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Die Suchfunktion von PIO ist einmal unter dem eigenen Reiter "Suche" im Kopfbereich zu finden und außerdem am Ende jeder Seite. Das Suchfeld im Seitenende bietet nur die Möglichkeit für eine einfache Suche, für die erweiterte Suche, etwa nach Drucksachennummern, muss der Reiter Suche im Kopfbereich aufgerufen werden. Hier ist die Suche nach Drucksachennummer, Dokumentenart, Zeitraum und nach Antragstellern möglich.

Am Ende jedes Seitenbereichs findet sich die einfache Suche. Wenn die Suche über den Reiter "Suche" im Kopfbereich nicht in den darunter liegenden Felder eingegrenzt wird, erfolgt ebenfalls eine einfache Suche.

Über die einfache Suchfunktion ist eine allgemeine Suche nach Stichworten oder Drucksachennummern für den gesamten Datenbestand von PIO möglich. Die Ergebnisliste kann dementsprechend sehr lang sein. Um die Ergebnisliste zu verkürzen, ist es sinnvoll, die Suchergebnisse durch die darunter liegenden Felder der erweiterten Suche zu begrenzen.

Die Groß- und Kleinschreibung wird nicht beachtet. Werden zwei Begriffe eingegeben, erfolgt automatisch eine UND-Verknüpfung, das bedeutet, es werden nur die Dokumente angezeigt, in denen auch beide Begriffe enthalten sind, und zwar sowohl im Titel als auch im Text der Drucksache selbst. Wenn zwei Begriffe in der genauen Wortfolge gesucht werden sollen, müssen die beiden Begriffe in Anführungszeichen gesetzt werden (Beispiel: "Bebauung Kaiserlei").


 

In der erweiterten Suche kann nach Drucksachennummer, Antragsteller, Dokumentenart und Beschlussstatus (offen, geschlossen) gesucht werden sowie der Zeitraum eingegrenzt werden.

Im Suchfeld "Drucksachen-Nummer" genügt die Eingabe der Nummer in Kombination mit der Auswahl des betreffenden Zeitraums im Dropdown-Menü "von Jahr" und "bis Jahr".

Die Groß- und Kleinschreibung wird nicht beachtet. Werden zwei Begriffe eingegeben, erfolgt automatisch eine UND-Verknüpfung, das bedeutet, es werden nur die Dokumente angezeigt, in denen auch beide Begriffe enthalten sind, und zwar sowohl im Titel als auch im Text der Drucksache selbst. Wenn zwei Begriffe in der genauen Wortfolge gesucht werden sollen, müssen die beiden Begriffe in Anführungszeichen gesetzt werden (Beispiel: "Bebauung Kaiserlei").
 

In der erweiterten Suche kann nach Drucksachennummer, Antragsteller, Dokumentenart und Beschlussstatus (offen, geschlossen) gesucht werden sowie der Zeitraum eingegrenzt werden. Um nach einer bestimmten Drucksache zu suchen, ist nur die Eingabe der Ziffern am Ende der Drucksachennummer nötig (also statt 2016-21/DS-I(A)0173 genügt die Eingabe der Zahl 0173). Da sich die Drucksachennummern in verschiedenen Legislaturperioden wiederholen, ist es ratsam, den Zeitraum oder zumindest die Legislaturperiode einzugrenzen, sofern diese bekannt ist.

Mappe und Sitzungsmappe

In der Mappe können Sie Dokumente aus PIO frei zusammenstellen. Diese können Sie als PDF-Datei herunterladen und speichern. Dabei können Sie alle in PIO gezeigten Dokumentarten aufnehmen, also auch die komplette Sitzungsmappe.

 

Die Sitzungsmappe ist eine vordefinierte Mappe, auf die Sie im Rahmen der Tagesordnungen zugreifen können. Sie beinhaltet alle Dokumente (Anträge, Änderungsanträge und Anlagen) der Themen, die auf der jeweiligen Tagesordnung stehen. Das bedeutet aber auch, dass solche Änderungsanträge oder Dokumente, die nach Erstellung der Tagesordnung eingereicht werden, nicht in der Mappe auftauchen. Diese vordefinierte Mappe füllt die Tagesordnung also mit den dort im Überblick dargestellten Inhalten.

Zum Zusammenstellen der Dokumente stehen Ihnen zwei Wege zur Verfügung. Sie können auf den Übersichtsseiten „Aktuelle Anträge“, „Beschlüsse“ und „Offene Berichte“ sowie in den Ergebnissen der Suche die kleinen Boxen anklicken. Sobald Sie dies tun, legen Sie das Dokument in Ihre Mappe. Anlagen oder Änderungs-/Ergänzungsanträge werden so aber nicht erfasst.

 

Außerdem können Sie in der Dokumentenansicht rechts oben auf den Knopf „In meine Mappe aufnehmen“ klicken. In einem Popup können Sie entscheiden, ob Sie nur das aktuelle Dokument oder alle zugehörigen Dokumente in die Mappe aufnehmen möchten.

 

Derzeit können Sie bis zu 20 Einträge hier sammeln. Die Zahl neben dem Mappen-Symbolbild zeigt Ihnen, wie viele Sie schon zusammengestellt haben.

Sortieren können Sie die Inhalte Ihrer Mappe per Drag & Drop, also indem Sie das Dokument an die gewünschte Position ziehen und es dort loslassen. Die nachstehenden Inhalte schieben sich automatisch nach unten. 

 

Einzelne Dokumente löschen Sie per Klick auf den Button „Entfernen“ hinter dem jeweiligen Eintrag. Die Funktion „Mappe leeren“ entfernt die gesamte Sammlung.

Klicken Sie auf den Reiter „Mappe“, in dem die gesammelten Inhalte liegen. Hier können Sie die Reihenfolge der Inhalte verändern und einzelne Einträge entfernen. Dann klicken Sie unten auf den Button „Mappe herunterladen“. Das System stellt Ihnen die Inhalte in einem PDF-Dokument oder ZIP-Archiv zusammen. Sie haben die Wahl, welches Format Sie bevorzugen. Für das Öffnen des PDF-Dokuments benötigen Sie einen PDF-Reader, den Sie kostenfrei z.B. von Adobe erhalten können.

Newsletter

Derzeit haben wir vier Newsletter. Drei davon, „Neue Anträge“, „Neue Tagesordnungen“ und „Neue Beschlüsse“ informieren Sie einmal täglich um 17 Uhr darüber, ob und welche neuen Anträge in PIO eingestellt wurden. „Neuigkeiten über PIO“ ist ein Newsletter, mit dem wir Sie über Neuigkeiten rund um das PIO selbst informieren möchten, dieser wird bei Bedarf und nicht in einem regelmäßigen Turnus versendet.

Tragen Sie Ihre E-Mail-Adresse ein und wählen Sie per Klick auf die Box denjenigen Newsletter, den Sie erhalten möchten, aus. Natürlich können Sie auch mehrere abonnieren. Dann übertragen Sie bitte die angezeigten Zahlen in das danebenstehende Feld. Bei der Zahl im Bild handelt es sich um ein sogenanntes Captcha, das dem Spamschutz dient. Anschließend klicken Sie auf „Für den PIO Newsletter anmelden“. Wenige Augenblicke danach erhalten Sie an die von Ihnen benannte Adresse eine E-Mail, in der Sie die Newsletteranmeldung bestätigen müssen. So wird sichergestellt, dass niemand Newsletter erhält, der diese gar nicht möchte.

Am Ende jeder von PIO verschickten E-Mail finden Sie einen Link, über den Sie den Newsletter abbestellen können oder Ihre Abonnements verwalten können. Bestellen Sie hierüber den Newsletter ab, wird Ihre E-Mail-Adresse automatisch aus dem Verteiler gelöscht.

Sie können jederzeit über die Newsletter-Seite Abonnements abschließen. Alternativ können Sie auch auf den Link „Abonnierte Themen bearbeiten“, der am Ende eines jeden von PIO verschickten Newsletter erscheint, Ihre Newsletter-Bestellung anpassen.

Kalender

Mit dem Import der PIO-Termine werden alle Sitzungstermine automatisch in Ihren Kalender gespeichert. Durch die Verbindung, die Sie so einrichten, werden Termine, wenn sie sich verschieben oder abgesagt werden, auch automatisch in Ihrem Kalender aktualisiert, sobald Sie die Daten synchronisieren. Das machen die meisten Kalenderanwendungen automatisch. Sie sind also stets auf dem aktuellen PIO-Stand.

Kopieren Sie hierzu im Reiter „Kalender“ den Link auf die Kalenderdatei, indem Sie auf den Button „In die Zwischenablage kopieren“ klicken. Nun wechseln Sie in die Kalender-Anwendung Ihrer Wahl. Wir nehmen hier Outlook als Beispiel. Klicken Sie in der Outlook-Kalenderansicht auf „Kalender öffnen“ und wählen Sie als Quelle „Aus dem Internet“. In dem sich öffnenden Fenster fügen Sie den Link, den Sie von PIO kopiert haben, ein, indem Sie entweder die Tastenkombination Strg+v nutzen oder die Funktion im Kontextmenü der rechten Maustaste auswählen. Bestätigen Sie mit einem Klick auf „OK“.

Outlook verbindet sich daraufhin mit dem Webserver, um die PIO-Daten zu synchronisieren.

Wenn Sie eine andere Kalender-Anwendung benutzen, zum Beispiel auf mobilen Geräten, suchen Sie nach der Option, Kalender aus dem Internet bzw. Kalender-Abonnements hinzuzufügen.

Über PIO und die Inhalte

PIO ist das Politische Informationssystem der Stadt Offenbach. Es wurde 2002 für die Stadt Offenbach in das Leben gerufen, um Bürgern und Interessierten online Zugriff auf die Tagesordnungen der Plenarsitzungen (Stadtverordnetenversammlung) und der Ausschüsse zu geben, sowie auf Anträge (einschließlich aller Ergänzungs- und Änderungsanträge), deren Anlagen, Beschlüsse und Berichte, sofern sie als "öffentlich" gekennzeichnet sind.
Im Jahr 2017 erfuhr PIO, einen Relaunch mit einer zeitgemäßen, benutzerfreundlichen Oberfläche und einer verbesserten Suchfunktion.

Weitere Informationen zur Stadtverordnetenversammlung und ihren Ausschüssen gibt es hier.

Über die einfache Suchfunktion ist eine allgemeine Suche nach Stichworten oder Drucksachennummern möglich. Groß- und Kleinschreibung wird dabei nicht beachtet. Werden zwei Begriffe eingegeben, erfolgt automatisch eine UND-Verknüpfung, das bedeutet, es werden nur die Dokumente angezeigt, in denen auch beide Begriffe enthalten sind, und zwar sowohl im Titel als auch im Text der Drucksache selbst. Wenn zwei Begriffe in der genauen Wortfolge gesucht werden sollen, müssen die beiden Begriffe in Anführungszeichen gesetzt werden (Beispiel: "Suchwort Suchwort").

In der
erweiterten Suche kann nach Drucksachennummer, Antragsteller, Dokumentenart und Beschlussstatus (offen, geschlossen) gesucht werden sowie der Zeitraum eingegrenzt werden.

Im Suchfeld "Drucksachen-Nummer" genügt die Eingabe der Nummer in Kombination mit der Auswahl des betreffenden Zeitraums im Dropdown-Menü "von Jahr" und "bis Jahr".

 

 

 

 

 

In PIO finden sich alle Tagesordnungen, Anträge, Anlagen und Beschlüsse und Drucksachen der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Ausschüsse der Stadt Offenbach vom Jahr 2002 bis heute, sofern sie als "öffentlich" gekennzeichnet sind.

 

Auf der Startseite finden Sie die aktuelle Einladung für die nächste Plenarsitzung der Stadtverordnetenversammlung, sowie alle aktuellen Anträge für die laufende beziehungsweise kommende Sitzungsperiode. Eine Sitzungsperiode ist der Zeitraum, in dem alle Ausschüsse über alle bis zu einer Frist (Donnerstag zwei Wochen vor der Plenarsitzung) eingereichten Anträge Empfehlungen abgeben.

Unter Tagesordnungen finden Sie alle Tagesordnungen der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Ausschüsse von heute bis zum Jahr 2002.

Unter Aktuelle Anträge finden Sie alle Anträge, über die in der laufenden Sitzungsperiode in den Ausschüssen beraten und in der Stadtverordnetenversammlung selbst entschieden wird, beziehungsweise zu denen noch kein Beschluss vorliegt.

Unter Beschlüsse finden sich, sortiert nach den neuesten Beschlüssen, alle Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung Offenbach von 2002 bis heute chronologisch aufgelistet.

Unter Offene Berichte finden sich alle Anträge, zu denen noch ein Magistratsbericht erfolgen muss. Sobald dieser eingegangen ist, findet sich die Drucksache unter Berichte in PIO.

 

Ein Antrag beschreibt ein Beschlussanliegen an die Stadtverordnetenversammlung.

Anträge können nur von Fraktionen, Gruppen oder Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung, dem Magistrat und dem Jugendhilfeausschuss eingebracht werden. Der Oberbürgermeister hat ebenfalls ein Antragsrecht. Anträge des Magistrats heißen Vorlagen.

Für jedes Projekt, das nicht zur laufenden Verwaltung gehört, braucht der Magistrat die Genehmigung des Parlaments. Eine schriftliche Magistratsvorlage, in der das Projekt mit Fakten, Gründen und Kosten beschrieben ist, unterrichtet das Parlament und stellt die Beschlussgrundlage dar. Diese Vorlagen werden zunächst in den einzelnen Fraktionen und in den Fachausschüssen beraten. In diesen Gremien werden die Entscheidungen für das Parlament, wie z. B. über Fragen der Stadtplanung, Sozialpolitik, der Kultur und des Umweltschutzes vorbereitet.
Zu jedem Antrag kann es Ergänzungs- oder Änderungsanträge geben.


Weitere Informationen zur Zusammenarbeit von Magistrat und Stadtverordnetenversammlung gibt es hier.

Ein in die Stadtverordnetenversammlung eingebrachter Antrag wird zunächst in den zuständigen Ausschüssen beraten. Diese sprechen eine Beschlussempfehlung an die Stadtverordnetenversammlung aus, über die in deren Plenarsitzung abschließend beraten und entschieden wird. Zu den zur Debatte stehenden Anträgen können vor der Abstimmung jederzeit Änderungs- oder Ergänzungsanträge gestellt werden. Alle Sachentscheidungen der Stadtverordnetenversammlung über Anträge und Vorlagen werden durch Abstimmung getroffen.
 

Weitere Informationen zum Weg eines Antrags gibt es hier.

In einem Beschluss wird festgehalten, wie die Stadtverordnetenversammlung (nach Empfehlung der zuständigen Ausschüsse) über einen Antrag entschieden hat.

Nicht jeder Antrag erfordert einen Beschluss, etwa wenn der Antrag nur einen Bericht des Magistrats erfordert. Liegt der Bericht noch nicht vor, findet sich der Antrag unter Offene Berichte, ist der Bericht eingegangen findet er sich unter dem Reiter Beschlüsse.

 

Die vorangestellten Jahreszahlen beschreiben die Wahlperiode (bspw. 2011-2016), nach dem / folgt die Abkürzung DS für Drucksache, gefolgt von einer römischen Zahl. I steht für Anträge und Beschlüsse, II für Berichte an die Stadtverordnetenversammlung. Der Buchstabe (A) zeigt an, dass es sich dabei um eine öffentliche Drucksache handelt (nichtöffentliche Drucksachen der Stadtverordnetenversammlung finden sich nicht in PIO), gefolgt von einer fortlaufenden Nummer. Diese fortlaufende Nummer wird in jeder Wahlperiode erneut vergeben, so dass die reine Suche nach Drucksachennummern ohne die Eingrenzung der Wahlperiode zu Mehrfachergebnissen führen kann.

Antrag, Anlage und Beschluss haben stets die gleiche Drucksachennummer, gefolgt von einer entsprechenden Bezeichnung (Anlage, Beschluss, etc.)

Wenn es zu einem Bericht an die Stadtverordnetenversammlung durch den Magistrat kommt, ohne, dass zuvor ein Beschluss dazu gefasst wurde, findet sich dieser nicht in PIO, da er keiner Drucksache zugeordnet werden kann.

Anlagen finden sich unter dem jeweiligen Antrag, Beschluss oder Bericht unter Anlagen und Verweise und können durch Anklicken des Dropdown-Menüs angezeigt werden.

Unter Anlagen und Verweise sind in PIO alle Dokumente zu finden, die einen Antrag beziehungsweise einen Beschluss begleiten. Dazu gehören der Antrag und eventuelle Änderungs- und Ergänzungsanträge oder der Beschluss und unter Anlagen weitere zum Antrag gehörende Unterlagen (beispielsweise Lagepläne, Broschüren, etc.). Unter Sonstiges finden sich zugehörige Berichte etc.

Je nachdem, wonach gesucht wird, findet sich in PIO der Beschluss oder Bericht zu einem Antrag als Anlage oder aber der oder die Anträge zu einem Bericht oder Beschluss.

Ein Antrag wird in PIO immer in der aktuellsten Form, also nach Berücksichtigung aller vorliegender Änderungs- und Ergänzungsantragen, angezeigt, der ursprüngliche Antrag und der vorangegangene Änderungsverlauf findet sich als Anlagen unter dem Antrag.

Glossar

Findet ein Antrag keine Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung, so ist er abgelehnt. Dies wird in der Beschlusslage niedergelegt. Der Antrag wird im „PIO“ mit „abgelehnt“ gekennzeichnet.

Gibt es Gründe, über einen gestellten Antrag erst in der nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zu entscheiden, kann der Antrag von der Tagesordnung abgesetzt werden, d.h. der Antrag ist weiterhin offen und erscheint im „PIO“ in der Rubrik „Aktuelle Anträge“.

Aktuelle Anträge sind Anträge, die bis zum aktuellen Antragsschluss eingereicht wurden oder über die noch nicht in einer Stadtverordnetenversammlung entschieden wurde. Sie sind im „PIO“ als offene Anträge gekennzeichnet. In dieser Rubrik sind auch abgesetzte Anträge aufgeführt.

Aktuelle Anträge werden in der Regel als Tagesordnungspunkte in der nächsten Sitzung der zuständigen Ausschüssen beraten. Diese sprechen eine Empfehlung für die Abstimmung in der folgenden Stadtverordnetenversammlung aus.

Ein Antrag, über den die Stadtverordnetenversammlung noch nicht abgestimmt hat, kann noch geändert bzw. in Teilen geändert werden.

Dazu wird ein Antrag gestellt, der die Änderungen enthält - der Änderungsantrag.

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt zuerst über den Antrag ab, der am „weitesten“ geht. Dies ist in der Regel der Änderungsantrag. Erhält dieser eine Mehrheit, entfällt die Abstimmung über den ursprünglichen Antrag, dieser wird dann im „PIO“ mit Abstimmung entfallen“ gekennzeichnet.

Ändert der Änderungsantrag nur einen Teil des „Ursprungsantrages“ wird über beide Anträge abgestimmt. Werden beide Anträge von der Stadtverordnetenversammlung angenommen, so enthält die Beschlusslage den geänderten Text.

Gibt es mehrere Änderungsanträge oder gibt es sogar einen Antrag der einen Änderungsantrag verändert, wird immer zuerst über den „am weitest gehenden“ Antrag abgestimmt und dann wie beschrieben weiter verfahren. Einen Änderungsantrag zu einem vorhergehenden Änderungs- oder Ergänzungsantrag erkennt man an der Nummernfolge xxxx/1/1.

Findet ein Antrag die Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung, so ist er angenommen. Dies wird in der Beschlusslage niedergelegt. Der Antrag wird im „PIO“ mit „angenommen“ gekennzeichnet.

Gibt es zu einem Antrag Anlagen, können sie im „PIO“ unter der Drucksachennummer des Antrages gefunden werden. Ob die Anlagen nur der Information dienen oder beschlossen wurden, erkennt man aus dem Inhalt der Beschlusslage.

Maßnahmen, über die die Stadtverordnetenversammlung abstimmen soll, werden i.d.R. schriftlich als Anträge durch einen Antragsteller eingereicht. Als Entscheidungshilfe wird meist eine „Begründung“ angefügt. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt nur über die Maßnahme, nicht über die Begründung. Da die Begründung daher in der Beschlusslage nicht mehr aufgeführt wird, bleiben im „PIO“ alle Anträge als Drucksachen für Recherchen erhalten.

Antragsteller können sein: Der Magistrat, der Oberbürgermeister, eine oder mehrere Fraktionen, einzelne Stadtverordnete, der Jugendhilfeausschuss, mehrere Stadtverordnete (fraktionsübergreifend oder ohne Fraktionsstatus), einzelne Ausschüsse, Stadtverordnetenvorsteher

Wenn die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass der Magistrat einen Vorschlag prüfen oder zu einer Sachlage berichten soll, legt dieser in einer angemessenen Zeit das Ergebnis als Bericht der Stadtverordnetenversammlung vor. Bis der Bericht vorliegt, wird die Beschlusslage unter der Rubrik Offene Berichte“ angezeigt. Liegt der Bericht vor, erhält er u.a. die Drucksachennummer (DS) des zu Grunde liegenden Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung und ist im „PIO“ bei diesem Beschluss und dem vorausgehenden Antrag zu finden.

Die Beschlusslage dokumentiert den Willen der Stadtverordnetenversammlung oder informiert, dass der Antrag von der antragstellenden Fraktion zurückgezogen wurde.

Für einen Antrag und den dazu gestellten Änderungs- oder Ergänzungsanträgen gibt es nur eine Beschlusslage, die mehrfach im „PIO“ zu finden ist, damit zu jedem Antrag, Ergänzungsantrag, Änderungsantrag mit der Suchfunktion auch ein Beschluss angezeigt wird.

Im „PIO“ ist unter „Beschluss“ ein Auszug aus dem Stadtverordnetenprotokoll zu finden.

Der Beschlussstatus zeigt an, ob über den Antrag bereits von der Stadtverordnetenversammlung entschieden wurde, ob er noch auf die Tagesordnung kommt oder ob der bzw. die Antragsteller vor einer Entscheidung den Antrag wieder zurückgezogen haben.

Beschlussstati sind: offen, abgesetzt, angenommen, abgelehnt, zurückgezogen, Übergang zur Tagesordnung, Abstimmung entfallen, verwiesen

Alle eingehenden Anträge werden als Drucksache an die Stadtverordneten zur Beratung weitergeleitet, d.h. sie erhalten einen einheitlichen Drucksachenkopf, mit verschiedenen Merkmalen wie Legislaturperiode, Eingangsdatum und Drucksachennummer. Nur Drucksachen, die in öffentlicher Sitzung behandelt werden, können im „PIO“ abgerufen werden. Sie sind an der Drucksachenabteilung (A) zu erkennen.

Alle Anträge, die von der Stadtverordnetenversammlung beraten und beschlossen werden sollen, erhalten eine I (A) Drucksachennummer, Beispiel: DS I (A) 100.

Wird zu diesem Antrag z.B. ein Ergänzungsantrag gestellt, bekommt dieser die Nr. DS I (A) 100/1, ein danach eingehender Änderungsantrag erhält die Nummer DS I (A) 100/2. Und ein Änderungsantrag, der den Ergänzungsantrag DS 100/1 ändert, erhält die Nr. DS I (A) 100/1/1.

Alle zusammengehörigen Anträge und die dazugehörige Beschlusslage sind im “PIO” zusammen unter der Drucksachennummer DS I (A) 100 abgelegt und zu finden.

Soll ein Bericht des Magistrates zu dieser Drucksache erfolgen, so wird er zunächst als II (A) Drucksache verteilt und nur auf Antrag einer Fraktion auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung gesetzt. Er erhält die Drucksachennummer DS II (A) 100/xx und ist im „PIO“ bei dem vorausgehenden Antrag DS I (A) 100 zu finden.

Beispiel für den Aufbau einer Drucksachennummer für einen Antrag:

 

DS = Drucksache
I = wird von der Stadtverordnetenversammlung beraten und kommt auf die entsprechenden Tagesordnungen
(A) = Öffentlich
100 = laufende Nummer innerhalb einer Legislaturperiode

 

 


Beispiel für den Aufbau einer Drucksachennummer für einen Bericht:

DS = Drucksache
II = wird zur Kenntnis gegeben und nur auf Antrag auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung gesetzt
(A) = Öffentlich
100 = laufende Nummer des Berichts innerhalb einer Legislaturperiode

 


Nicht öffentliche Drucksachen werden mit (B) gekennzeichnet und werden nicht in das PIO übernommen.

Ein Antrag, über den die Stadtverordnetenversammlung noch nicht abgestimmt hat, kann noch ergänzt werden. Dazu wird ein Antrag gestellt, der diese Ergänzungen enthält. Die Stadtverordnetenversammlung stimmt zuerst über diesen Antrag - den Ergänzungsantrag - ab und legt damit fest, ob die Ergänzungen angenommen also akzeptiert werden. Erst danach wird über den zuerst gestellten Antrag – unter Berücksichtigung der angenommenen Ergänzungen – abgestimmt. Wird beides angenommen, werden beide Anträge in der Beschlusslage zusammengefasst. Die Drucksachennummer (DS) des Ergänzungsantrag enthält die Drucksachennummer (DS) des zuerst gestellten Antrages.

Magistratsvorlagen sind vom Magistrat beschlossene Anträge des Magistrates, die zur Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt werden.

Die Rubrik „Offene Berichte“ weist die Beschlüsse aus, zu denen noch ein Bericht des Magistrates oder einer seiner Kommissionen aussteht. Es kann auch sein, dass der Stadtverordnetenvorsteher im Namen der Stadtverordnetenversammlung handeln muss. Auch diese Beschlüsse können hier bis zu einem Ergebnis eingesehen werden.

Unter „Sonstiges“ werden i.d.R. Berichte des Magistrates im „PIO“ veröffentlicht.

Im „PIO“ sind die aktuellen Tagesordnungen der Ausschüsse und der Stadtverordnetenversammlung einzusehen. Hinter den Tagesordnungspunkten sind die Anträge als Drucksachen hinterlegt und durch Anklicken zu öffnen.

Es ist möglich, dass Anträge auch in den Sitzungen behandelt werden, die nicht auf der Tagesordnung erfasst sind, wenn die Mitglieder der Gremien dies mit 2/3 Mehrheit beschließen. Diese Anträge werden im „PIO“ nachträglich nicht mehr dieser Tagesordnung verbunden.

Alte Tagesordnungen werden nicht gelöscht.

Ein Antrag, über den die Stadtverordnetenversammlung noch nicht abgestimmt hat, kann vom Antragssteller zurückgezogen werden. Wurden bereits hierzu Ergänzungs- und/oder Änderungsanträge gestellt, wird über diese Anträge nicht mehr abgestimmt. Im PIO werden diese Anträge mit „Abstimmung entfallen“ gekennzeichnet.

Möchte die Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung sich nicht mit einem Antrag befassen und nicht über den Inhalt abstimmen, so beschließt sie „Übergang zur Tagesordnung“. Dies wird in der Beschlusslage dokumentiert und der Antrag mit diesem Beschlussstatus im „PIO“ gekennzeichnet.

Die Stadtverordnetenversammlung kann Anträge auch zunächst an eine Kommission, den Magistrat oder an einen Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung zur weiteren Beratung verweisen. Diese Anträge werden mit verwiesen gekennzeichnet und die Beschlusslage werden ggf. auch in der Rubrik „Offene Berichte“ aufgeführt.

Wird ein Änderungsantrag, der einen Antrag nicht nur in Teilen verändert, von der Stadtverordnetenversammlung angenommen, so wird über den Antrag, auf den sich der Änderungsantrag bezieht und der durch den Änderungsantrag verändert werden soll (Ursprungsantrag), nicht mehr abgestimmt. Der Antrag wird mit „Abstimmung entfallen“ im „PIO“ gekennzeichnet. Dies erfolgt ebenso, wenn der Ursprungsantrag vom Antragsteller zurückgezogen wurde.