Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0320Ausgegeben am 07.07.2022

Eing. Dat. 07.07.2022

 

 

Evaluierung Masterplan der Stadtentwicklung

Antrag CDU vom 07.07.2022

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1. Der Magistrat wird beauftragt, die Evaluierung des Masterplans der Stadtentwicklung (2011-16/DS-I(A)847) durchzuführen und die Entwicklung des Flächenbestands, des Wohnraums, der Gewerbeflächen und der Einwohnerzahl im Vergleich zu den Annahmen des Masterplans in der o.g. Beschlussfassung darzustellen.

 

2. Die Evaluierung soll sich vertieft mit dem Handlungsfeld „Wohnen“ auseinandersetzen - insbesondere mit Blick auf die Rahmenbedingungen „generationenspezifische Wohnangebote und Wohnformen“ (hier: junge Familien und Senioren) sowie „Klima“ und „Infrastruktur“.

 

3. Die Ergebnisse der Evaluierung des Masterplans sind der Stadtverordnetenversammlung bis Ende Oktober 2022 zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

4. In der Planung befindliche städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen und Planungen für zukünftige Baugebiete sind auf Übereinstimmung mit den Ergebnissen der Evaluierung hin zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

 

 

Begründung:

 

Am 25.02.2016 wurde von der Stadtverordnetenversammlung der Grundsatzbeschluss zum Masterplan der Stadtentwicklung (2011-16/DS-I(A)847) gefasst.

Hier heißt es auf Seite 154 zur Evaluierung: Alle 5 Jahre soll der Masterplan auf den Prüf­stand gestellt und erforderlichenfalls fortge­schrieben werden.

Der Masterplan verfolgt das Ziel, einen strategischen Rahmen für die Stadtentwicklung zu schaffen, und ist somit ein wichtiges Instrument für das kontrollierte Wachstum Offenbachs. Seit der Beschlussfassung sind nun mehr als sechs Jahre vergangen, in denen sich die Stadt in allen Bereichen weiterentwickelt hat.

 

Aufgrund der Veränderungen der Rahmenbedingungen, Kennzahlen und möglicherweise Gewichtung der Faktoren ist eine Evaluierung des Masterplans nötig. Nur unter aktuellen Voraussetzungen kann die Qualität der Handlungsempfehlungen beibehalten werden.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.