserdurchlässiger Bauweise

•          Einbau des Kunstrasensystems

•          Einbau der Ballfangzäune

•          Einbau der Ausstattung, Eckfahnen / Tore

•          Bauzeit: ca 4 Monate

 

Barrierefreiheit

Das neue Kleinspielfeld wird die Grundsätze der Barrierefreiheit einhalten.

Vom Vereinsheim besteht bereits ein barrierefreier Weg seitlich des Großspielfeldes zum Kleinspielfeld.

Das neue Kleinspielfeld wird in der Höhe dem Großspielfeld angeglichen, so dass die Wegeverbindung vom Vereinsheim durchgehend barrierefrei ist.

 

Baugrundverhältnisse

Aufgrund der Grundlage der Untersuchungsergebnisse sowie der Feststellungen vor Ort des Bodengutachters kann folgender Baugrundaufbau dargestellt werden (von unten nach oben):

-           Oberflächennaher Baugrund (Auenlehm) nässeempfindlich, nicht versickerungs-geeignet

-           Grundwasser ab ca. 2,50 m unter Oberfläche

-           Tennenbelag unterhalb Geotextil: LAGA 2

-           Tragschicht aus Mineralgemisch, zonal RC-Schotter

-           Tennenbelag braun (aktuelle Oberfläche) LAGA Z1.1

-           Auffüllung Wall (Ziegelmehl und Lava) LAGA Z1.1

 

Belag

Mit der Technik von Kunstrasenplätzen sollen die Eigenschaften von Naturrasenplät-zen möglichst perfekt nachgeahmt werden, bei einer deutlichen Erhöhung der Nut-zungsstunden pro Jahr. Nach den ‚DFB-Empfehlungen für Kunstrasenplätze‘ beträgt die jährliche Nutzungsdauer auf einem Tennenplatz ca. 1.000 – 1.500 Stunden und auf einem Kunstrasenplatz ca. 2.000 – 2.500 Stunden.

Um sicherzustellen, dass von dem neuen Kleinspielfeld kein Risiko von Mikroplastikabtrag ausgeht, soll ein unverfülltes Kunstrasensystem zur Ausführung kommen, wie es bereits beim Großspielfeld eingesetzt wurde. Hinsichtlich der Spieleigenschaften ist dieses neue System gleichwertig zu Plätzen die mit Quarzsand und Gummigranulat verfüllt sind.

Mit diesem unverfüllten Kunstrasensystem und dem damit erreichten Verzicht auf Gummigranulat sind die beiden Plätze (Großspielfeld und E-Jugend-Spielfeld) in Rumpenheim in jedem Fall zukunftssicher.

 

Flutlichtanlage

Damit die Vorteile eines Kunstrasenspielfeldes mit den höchsten Nutzungsstunden im Jahr optimal ausgenutzt können, ist der Aufbau einer Flutlichtanlage höchst wirt-schaftlich. Nur so kann der Platz im Winter und in den Abendstunden voll belegt wer-den.

Auf dem Kleinspielfeld ist eine in Eigenleistung gebaute Beleuchtungsanlage vorhan-den. Diese erreicht aber nicht die Mindestbeleuchtungsstärke für eine Trainingsanlage mit 75 Lux.

Aus diesem Grund soll eine 4-Mast-Flutlichtanlage mit einer Beleuchtungsstärke von 75 Lux für den Trainingsbetrieb und max. 120 Lux für Punktspiele eingebaut werden.

 

Bewässerungsvorrichtung mit Unterflurhydranten

Damit die Plätze (Großspielfeld und Kleinspielfeld) manuell gewässert werden kön-nen, sollen Unterflurhydranten zur Ausführung kommen. Von diesen Unterflurhydran-ten aus können mit Schläuchen mobile Stativregner aufgestellt und auf dem Feld be-trieben werden.

Der Einbau von Unterflurhydranten ist der minimale und wirtschaftlichste technische Aufwand, um eine Bewässerungsvorrichtung für die beiden Plätze zu schaffen. Von einem Unterflurhydranten des Großspielfeldes kann auch das E-Jugend-Spielfeld versorgt werden. Dieser wurde bereits gebaut, so dass für die Bewässerung des Kleinspielfeldes keine Leistungen mehr erforderlich werden.

 

3.2      Schadstoffsanierung

Im Rahmen des Umbaus des großen Tennenplatzes in ein Kunstrasenspielfeld wurde bei Voruntersuchungen noch der alte Tennenbelag aus dioxinhaltigem Kiesel-rotmaterial unterhalb des aktuellen Spielfeldes vorgefunden.

Aufgrund der vorhandenen Dioxinbelastung wurde im Vorfeld der Umgestaltung der Sportanlage ein Sanierungskonzept behördlich gefordert.

In dem Bereich des ehemaligen Tennisplatzes] und damit auf der Fläche des aktu-ellen Kleinspielfeldes konnte kein Dioxin nachgewiesen werden. Ebenso werden die Schwellenwerte hinsichtlich Dioxinbelastung - gemäß einer weiteren Untersuchung durch das Labor Lehmacher / Schneider GmbH & Co. KG vom Januar 2022 – in dem abgeschobenen Belag der Tennisplätze, welcher hier seitlich am nördlichen Rand la-gert, nicht überschritten.

Das Sanierungskonzept wurde unter Berücksichtigung der Forderungen des RP Darmstadt erstellt.

Im Rahmen der durchgeführten Umbaumaßnahme wurde auch die westlich angren-zende Rasenfläche zwischen Bürgeler Straße und Großspielfeld aufgrund der vorgefundenen Dioxinbelastungen gesichert.

In dieser westlichen Teilfläche wurde zusätzlich ein Regenrückhaltebecken installiert.

Das Bauvorhaben fachgutachterlich und umwelttechnisch begleitet. Sämtliche Sanierungsarbeiten konnten erfolgreich durchgeführt und abgeschlossen werden. Die Sanierungsziele wurden erreicht.

 

4.        Auswirkungen auf Umwelt, Natur und Klima

 

Das Vorhaben wurde vor Ort mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt.

 

4.1 Baumfällungen und Eingriff in Gehölzbestände

Die hierfür vorgesehenen Flächen sind jetzt ein Tennenplatz Tennisplatz (Kleinspiel-feld), dieser hat selbst kaum Vegetation. Die Eingriffe in schützenswerte Grünbestän-de sind gering. Nach derzeitigem Stand werden keine Baumfällungen stattfinden.

Die begrünte vorhandene Lärmschutzwand wird, nach der Reparatur auf der Südseite, wieder bepflanzt.

 

4.2 Energieeffizienzbetrachtung

Hinsichtlich des Klimaschutzes ist die Umwandlung eine Tennenbelages in einen Kunstrasenbelag neutral. Beide Beläge sind wasserdurchlässig.

 

4.3 Altlasten und Bodenschutz

Nach den Untersuchungen vom Büro CDM Smith aus 2019 und den Untersuchungen vom Büro Lehmacher Schneider aus 2022 konnten keine Dioxinwerte oberhalb des Schwellenwertes festgestellt werden.

Für die Zuordnungsklassen nach LAGA des bestehenden Sportplatzaufbaus wurden Werte von Z1.1 und Z2 ermittelt. Der bestehende Sportplatzaufbau verbleibt im Boden und wird mit ca. 40 cm Tragschicht überbaut.

 

4.4 Lärmschutz

Nördlich der Sportanlage und auf der anderen Seite der Bürgeler Straße stehen Wohnhäuser. Mit dem Vergabe- und Projektbeschluss für das Großspielfeld (Reali-sierung in 2021) und dem Grundsatzbeschluss für das Kleinspielfeld (Realisierung 2022, hier beantragt) wurde für das schallschutztechnische Vorgehen das Vorhandensein beider Plätze vorweggenommen. Dies damit eine umfängliche nachhaltige Betrachtung des Lärmaufkommens für die Nachbarschaft erreicht wird. Um die zukünftigen Belegungen der auf dem Kunstrasenplatz (Großspielfeld) sowie auf dem Kleinspielfeld spielenden Mannschaften bzw. Vereine planen zu können, ohne die jeweiligen Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV für Allgemeine Wohngebiete in der Umgebung der Sportanlage zu über-schreiten, wurde vorab die Gesellschaft für Immissionsschutz mbH – FIRU Gfl aus Kaiserslautern beauftragt, eine schalltechnische Stellungnahme zu den Geräuscheinwirkungen der Sportanlagen in der Bürgeler Straße in Offenbach-Rumpenheim vorzulegen.

Die Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) enthält unter § 5 Abs. 4 Regelungen zum "Altanlagenbonus": Bei Sportanlagen, die vor Inkrafttreten der Verordnung (18. Juli 1991) baurechtlich genehmigt oder – soweit eine Baugenehmigung nicht erforderlich war – errichtet waren und danach nicht wesentlich geändert werden, soll die zuständige Behörde von einer Festsetzung von Betriebszeiten absehen, wenn die Immissionsrichtwerte an den in § 2 Abs. 2 18. BImSchV genannten Immissionsorten jeweils um weniger als 5 dB(A) überschritten werden (ausgenommen: Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten).

Weil die gesamte Sportanlage tatsächlich bereits vor 1991 errichtet wurde, konnte vom Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz ein „Altanlagenbonus“ von 5 dB(A) gewährt werden. Hierbei wurde durch das Büro FIRU festgestellt, dass durch die Nut-zung als Fußball-Spielstätte gegenüber einem Tennisplatz keine Vergrößerung des Lärmaufkommens zu erwarten ist.

Nördlich und östlich existiert bereits eine Lärmschutzwand (4 Meter Höhe und voll re-flektierend mit einer Schalldurchgangsminderung von mindestens 25 dB).

Die Wände der Lärmschutzwand bestehen aus Stahlgittern mit einer Vlieskaschie-rung. Die Wand ist mit einem Sand-Kies-Gemisch gefüllt. Für den Nachweis der Wirksamkeit auf Basis des Bundesimmissionsschutzgesetzes wurde eine Schalltech-nische Stellungnahme vom Büro FIRU erarbeitet, die den Planungs- und Kostendaten beigefügt ist.

Schadstellen in der Lärmschutzwand werden im Zuge des Bauvorhabens vollständig repariert.

 

4.5 Gefahrstoffe in Bauteilen

Es ist ein unverfülltes Kunstrasensystem zur Ausführung vorgesehen. Dieses zu-künftige System verzichtet komplett auf Mikroplastik.

 

4.6 Artenschutz

In der Zeitplanung für den Bauablauf werden die artenschutzrechtlichen Schutzzeiten berücksichtigt und auch rechtzeitige Begehungen für das Auffinden von Sommer- und Winterquartieren eingestellt.

Die Lärmschutzwand wird vor der Reparatur nach Vogelnestern abgesucht. Falls Vo-gelnester gefunden werden, wird die weitere Vorgehensweise mit dem Umweltamt abgestimmt.

 

5.        Erläuterungen zur Kostenberechnung

 

5.1 Allgemein

Nach Vertiefung der Planung zur Erlangung eines höheren Detaillierungsgrades und weiteren Abstimmungen zwischen den Nutzenden und den fachlich Beteiligten liegt nun das Ergebnis der Planungsstufe II vor.

Dieses mündet in die nun vorliegende „erweiterte Kostenberechnung“ auf Basis ge-nauerer Massenermittlungen.

 

5.2 Risikobetrachtung

Nachfolgend sind die kostenbeeinflussenden Risiken beschrieben. Dies vor Einleitung der Beschaffungsverfahren für die Bauleistungen:

1. Kostensteigerung wegen der Baukonjunktur

Angesichts der aktuellen Baukonjunktur sind Preise z.Zt. extrem schwer vorhersehbar, da bei der bundesweit extrem hohen Auslastung der Baufirmen die Auftragsvergaben - wenn überhaupt - oft nur zu erhöhten Preisen erfolgen können.

Trotz der vorgenannten Sicherheiten in der Kostenschätzung kann, auf Grund der unüberschaubaren konjunkturellen Lage, eine Kostenerhöhung im Zuge der weiteren Planung und der späteren Ausführung nicht ausgeschlossen werden.

2. Unvorhergesehenes

Nicht Kalkulierbares und nicht Beeinflussbares sind als pauschaler Prozentsatz eingestellt. Gemeint sind Änderungen des Maßnahmenumfangs.

Dieses Risiko würde normalerweise bei dem vorliegenden Bauvorhaben mit dem Ansatz von ca. 5 % auf die Summe der Maßnahmen abgefedert.

In Anbetracht der angespannten globalen Lage hinsichtlich der Energiepreise und des herrschenden Krieges in der Ukraine wurde das Unvorhergesehene auf ca. 10 % erhöht.

 

5.3      Schwankungsbreite von Kostenschätzung zu Kostenberechnung

Zwischen Kostenschätzung (Grundlage Grundsatzbeschluss) und Kostenberechnung (Grundlage Projektbeschluss) sind im Rahmen der Konkretisierung des Projektes Kostenveränderungen in Höhe von ca. 30% zu tolerieren. Zwischen der hier vorliegenden Kostenberechnung und der Kostenfeststellung (Stand nach letzter Verausgabung nach Projektende) kann nach bundesweiten und baufachlich anerkannten Erfahrungswerten eine weitere Abweichung von 20% entstehen.

 

6.        Termine

 

Folgende Termine sind mit Stand April 2022 geplant:

Baubeginn:                                                              Juni 2022

Inbetriebnahme:                                                     bis 30.09.2022

 

Der Beschluss der StvV. ist für den 19.05.2022 avisiert. Die Inbetriebnahme muss spätestens Ende September 2022 erfolgen, um die Wintersaison für den Fußball sicher gewährleisten zu können.

Die Planung und Ausschreibungsvorbereitung erfolgt parallel zum Beschlussvorlauf im April und Mai 2022.

Gleichzeitig wird das Beschaffungsverfahren der Bauausführungsleistungen bis zur Zuschlagsreife und unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung abgewickelt (mit vorgenanntem Hinweis geht der Aufwand der Angebotsbearbeitung zu Lasten der Firmen).

Da es sich ausschließlich um Arbeiten im Außenbereich handelt, sind sowohl Beginn und Ende der Ausführung witterungsbedingt verschieblich. Des Weiteren können die Folgen sowohl der bisher bestehenden Hochkonjunktur als auch die Folgen der Corona-Krise und des Krieges in der Ukraine derzeit nicht  genau abgeschätzt werden. Beide Faktoren nehmen Einfluss auf die Marktpreise für Bauleistungen und die Verfügbarkeit geeigneter Firmen im geplanten Zeitfenster für die Realisierung.

 

7.        Abstimmungen mit Fachämtern / Projektbeteiligten

Ursprünglich wurden beide Plätze – Groß- und Kleinspielfeld – zur parallelen Umset-zung geplant. Das Kleinspielfeld wurde erst im Zuge der Planung zur Ausführung des Großspielfelds zeitlich hinten angestellt.

Aus diesem Grund wurden die wesentlichen Abstimmungen bereits im Zuge des Projektbeschlusses Großspielfeld durchgeführt.

Im Zuge der Planung zur Realisierung des Kleinspielfeldes wurden weitere Abstim-mungen mit folgenden Beteiligten getroffen:

•          Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz, hier: Bereich Naturschutz

•          Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement, hier: Bereich Hochbauma-nagement und Stadtgrün (Schnittstelle Erweiterung Ernst-Reuter-Schule)

•          Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement, hier: Bereich Städtebau

•          Bauaufsicht

•          Vorstellung der Planung bei Vereinen hat stattgefunden, SKG Rumpenheim

           und Türkischer SC

Alle Maßnahmen wurden planungsbegleitend fortlaufend im Einzelnen erläutert und einvernehmlich abgestimmt. Hinsichtlich der fachlichen Betreuung des ehemaligen Tennenplatzes, der neuen Kunstrasenplätze, wie auch hinsichtlich diverser Sicherheitsapekte erfolgten Gespräche mit der GBM Service GmbH.

 

Beurteilung der Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima

Die Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima werden vom Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz wie folgt eingeschätzt:

 

Zusammenfassung:

Gegen die oben näher bezeichnete Magistratsvorlage bestehen keine grundsätzlichen Bedenken.

Folgende Anforderungen, Ergänzungen und Hinweise sind jedoch zu beachten und umzusetzen. Erforderliche Inhalte, die in den hier vorliegenden Unterlagen noch nicht enthalten sind, sind im Rahmen des Bauantrags einzureichen.

 

Untere Naturschutzbehörde

Artenschutz

Die Entfernung von Kletterpflanzenbewuchs an der Lärmschutzwand zum Zweck der Sanierung darf grundsätzlich nur außerhalb der Vogelbrutzeit erfolgen und ist auf das notwendige Minimum zu beschrän­ken. Vor der Entfernung des Bewuchses ist eine artenschutzfachliche Kontrolle durchzuführen, die Ergebnisse der Unteren Naturschutzbehörde vorzulegen und ggf. erforderliche Maßnahmen abzustimmen. Je nach Sachlage kann eine naturschutzrechtliche Genehmigung erforderlich werden, wenn durch die Maßnahme Niststätten besonders geschützter Tierarten entfernt werden müssen. In diesem Fall sind auch Ersatzlebensräume zu schaffen.

Gehölzbestände

Unmittelbar an das Spielfeld angrenzend sind Gehölzbestände vorhanden. In den vorliegenden Projektun­terlagen ist dieser Bestand nicht näher beschrieben und quantifiziert. Die Aussage „… werden lediglich kleinere Eingriffe in die dort befindlichen Gehölzbestände notwendig“ (Erläuterungsbericht Nr. 6.2.2) ist zu konkretisieren. Baumschutzmaßnahmen sind entsprechend der DIN 18920 umzusetzen und durch die Bauleitung regelmäßig zu kontrollieren.

Zusammen mit dem Bauantrag ist ein Baustelleneinrichtungsplan, in dem auch die Schutzmaßnahmen für Gehölze und ggf. andere Freiflächen dargestellt sind, einzureichen.

Begrünung Lärmschutzwand

Ausgehend von der Eingriffs-/Ausgleichsplanung für das Baugebiet Rumpenheim-Süd und den damaligen Neubau der Ernst-Reuter-Schule wurde die Lärmschutzwand ursprünglich beidseitig mit Kletterpflanzen begrünt. Auf der Südseite der Lärmschutzwand in Richtung der Sportplätze ist kein bodengebundener Bewuchs mehr vorhanden. Es ist zu vermuten, dass dieser mangels Pflege in der Zwischenzeit eingegan­gen ist. Zusammen mit dem Bauantrag ist eine zeichnerische Darstellung sowie textliche Erläuterung der an der Wandsüdseite neu zu pflanzenden Wandbegrünung einzureichen. Der durchwurzelbare Raum muss ausreichend dimensioniert werden, damit auch in Trockenphasen eine gute Versorgung der Pflanzen gewährleistest werden kann. Die dauerhafte Pflege einschließlich regelmäßiger Bewässerung und später erforderlicher Revitalisierungsschnitte ist im Rahmen der Sportplatzunterhaltung sicherzustellen.

Beleuchtung

Die geplante Installation von 4 Flutlichtmasten mit LED-Flutlichtern muss folgende Kriterien einhalten: vollständig geschlossene Leuchtkörper (Schutzkategorie IP 65), Beleuchtungslenkung ausschließlich auf das Kleinspielfeld, Upward Light Ratio ULR = 0%, Begrenzung der Leuchtstärke im Betrieb auf 75 LUX, Verwendung von Flutlichtlampen mit optimierter Entblendungstechnik, Lichtfarbe max. 4000 K. Zusammen mit dem Bauantrag ist eine ausgearbeitete Lichtplanung sowie eine Darstellung der Nutzungs­zeiträume einzureichen. Mit den Zugangsberechtigten der Anlage ist eine schriftliche Nutzungsvereinbarung zu treffen, dass die Beleuchtungszeiträume und Leuchtstärken (voreinzustellende Dimmung) eingehalten werden müssen.

Untere Wasserschutzbehörde

Bewässerung und Entwässerung

Zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels und Sicherstellung einer nachhaltigen Wasserversorgung werden zukünftig auch in Offenbach Maßnahmen zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser erforderlich. Um den Bedarf an Trinkwasser für die Bewässerung des Platzes zu reduzieren, sollte dazu prioritär das anfallende Regenwasser genutzt werden. Daher fordern wir den Einbau einer ausreichend dimensionierten Zisterne in Verbindung mit einem Bewässerungskonzept, das die Regenwassernutzung vorsieht und nur bei Trockenfallen der Zisterne auf Trinkwasser zurückgreift. Die Zisterne könnte auf der Fläche westlich des Großspielfeldes in der Nähe der Versickerungsmulde angeordnet werden. Der Überlauf der Zisterne kann an die Versickerungsmulde angeschlossen werden. Dies ist mit der Oberen Wasserbehörde (Regierungs­präsidium Darmstadt, Dezernat IV/F 41.3) abzustimmen, die die Erlaubnis für die Versickerungsanlage erteilt hat.

Maßnahmen zur Reduzierung des Mikroplastikaustrags

Durch die Verwendung eines unverfüllten Kunstrasensystems wird der Austrag von Gummigranulat vermieden. Dennoch sind technische und organisatorische Maßnahmen zur Eindämmung des Austrags von Mikroplastik durch Faserverluste zu ergreifen:

(1)  Einbau geeigneter Filtersysteme zum Partikelrückhalt in die Platzentwässerungsanlage vor Einlei­tung des anfallenden Regenwassers in die Zisterne bzw. die Versickerungsanlage,

(2)  Einrichtung von Bereichen am Ausgang des Platzes, auf denen Sporttreibende den Faserabrieb entfernen können, z.B. durch Abklopfen oder Wegbürsten,

(3)  Eine Kante/Bordüre am Rand des Platzes,

(4)  Filter im Duschabfluss und Sammeln des Materials aus den Kabinen oder dem Spielfeldrand in einem Sammelbehälter,

(5)  Verzichten auf Laubbläser,

(6)  Vermeidung von Schneebeseitigung.

Bisherige Abschätzungen zum Mikroplastikaustrag durch Faserverluste variieren, können jedoch ähnliche Größenordnungen wie die Granulatverluste annehmen. Laut einer Analyse des Fraunhofer Institutes UMSICHT ist zu erwarten, dass Faserverluste zukünftig verstärkt in den Fokus geraten – „insbesondere, da sie zu deutlich kleineren und damit ggf. auch toxikologisch bedenklicheren Partikeln führen“ (Bertling et al. 2021, https://doi.org/10.24406/umsicht-n-640390).

Umlaufende Pflasterbeläge

Die Versiegelung der Flächen außerhalb der Sportplatzfläche ist zu minimieren. Anstelle von versickerungs­fähigem Pflaster sind entweder Rasengittersteine oder Kiesbelag zu verwenden. Die Versickerungsleistung versickerungsfähiger Pflaster reduziert sich mit der Zeit und aufgrund der besonderen Beanspruchung auf dem Sportplatz. Rasengittersteine oder Kiesbelag haben eine gute Sickerfähigkeit. Es sollten nur die nötigen Wege mit Kiesbelag bedeckt werden und möglichst viel Grünfläche mit Rasen erhalten bleiben.

Altlasten / Bodenschutz

Es bestehen keine Bedenken. Die Dioxingehalte liegen laut Gutachten der CDM Smith Consult vom 06.05.2019 unterhalb des Schwellenwertes von 100 ng/kg, ab dem ein Sanierungs-/Behandlungsbedarf angezeigt wäre. Die Überbauung mit 40 cm Material und Umwandlung in ein Kleinspielfeld erfordert daher keine besonderen Vorkehrungen. Dies wird durch den Sanierungsbescheid des RP Darmstadt, Abteilung Umwelt Frankfurt, Dez. 41.1 vom 03.03.2021 bestätigt. Seitens des RP Da bestehen gegen die zusätzli¬che Überdeckung des bereits gesicherten Bereiches durch einen Kunstrasenplatz keine Bedenken. Der in einer Tiefe von rund 80 cm vorhandene alte Tennenbelag (Ziegelmehl, Schichtdicke von 5 bis 8,5 cm) wird zwar in die LAGA-Klasse Z2 eingestuft, sein Eluat allerdings in die LAGA-Klasse Z0. Damit ist ein Ausbau nicht erforderlich. Sofern aufgrund von Leitungsgrabungen o.ä. Material entsorgt werden muss, ist der Entsor-gungsweg mit der zuständigen Abfallbehörde, jedoch abzustimmen.

Immissionsschutz

Es bestehen keine Bedenken. Lärmemissionen durch den Betrieb des Kleinspielfeldes (u. ggf. Parallel-betrieb des Großspielfeldes) wurden durch ein Schallgutachten der FIRU untersucht. Die zulässigen Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV können bei Inanspruchnahme des Altanlagenbonus eingehalten werden. Die mit unserem Amt abgestimmten Belegungspläne müssen dabei beachtet werden. Des Weiteren ist bei Veranstaltungen der Betrieb von Lautsprechern bzw. die Mitnahme von Tröten, Knallern u. anderen impulshaltigen Gerätschaften untersagt. Die Lärmschutzwände an der nördlichen Grundstücksgrenze zur Wohnbebauung müssen noch repariert werden. Darauf wurde bereits beim Umbau des Großspielfeldes hingewiesen. Für die Bauzeit ist § 22 BImSchG zu beachten: Vermeidung und Minimierung von schädlichen Umweltwirkungen durch Staub-/Lärmemissionen z. B. durch Befeuchtung von staubenden Materialen und Flächen, Abdecken von Haufwerken und Containern, Reduzierung der Fallhöhen, tägliches feuchtes Reinigen der betroffenen (Verkehrs-)Wege, Einsatz von Geräten und Maschinen, die die Anforderungen der 32. BImSchV erfüllen, Einhalten der Anforderungen der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz vor Baulärm, insbesondere  Beachtung der Immis¬sions¬richtwerte der AVwV Baulärm. Diese betragen für Gebiete mit überwiegend Wohnen laut Ziffer 3.1.1. d) tagsüber zwischen 7 – 20 h 55 dB (A) und nachts zwischen 20 und 7 h 40 dB (A).

Klimaschutz / Energie

 

Klimaanpassung

Im Hinblick auf die zu erwartenden Klimaveränderungen infolge des Klimawandels ist mit einer starken Hitzebelastung an Sommertagen an der betroffenen Stelle zu rechnen (s. Klimafunktionskarte der Stadt Offenbach, Zukunftsszenario 2050). Das zusätzliche Potenzial zur Aufheizung eines Kunstrasenplatzes ist hierbei nicht einberechnet, dürfte jedoch mikroklimatisch zusätzlich höhere Temperaturen hervorrufen. Aus diesem Grund ist eine Bewässerung des Rasens als sinnvoll zu erachten, um die Auswirkungen auf die Gesundheit der Spielenden zu reduzieren. Hierbei ist zu erwähnen, dass junge und alte Menschen besonders vulnerabel sind.

Die Bewässerung muss aber nachhaltig gestaltet werden! Infolge des Klimawandels wird Wasser vsl. knapper. Schon seit einiger Zeit gibt es zudem regionale Verteilungskonflikte, da große Mengen Wasser aus umliegenden Regionen für Kommunen des Rhein-Main-Gebiets entnommen wird. Aus diesem Grund fordern wir den Einbau einer Zisterne / eines Regenwassertanks, um Niederschlagswasser zu sammeln und für die Bewässerung zu nutzen.

 

Gemäß Rahmenvertrag (Magistratsbeschluss Nr. 2020-501 und Stadtverordnetenbeschluss 2016-21/DS-I(A)0888 vom 19.11.2020) wird der OPG seit 01.01.2006 treuhänderisch die Auftragsvergabe und Zahlungsabwicklung während der Ausführung der Projekte (Leistungsstufe III) mittels eines ihr zur Verfügung gestellten projektspezifischen Treuhandkontos übertragen.

 

Über die Maßnahme wurde von der OPG in Zusammenarbeit mit Dritten eine Kostenberechnung erstellt, die vom Revisionsamt geprüft mit 690.000 € abschließt.

 

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen und die geprüfte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Die nichtöffentliche Auslage erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.