Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 12. Dezember 2022
TOP 17
Änderung der Stellplatzsatzung
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-406 (Dez. IV, Amt 63) vom 23.11.2022,
2021-26/DS-I(A)0420
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Die nachfolgende 1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Offenbach am Main über die Herstellung von Stellplätzen und Garagen für Kraftfahrzeuge sowie von Abstellplätzen für Fahrräder (Stellplatzsatzung) wird beschlossen.
- Änderungssatzung der Stadt Offenbach am Main über die Herstellung von Stellplätzen und Garagen für Kraftfahrzeuge sowie von Abstellplätzen für Fahrräder (Stellplatzsatzung)
Aufgrund der §§ 52 Abs. 2 S. 1 und 91 Abs. 1 Hessische Bauordnung (HBO) vom 28. Mai 2018 (GVBl. S. 198) zuletzt geändert durch Art. 1 ÄndG vom 03. Juni 2020 (GVBl. S. 378) in Verbindung mit §§ 5, 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. S. 142), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main in ihrer Sitzung am …. folgende Satzung beschlossen:
Artikel 1
Ordnungswidrigkeiten
In § 11 Abs. 1 der Satzung wird „§ 76 Abs. 1 Nr. 20 HBO“ durch „§ 86 Abs. 1 Nr. 23 HBO“ ersetzt.
Artikel 2
Geltungsdauer
In § 12 Abs. 5 der Satzung wird das Datum „31.12.2022“ durch das Datum „31.12.2023“ ersetzt.
Artikel 3
Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.
Die Anlage (Änderungssatzung) ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 16.12.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung