Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 22. März 2007
8. Grundsanierung, Modernisierung sowie Erweiterungen und Neubauten an Offenbacher Schulen für einen zeitgemäßen, ganztägigen Betrieb unter Berücksichtigung ökologischer Standards
hier: Grundsatzbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 052/07 vom 07.03.2007, DS I (A) 131
Az: 000-0002-01/0946#1224/2007
Änderungsantrag CDU vom 16.03.2007, DS I (A) 131/1
Az: 000-0002-01/0946#1236/2007
Änderungsantrag DIE LINKE. vom 22.03.2007, DS I (A) 131/2
Az: 000-0002-01/0946#1241/2007
Ergänzungsantrag CDU vom 22.03.2007, DS I (A) 131/3
Az: 000-0002-01/0946#1244/2007
Ergänzungsantrag FWG vom 22.03.2007, DS I (A) 131/4
Az: 000-0002-01/0946#1245/2007
Beschlusslage:
Die Stv.-Versammlung beschließt wie folgt:
1. Der Magistrat wird beauftragt, auf der Basis des vorliegenden 10-Jahres-Pro-
gramms die Detailplanungen für die zeitgemäße und zukunftsorientierte Mo-
dernisierung sowie für die Schaffung der für den Ganztagsbetrieb erforder-
lichen Infrastrukturen und Erweiterungen der Offenbacher Schulen
vorzulegen. Der erwartete Finanzrahmen (Schulbaufonds) wird auf der Basis
der von der EEG ermittelten Sanierungs- und Erweiterungsbedarfe rund 250
Millionen Euro betragen.
Hierbei ist der Einsatz erneuerbarer Energien, umweltfreundlicher
Technologien zur Energieversorgung sowie ökologisch vertretbarer
Baumaterialen zu beachten.
2. Auf der Grundlage der vorliegenden Daten wird vorgeschlagen, bis 2012
folgende Schulen mit einem geschätzten Investitionsvolumen von rd.100 bis
110 Mio. Euro zu sanieren und zu erweitern:
Beethovenschule, Berufsschulzentrum Buchhügel (Käthe-Kollwitz-Schule,
Theodor-Heuss-Schule), Gymnasien - hier die für den Ganztagsbetrieb
notwendigen Erweiterungen sowie eine Teilsanierung - (Albert-Schweitzer-
Schule, Leibnizschule, Rudolf-Koch-Schule), Ludwig-Dern-Schule,
Waldschule Tempelsee, Grundschule Bieber/Außenstelle.
Darüber hinaus ist zu prüfen, inwiefern die Humboldtschule einzubeziehen
sinnvoll ist und anstelle einer Sanierung der Humboldtschule ein Neubau auf
dem Gelände der MAN in der Christian-PIeß-Straße realisiert werden kann.
In den Folgejahren (2013 - 2017) werden mit einem Gesamtvolumen von rund
140 bis 150 Millionen Euro die anderen Schulen saniert und erweitert:
Anne-Frank-Schule, Bachschule, Edith-Stein-Schule, Eichendorffschule,
Erich-Kästner-Schule, Ernst-Reuter-Schule, Friedrich-Ebert-Schule,
Fröbelschule, Geschwister-Scholl-Schule, Gewerblich Technische Schule,
Goetheschule, Grundschule Bieber, Grundschule Buchhügel, Gymnasien -
hier Restsanierung,
Humboldtschule (soweit nicht bereits erfolgt), Lauterbornschule, Leibniz-
schule / Altbau, Mathildenschule, Mathildenschule / Nebenstelle,
Schillerschule, Uhlandschule, Wilhelmschule
3. Finanzierung:
Zur Teilfinanzierung der Projekte wird die Haushaltsrücklage in Höhe von 20
Mio. Euro aufgelöst. Für die Neubauten Beethovenschule und (soweit
sinnvoll) Humboldtschule sowie die Erweiterungs- und Sanierungsmaß-
nahmen am Berufsschulzentrum Buchhügel wird projektbezogen die
Umsetzung über ein ÖPP-Modell berechnet und genehmigungsfähige
Unterlagen erstellt. Der verbleibende Finanzierungsbedarf wird durch
Gestellung einer substantiellen Eigenkapitalquote und eine zusätzliche
Kreditaufnahme im Rahmen der Gesamtdeckung des Vermögenshaushalts
abgedeckt. Künftige Erlöse aus Vermögensveräußerungen werden zur
Teilfinanzierung der Schulbauprojekte herangezogen.
4. In die Steuerung und das Controlling der Projekte wird die SOH/EEG
eingebunden.
5. Der Magistrat wird beauftragt, die erforderlichen Planungs- und Kostendaten
zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung die entsprechenden
Projektvorlagen zur Beschlussfassung vorzulegen.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
DS I (A) 131/2
Die Stv.-Versammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
Der Magistrat wird aufgefordert, die Sanierung, Erweiterung sowie Aus- und Neubau der Offenbacher Schulen unter Priorität zu betreiben und der Stadtverordnetenversammlung hierzu nach Ablauf der Sommerpause 2007 ein Sanierungskonzept mit detaillierter Finanzierungsplanung zur Beratung und zum Beschluss vorzulegen. Als Rahmenbedingungen der Schulsanierung soll gelten:
Die Arbeiten sind auf der Basis des von der EEG ermittelten Bedarfes schnellstmöglich zu beginnen und innerhalb von spätestens 7 Jahren komplett zu verrichten.
Die erforderlichen Sanierungs- und Baumaßnahmen orientieren sich an ökonomisch machbaren und ökologisch sinnvollen Anforderungen einer nachhaltig nutzbaren, energieeffizienten und umweltverträglichen Bauweise.
Der langfristig notwendige räumliche und fachliche Ausstattungsbedarf der Schulen ist auf Basis der zu erwartenden Schülerzahlen, der künftig nachgefragten Ausbildungswege, eines möglichen Ganztagsbetriebes und unter Beteiligung der Schulleitungen zu berücksichtigen.
Alle möglichen Finanzierungsvarianten aus Haushaltrücklagen, Einsparungen, Verkäufen, Krediten, Zuschüssen oder Öffentlich-Privaten-Partnerschaften sind auf ihre Vorteile und Risiken und ihren Auswirkungen auf die künftige Haushaltssituation detailliert darzustellen und im Entwurf eines langfristigen Finanzierungskonzeptes der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Abstimmung vorzulegen.
Die mögliche Tilgung der Kredit- oder kreditähnlichen Schuld soll nach dem Prinzip der Generationengerechtigkeit nach einem Ablauf von spätestens 30 Jahren ausgeglichen werden können.
Eine Realisierung, bei der die städtischen Kompetenzen, stadteigenen Betriebe und der lokale Wirtschaftskreislauf durch die Investitionen in Schulbau und Schulbetrieb gefördert werden können, gilt es im Rahmen einer ökonomisch machbaren Kosten-Nutzen-Bilanz zu begünstigen.
DS I (A) 131/1
Die Stv.-Versammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
1. Die Punkte 2 bis 5 des Ursprungsantrages werden gestrichen.
2. Es wird ein neuer Punkt 2 eingefügt, der wie folgt lautet:
Der Magistrat wird beauftragt, bis zur Juni-Sitzung der Stadtverordnetenversammlung eine überarbeitete Vorlage vorzulegen, die insbesondere folgende Punkte beinhaltet:
- eine solide Finanzkonzeption für die geplanten Sanierungsmaßnahmen, die auch
die Finanzierungskosten darstellt und aus der ersichtlich ist, wie die
Programmtranchen I und II finanziert werden sollen
- mit welchen Maßnahmen der Magistrat die substantielle Eigenkapitalquote von bis
zu 30% der Gesamtkosten erbringen will
- eine nachvollziehbare und mit Fakten belegte Begründung für die Reihenfolge der
zu sanierenden Schulen
- eine mit Zahlen unterlegte Begründung dafür, warum ein Teil des Programms
mittels einer ÖPP-Vergabe durchgeführt werden soll, anstatt durch stadteigene
Gesellschaften.
3. Es wird ein neuer Punkt 3 eingefügt, der wie folgt lautet:
Der Magistrat wird beauftragt, bis zur Juni-Sitzung der Stadtverordnetenversammlung darzustellen,
- wie der Bauunterhalt der in Teil II des Sanierungsprogramms enthaltenen Schulen
in den kommenden fünf Jahren sichergestellt wird
- mit welchen Investitionen der Magistrat hierfür rechnet
- wie die Finanzierung erfolgen soll.
DS I (A) 131/3
Die Stv.-Versammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
Die Magistratsvorlage wird wie nachstehend ergänzt:
6. Der Magistrat wird beauftragt, den Bereich der „Waldkulisse Bieber-Waldhof“ baureif zu
machen und die Schaffung von Baurecht vorzubereiten.
7. der erzielte Verkaufserlös ist zweckgebunden für die Finanzierung der Schulsanierung
gemäß DS I (A) 131
DS I (A) 131/4
Die Stv.-Versammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
Die Magistratsvorlage wird wie nachstehend ergänzt:
Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, ob die sogen. Waldkulisse Bieber-Waldhof baureif gemacht werden kann und welche Erlöse zur Refinanzierung des Schulbauprogramms daraus erwirtschaftet werden könnten.
DS I (A) 131
Auf Antrag der CDU-Fraktion folgt getrennte Abstimmung über Punkt 1 und Punkt 2-5
und auf Antrag der Fraktion DIE LINKE. erfolgt namentliche Abstimmung.
DS I (A) 131 Punkt 1
Die Stv.-Versammlung beschließt mit 68:0:0 Stimmen wie folgt:
1. Der Magistrat wird beauftragt, auf der Basis des vorliegenden 10-Jahres-Pro-
gramms die Detailplanungen für die zeitgemäße und zukunftsorientierte Mo-
dernisierung sowie für die Schaffung der für den Ganztagsbetrieb erforderlichen
Infrastrukturen und Erweiterungen der Offenbacher Schulen vorzulegen. Der
erwartete Finanzrahmen (Schulbaufonds) wird auf der Basis der von der EEG
ermittelten Sanierungs- und Erweiterungsbedarfe rund 250 Millionen Euro
betragen.
Hierbei ist der Einsatz erneuerbarer Energien, umweltfreundlicher Technologien
zur Energieversorgung sowie ökologisch vertretbarer Baumaterialen zu beachten.
DS I (A) 131 Punkt 2 - 5
Die Stv.-Versammlung beschließt mit 37:29:2 Stimmen wie folgt:
2. Auf der Grundlage der vorliegenden Daten wird vorgeschlagen, bis 2012 folgende
Schulen mit einem geschätzten Investitionsvolumen von rd.100 bis 110 Mio. Euro
zu sanieren und zu erweitern:
Beethovenschule, Berufsschulzentrum Buchhügel (Käthe-Kollwitz-Schule,
Theodor-Heuss-Schule), Gymnasien - hier die für den Ganztagsbetrieb
notwendigen Erweiterungen sowie eine Teilsanierung - (Albert-Schweitzer-Schule,
Leibnizschule, Rudolf-Koch-Schule), Ludwig-Dern-Schule, Waldschule
Tempelsee, Grundschule Bieber/Außenstelle.
Darüber hinaus ist zu prüfen, inwiefern die Humboldtschule einzubeziehen
sinnvoll ist und anstelle einer Sanierung der Humboldtschule ein Neubau auf dem
Gelände der MAN in der Christian-PIeß-Straße realisiert werden kann.
In den Folgejahren (2013 - 2017) werden mit einem Gesamtvolumen von rund
140 bis 150 Millionen Euro die anderen Schulen saniert und erweitert:
Anne-Frank-Schule, Bachschule, Edith-Stein-Schule, Eichendorffschule,
Erich-Kästner-Schule, Ernst-Reuter-Schule, Friedrich-Ebert-Schule, Fröbelschule,
Geschwister-Scholl-Schule, Gewerblich Technische Schule, Goetheschule,
Grundschule Bieber, Grundschule Buchhügel, Gymnasien - hier Restsanierung,
Humboldtschule (soweit nicht bereits erfolgt), Lauterbornschule, Leibnizschule /
Altbau, Mathildenschule, Mathildenschule / Nebenstelle, Schillerschule,
Uhlandschule, Wilhelmschule
3. Finanzierung:
Zur Teilfinanzierung der Projekte wird die Haushaltsrücklage in Höhe von 20 Mio.
Euro aufgelöst.
Für die Neubauten Beethovenschule und (soweit sinnvoll) Humboldtschule sowie
die Erweiterungs- und Sanierungsmaßnahmen am Berufsschulzentrum
Buchhügel wird projektbezogen die Umsetzung über ein ÖPP-Modell berechnet
und genehmigungsfähige Unterlagen erstellt. Der verbleibende Finanzierungs-
bedarf wird durch Gestellung einer substantiellen Eigenkapitalquote und eine
zusätzliche Kreditaufnahme im Rahmen der Gesamtdeckung des Vermögens-
haushalts abgedeckt.
Künftige Erlöse aus Vermögensveräußerungen werden zur Teilfinanzierung der
Schulbauprojekte herangezogen.
4. In die Steuerung und das Controlling der Projekte wird die SOH/EEG
eingebunden.
5. Der Magistrat wird beauftragt, die erforderlichen Planungs- und Kostendaten zu
erstellen und der Stadtverordnetenversammlung die entsprechenden Projektvor-
lagen zur Beschlussfassung vorzulegen.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 23.03.2007
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung