Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2016 - 2021
2016-21/DS-I(A)0274Ausgegeben am 07.09.2017
Eing. Dat. 07.09.2017
Stadtumbau „Revitalisierung des ehem. chem. Farbwerks zwischen Offenbach und Bürgel“
hier: Grundsatzbeschluss über das Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2017-289 (Dez. I, Amt 60) vom 06.09.2017
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Das vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement erstellte Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (Anlage 2) wird zur Kenntnis genommen. Den Leitgedanken und Entwicklungszielen sowie dem Maßnahmenkatalog wird zugestimmt.
- Gemäß § 171 b Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird das in Anlage 1 planzeichnerisch dargestellte Gebiet, bestehend aus den Teilgebieten A, B und C als Stadtumbaugebiet beschlossen.
Teilgebiete A und B sind parzellenscharf abgegrenzt, der südliche Teil des Teilgebietes C wird erst auf Grundlage des Ergebnisses der Umweltverträglichkeits- und Machbarkeitsstudie exakt räumlich abgegrenzt.
- Für die im Maßnahmekatalog des Konzepts aufgeführten Maßnahmen (Anlage 3), die im Rahmen der Städtebauförderung realisiert werden sollen und im städtischen Haushalt wirksam werden, werden über die Laufzeit des Förderprogramms Kosten in Höhe von rd. 17,4 Mio € geschätzt. Diese sind aus Bundes- und Landesmitteln der Städtebauförderung zu voraussichtlich rd. 70 % förderfähig.
Für die einzelnen Maßnahmen der Stadt Offenbach sind im Zuge der weiteren Konkretisierung jeweils Projektbeschlüsse der Stadtverordnetenversammlung einzuholen.
4. Der Magistrat wird beauftragt 2017/2018 mit den vertiefenden Planungen und Verhandlungen für folgende Maßnahmen zu beginnen:
- A 2: Prüfung des Beschlusses als städtebaulicher Entwicklungsbereich gemäß § 165 BauGB ff., ggf. Ergänzung des ISEK zu „Vorbereitenden Untersuchungen“ im Sinne des § 165 Abs. 4 BauGB.
- A 7.2: Hydrologische und hydraulische Untersuchungen zur Machbarkeit der Freilegung von Hainbach und Kuhmühlgraben.
- B 1: Grunderwerb im Bereich der ehem. Hafenbahn
- C 1: Durchführung der Machbarkeitsstudie mit integrierter SUP für die Verbindungsstraße (Vorbereitungen auf Grundlage des StV-Beschlusses vom 29.09.16 laufen bereits)
Begründung:
Zu 1:
Gemäß § 171 b Abs. 2 BauGB und den hessischen Leitlinien zum Programm „Stadtumbau in Hessen“ hat sich die Stadt Offenbach am Main mit ihrem Grundsatzbeschluss zur Programmaufnahme vom 25.06.2016 (2011-16/DB-I(A)0846) verpflichtet, ein Integriertes städtebaulichen Entwicklungskonzept unter Beteiligung der relevanten Akteure („lokale Partnerschaft“) zu erarbeiten.
Der Erarbeitungsprozess schloss an den Beteiligungsprozess zum Masterplan Offenbach am Main 2030 an, formuliert konkrete Leitgedanken und Entwicklungsziele für das Stadtumbaugebiet und strukturiert die Realisierungsphase des Städtebauförderungsprogrammes mit einer Vielzahl an Maßnahmen, die nun in der rd. 15-jährigen Programmlaufzeit (10 Jahre lang Erhalt öffentlicher Fördermittel mit Verpflichtungsermächtigungen für weitere 5 Jahre) umgesetzt werden sollen.
Der Entwurf des Integrierten städtebaulichen Entwicklungslungskonzepts („ISEK“) ist als Anlage 2 dieser Beschlussvorlage beigefügt. Nach Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung und vor dem 01.10.2017 ist das Konzept dem Fördergeber zur Genehmigung vorzulegen.
Zu 2:
Das Planungsgebiet des Stadtumbaus umfasst entsprechend der Antragstellung der Stadt Offenbach im Jahr 2016 (vgl. o.g. Beschluss) neben der Brache des ehemaligen chemischen Farbwerks weitere Flächen und gliedert sich in 3 Teilbereiche:
- Teilgebiet A umfasst die Werksbrache
- Teilgebiet B die Trasse der Hafenbahn und
- Teilgebiet C die Trasse der im Masterplan verankerten Verbindungsstraße von der Mühlheimer über die Laskastraße, Laskabrücke und den Schneckenberg bis zur B 448.
Das Gesamtgebiet wird im Sinne des § 171 b Abs. 1 BauGB als Stadtumbaugebiet festgelegt. Im beschriebenen Zuschnitt ist es geeignet, die Gesamtheit der zur Revitalisierung der Werksbrache zweckmäßigen Maßnahmen, wie sie im ISEK aufgezeigt sind, abzubilden.
Zu 3:
Insgesamt umfasst der Maßnahmenkatalog des ISEK für die rd. 15-jährige Programmumsetzungsphase des Stadtumbaus ein städtisches Investitionsvolumen (förderfähige Kosten) von geschätzt rd. 17,4 Mio €. Diese können zu rd. 70 % aus Zuschüssen des Bundes und des Landes refinanziert werden.
Nur einzelne Maßnahmen des ISEK sind bereits im Haushalt der Stadt Offenbach verankert (z. B. Sanierung der Laskabrücke). Die Umsetzung der im ISEK angeführten Maßnahmen ist davon abhängig, welche Finanzmittel in den zukünftigen Haushalten der Stadt Offenbach für die geplanten Vorhaben veranschlagt werden können.
Für zahlreiche der benannten Einzelprojekte sind nach Abstimmung der Förderfähigkeit aus Städtebauförderungsmitteln mit dem Zuschussgeber auf Grundlage weiterer Konkretisierung und belastbarer Kostenermittlung Projektbeschlüsse der Stadtverordnetenversammlung einzuholen. Hieraus, sowie aufgrund der noch bestehenden Unwägbarkeiten aufgrund der noch ausstehenden Genehmigung des Altlastensanierungskonzepts für die Werksbrache können sich in der Programmlaufzeit ggf. Abweichungen von der derzeitigen Gesamtplanung ergeben. Sich hieraus evtl. ergebende grundlegende Veränderungen werden durch Fortschreibung des ISEK einer erneuten Beschlussfassung der Stadtverordneten zugeführt.
Zu 4:
Eine Vielzahl von Projekten bedarf der planerischen Vertiefung und gutachterlichen Prüfung, die durch externe Aufträge geleistet werden müssen. Um eine zügige Maßnahmenumsetzung vorzubereiten, sollen die Vorarbeiten und Vergaben für
- eine Wertermittlung und evtl. juristische Gutachten bei Einsatz des Instruments einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme,
- gewässertechnische Untersuchungen zur Machbarkeit der Freilegungen von Hainbach und Kuhmühlgraben sowie
- die strategische Umweltstudie und Machbarkeitsstudie der Verbindungsstraße (auf Grundlage des Grundsatzbeschlusses der Stadtverordneten vom 29.09.2016, DS 2016-21/DS-I(A)0071, bereits in Arbeit)
umgehend erfolgen.
Der Fördergeber fordert zudem die frühzeitige Umsetzung investiver Vorhaben. Hierzu war im Programmaufnahmeantrag der Stadt Offenbach ein Baukostenzuschuss für die denkmalgerechte Sanierung und teil-öffentliche Nutzung des Verwaltungsgebäudes auf dem Werksgelände der Fa. Clariant vorgesehen. Diese Maßnahme ist an den Erwerb des Gebäudes durch die GBO geknüpft, der bislang noch nicht vollzogen werden konnte, so dass die geplante investive Maßnahme derzeit nicht planbar ist. Ersatzweise könnte der Erwerb des Grundstückes der ehemaligen Hafenbahn kurzfristig verhandelt werden. Damit würden die Voraussetzungen geschaffen, die dort geplanten Maßnahmen mittelfristig in Angriff zu nehmen.
Die Einbringung der Magistratsvorlage erfolgt auf dem Weg des Nachtrags *(in den Magistrat), da es bis zum regulären Abgabetermin noch Abstimmungsbedarf gab.
Diese Anlage *(Anlage 4) enthält datenschutzrechtlich geschützte Daten, weswegen empfohlen wird, diese Anlage nicht im Ratsinformationssystem zu veröffentlichen und nicht an die Presse weiter zu geben. Soll über die datenschutzrechtlich geschützten Daten in der Stadtverordnetenversammlung eine Aussprache stattfinden, so wird empfohlen, dies nur in nicht öffentlicher Sitzung zu tun.
* redaktionell geändert
Anlagen:
1. Stadtumbaugebiet mit Teilgebieten A, B und C
2. Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept „Revitalisierung des ehemaligen chemischen Farbwerks zwischen Offenbach und Bürgel“, Stand 15.08.2017
3. Übersichtsplan der Einzelmaßnahmen gemäß ISEK
4. Nichtöffentliche Anlage
Verteiler:
13 x HFB
1 x Minderheitenvertreter (HFB)
2 x Vertreter (ALB)
13 x UPB
1 x Minderheitenvertreter (UPB)
2 x Vertreter (ALB)
8 x Fraktionen
.. 3 x fraktionslose Stv.
4 x Stv.-Büro
Hinweis: Die Anlagen 1, 2 und 3 sind im PIO (Politisches Informationssystem Offenbach) hinterlegt und können dort eingesehen werden.