Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 12. Dezember 2022

 

 

 

 

 

TOP 17
Änderung der Stellplatzsatzung
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-406 (Dez. IV, Amt 63) vom 23.11.2022,
2021-26/DS-I(A)0420

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Die nachfolgende 1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Offenbach am Main über die Herstellung von Stellplätzen und Garagen für Kraftfahrzeuge sowie von Abstellplätzen für Fahrräder (Stellplatzsatzung) wird beschlossen.

 

  1. Änderungssatzung der Stadt Offenbach am Main über die Herstellung von Stellplätzen und Garagen für Kraftfahrzeuge sowie von Abstellplätzen für Fahrräder (Stellplatzsatzung)

 

Aufgrund der §§ 52 Abs. 2 S. 1 und 91 Abs. 1 Hessische Bauordnung (HBO) vom 28. Mai 2018 (GVBl. S. 198) zuletzt geändert durch Art. 1 ÄndG vom 03. Juni 2020 (GVBl. S. 378) in Verbindung mit §§ 5, 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. S. 142), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main in ihrer Sitzung am …. folgende Satzung beschlossen:

 

Artikel 1

 

Ordnungswidrigkeiten

 

In § 11 Abs. 1 der Satzung wird „§ 76 Abs. 1 Nr. 20 HBO“ durch „§ 86 Abs. 1 Nr. 23 HBO“ ersetzt.

 

Artikel 2

 

Geltungsdauer

 

In § 12 Abs. 5 der Satzung wird das Datum „31.12.2022“ durch das Datum „31.12.2023“ ersetzt.

 

Artikel 3

 

Inkrafttreten

 

Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.

 

 

Die Anlage (Änderungssatzung) ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 16.12.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung