Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0429Ausgegeben am 05.12.2022

Eing. Dat. 05.12.2022

 

 

 

 

Haushaltsänderungsantrag

Nachhaltiges Wohnumfeld Bieber-Waldhof West (PB 09)

Antrag der Stadtverordneten Julia Endres, Helge Herget und Dr. Annette Schaper Herget vom 05.12.2022

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Haushaltsansatz im Investitionsprogramm für die Investitionsmaßnahme-Nr.  0901060500602201 (Nachhaltiges Wohnumfeld Bieber Waldhof West) von 1,5 Mio € in 2024 und 1,5 Mio € in 2025 wird ersatzlos gestrichen.

 

 

Begründung:

 

Die 3 Mio € sind offensichtlich für den Grundstückserwerb und für eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme vorgesehen.

Mit diesem Planungsansatz unterstellt die Stadt

  • Erstens, dass die Eigentümer in den nächsten zwei Jahren verkaufen. Dies ist jedoch keinesfalls gesichert, erst recht nicht zum „entwicklungsunbeeinflussten Wert".
  • Zweitens, dass man im Vorgriff auf die Entscheidung der Regionalversammlung und der Planungsversammlung schon über Grund verhandeln kann, dessen Bestimmung aber noch völlig unklar ist. Handelt es sich um Landschaftsschutzgebiet, Bauerwartungsland, Untersuchungsgebiet, Neubauquartier oder Fläche für Land- und Forstwirtschaft?

Gegenstand von Grunderwerbsverhandlungen kann aber nur der Bereich der geplanten Bebauung sein, der aktuell nach dem gültigem Regionalen Flächennutzungsplan (RegFNP) als Bauerwartungsland ausgewiesen ist. Ansonsten würde die Stadt Grund erwerben, welcher nur bei entsprechender Änderung des RegFNPs auch Bauland werden kann. Grundstücksverhandlungen zu Flächen, die aktuell für Land- und Forstwirtschaft ausgewiesen sind, sollten derzeit keinesfalls geführt werden. Ein Vorgriff auf die Entscheidung der Regionalversammlung und der Planungsversammlung sollte keinesfalls erfolgen.

Die Grundstücke können erst dann gekauft werden, wenn der Städtebauliche Entwicklungsplan ( SEP) verabschiedet und es sicher ist, dass überhaupt gebaut werden soll und kann. Dies wäre der sauberste Weg. Ein SEP liegt aber noch gar nicht vor, sodass auch eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme (SEM) noch gar nicht durchgeführt werden kann.

Andernfalls würden Eigentümer an die Stadt verkaufen und sich darauf verlassen, dass es zu einer SEM kommt. Aber was soll passieren, wenn die Voraussetzungen für eine SEM formal doch nicht erfüllen werden? Sollen Grundstücke dann zurück übertragen werden?

Auch ist noch nichts bekannt, was der SEP zum Ziel haben soll: Nur das Ziel, 600 Wohneinheiten zu schaffen, reicht nicht aus, es müssten schon konkrete städtebauliche Ziele genannt werden, z. B. die Größe des Gebiets, die besondere Lage und die Bedeutung der anstehenden Maßnahmen.

Von den ca. 15 ha des Untersuchungsgebietes, verbleiben nach Abzug der Fläche, die schon im Besitz der Stadt OF sind, für den Erwerb noch ca. 50% der Fläche des Untersuchungsgebietes im Bereich Bauerwartungsland.

Nur für den Erwerb dieser 75.000 qm, mit einem Bodenrichtwert von 40 €/qm, ergibt sich schon ein Finanzierungsbedarf von 3,0 Mio €. Da davon auszugehen ist, dass Grundstückseigentümer eine differenzierte Beurteilung ihrer Grundstücke zwischen a) Bauerwartungsland und b) Land -und Forstwirtschaftliche Fläche nicht akzeptieren werden, ist ein wesentlich höherer Ansatz für den möglichen Grunderwerb erforderlich. Bis zu 40 €/qm für das gesamte Untersuchungsgebiet scheinen mindestens realistisch, sprich 6,0 Mio €.

Der Zeitraum von zwei Jahren für Grunderwerb geht an den Verhandlungsmöglichkeiten der Stadt, schon in personeller Hinsicht, völlig vorbei.

 

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.