Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0418Ausgegeben am 24.11.2022

Eing. Dat. 24.11.2022

 

 

 

 

 

Sanierung Spielplatz Rathaus, Spielplatz der Kinderrechte

hier: Projektbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-404 (Dez. IV, Amt 60) vom 23.11.2022

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.       Der Sanierung des Spielplatzes Nr. 61 „Rathaus“ auf der Grundlage der vom Amt für Planen und Bauen erstellten Planung und detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit Gesamtkosten einschließlich Planungskosten von 125.000,00 € brutto, wird zugestimmt.

 

2.       Die erforderlichen Mittel stehen bei dem Produktkonto 13010100.0952000260, Spielplätze global (13.01.01), Investitionsnummer 1301010900601202, wie folgt zur Verfügung:

 

Haushaltsmittel 2021 und früher:                             62.975,53 €

Haushaltsmittel 2022:                                                  62.024,47 €

Gesamt:                                                                       125.000,00 €

 

3.       Die jährlich anfallenden und geprüften Folgekosten in Höhe von 38.423,30 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. Die Unterhaltungskosten, die Bestandteil der o. g. geprüften Folgekostenberechnung sind, erhöhen sich zukünftig von 6.458,76 € um 3.214,54 € auf 9.673,30 € jährlich.

 

 

Begründung:

 

Der Spielplatz aus dem Jahr 2004 ist marode, Teile der Spielgeräte wurden über die Jahre entfernt und mussten aus Sicherheitsgründen durch Sicherheitspoller ersetzt werden, lediglich ein abgespieltes Kletterelement mit Tau-Nest ist noch vorhanden.

Gemäß Spielplatzrahmenplan ist der Spielplatz für die Nutzergruppe der Kinder von null bis zehn Jahren umzugestalten. Ein Ersatz der Geräte sowie des Fallschutzes ist vorgesehen. Der Ersatz des maroden Spielgeräts mit Ergänzung von weiteren Sitzmöglichkeiten inklusive einer seniorengerechten Bank ist Bestandteil der Belebung der Innenstadt „Zukunft Innenstadt“ / Grünes Band. Aufgrund der Tatsache, dass die angrenzenden Platz- und Straßenflächen bereits vor Jahren saniert wurden, beschränkt sich der Sanierungs- / Umgestaltungsbereich auf die bestehende Spielplatz- bzw. Fallschutzfläche. Die vorhandene Beleuchtungssituation soll im Rahmen der Maßnahme nicht verändert werden.

 

Zu Projektbeginn und projektbegleitend wurden die Wünsche des Kinder- und Jugendparlaments für den Spielplatz erfragt und sind als wesentlicher Bestandteil in die Planung eingegangen. Seitens der Kinder gab es den Wunsch, einen Spielplatz zum Thema „Kinderrechte“ umzusetzen. Außerdem soll der Ort ein Plenum für Sitzungen des Kinder- und Jugendparlaments (im Folgenden „KJP“) bieten, um für die Mitarbeit im KJP zu werben sowie dessen Arbeit öffentlich und transparent zu gestalten.

 

Wie in der Auslage dargestellt, bildet ein zentraler „Spielkubus“ mit zwei Spielebenen zukünftig den Mittelpunkt des Spielplatzes. Dieser fügt sich architektonisch in das innerstädtische Umfeld ein und bietet unterschiedlichste Spielmöglichkeiten zur Sinneserfahrung, zum Klettern, Rutschen und Balancieren, kann aber auch als Rückzugsort dienen. Die Abmessungen des Spielkubus sind so dimensioniert, dass eine Beeinträchtigung des alten Baumbestands oder ein Eingriff in den Kronenbereich nicht erfolgt und der Spielbereich im Sommer weiterhin vom Schattenwurf der Platanen profitiert.

 

In der oberen Spielebene können Piktogramme verschiedener Kinderrechte auf den farbigen Scheiben einer Acrylglaswand (nach Vorgaben des KJP) präsentiert werden. Diese Wand ist in Richtung Westen (Rathaus) zur geplanten Tisch-Bank-Gruppe, dem Plenumsbereich, ausgerichtet. Die neuen Hockerbänke dieser Sitzgruppe sind in offener U-Form angeordnet und haben unterschiedliche kindgerechte Sitzhöhen. Zentral ist ein kleiner Tisch platziert, der durch eine Art Schublade mit Plexiglasabdeckung als horizontaler Schaukasten für das KJP bespielt werden kann. Außerdem dient eine Seitenwand des Spielkubus als Malwand, welche bei KJP-Sitzungen als Schreibtafel dient. Nördlich des Spielobjekts ist eine seniorengerechte Bank angeordnet.

 

Durch die Verwendung von gebundenem Fallschutzmaterial sind sowohl das Spielobjekt als auch das Plenum barrierefrei erreichbar.

 

Aufgrund der zentralen Lage des Spielplatzes im Stadtraum an wichtigen fußläufigen Wegeverbindungen, auch zur S-Bahn-Station Marktplatz / Rathaus, soll in einem späteren Schritt ein Trinkbrunnen für die Bürgerinnen und Bürger aufgestellt werden. Der Anschluss erfolgt an der Versorgungsleitung an der Südost-Ecke des Rathauses. Das Überschuss- und Hygiene-Spülwasser (Trinkwasser) soll örtlich den Bäumen zugeführt werden und dient damit der Bewässerung der Bäume.

Da Fördermittel für den Trinkbrunnen beantragt werden, soll dieser als separates Projekt beschlossen und nach Eingang des Fördermittelbescheids in einem zweiten Schritt ausgeführt werden.

 

Die Planung des Spielplatzes sowie Ausschreibung, Vergabe und Objektüberwachung erfolgen durch das Amt für Planen und Bauen, Referat Freiraumplanung und Stadtgrün.

 

Partizipation

Das Kinder- und Jugendparlament wurde an der Planung beteiligt. Hinweise der Kinder sind im Planungsprozess berücksichtigt worden.

 

Risikoabwägung

Der Bestandsspielplatz wurde im Jahr 2004 errichtet, die Geräte werden prinzipiell nur durch moderne, zeitgemäße Spielelemente ersetzt sowie ein neuer Fallschutzbelag auf dem vorhandenen Aufbau ausgeführt. Aufgrund der geringfügigen Eingriffe in den Unterbau ist eine baubegleitende Kampfmittelüberprüfung bei Fundamentaushub vorgesehen. Leitungsauskünfte wurden eingeholt, Leitungslagen sind gemäß Versorger nicht vorhanden. Nicht bewertbar sind die Kostensteigerungen aufgrund der politischen und wirtschaftlichen Gesamtsituation. Wegen Unkalkulierbarkeit der Materialverfügbarkeiten und Auslastung der Firmen sind auch Terminplanungen derzeit schwer zu fassen.

 

Beurteilung der Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima

Die Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima werden vom Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz wie folgt eingeschätzt.

 

Untere Naturschutzbehörde

Gegen das Vorhaben bestehen aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) keine Bedenken. Hinweise:

-       Die umliegenden Platanen sind geschützte Bäume gemäß der Grünschutzsatzung. Während der Baumaßnahme müssen geeignete Baumschutzmaßnahmen ergriffen werden, um keine Schäden an Stamm, Krone und Wurzel zu verursachen (DIN 18920).

-       Die Platanen sind hinsichtlich Baumhöhlen und Nester zu prüfen. Sollten Lebensstätten von geschützten Tierarten vorhanden sein, so sind ggf. artenschutzrechtliche Maßnahmen erforderlich. Dies ist mit der UNB abzustimmen.

 

Untere Wasserbehörde

-       Keine Anmerkungen.

 

Altlasten / Bodenschutz

-       Der alte Spielplatz enthält keine Freiflächen, die schützenswert sind.

 

Immissionsschutz

-       Kinderlärm ist privilegiert nach § 22 Absatz 1a BImSchG.

-       Auf lösemittelfreie, gesundheitsverträgliche/n Lackierung / Holzschutz ist zu achten.

-       Sollte Beleuchtung auf dem Spielplatz vorgesehen sein, so ist eine direkte Anstrahlung der Grünbestände zu unterlassen. Generell sollte zusätzliche Beleuchtung in der Innenstadt vermieden werden, um die Lichtverschmutzung nicht noch weiter zu fördern. Die Hinweise der LAI (Bund-/Länderarbeits-gemeinschaft Immissionsschutz „Messung und Beurteilung von Lichtemissionen“ – aktualisiert 2015) mit den Grenzwerten zur Blendwirkung und Raumaufhellung sind zu beachten. 

 

Über die Maßnahme wurde vom Amt für Planen und Bauen eine detaillierte Kostenberechnung erstellt, die mit Gesamtkosten inklusive Baunebenkosten in Höhe von 125.000 € brutto abschließt.

 

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.

 

Die geprüften jährlichen Folgekosten für die Gesamtmaßnahme belaufen sich insgesamt auf 38.423,30 €. Die Erhöhung der laufenden Unterhaltungskosten ergibt sich vor allem aus der Verbesserung des Spielangebots.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen, eine detaillierte Kostenberechnung sowie die Folgekostenberechnung zur Einsichtnahme aus.

Anlagen:

1. Auszug aus der Stadtkarte

2. Klimarelevanzprüfung

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Die nichtöffentliche Auslage erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.