Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0469Ausgegeben am 22.02.2023

Eing. Dat. 21.02.2023

 

 

 

 

 

Schutz des Bibers in Bieber

Antrag der Stadtverordneten Julia Endres, Helge Herget und Dr. Annette Schaper Herget vom 21.02.2023

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, wie die Renaturierung der südlichen Bieber mit der Förderung von Bibern in Einklang gebracht werden kann und wie die Biber vor illegaler Störung geschützt werden können. Es soll außerdem überprüft und berichtet werden, ob eine Genehmigung von Hessenforst zur Beseitigung des Biberdamms in Bieber Nähe der Obermühle am 07.02.2023 vorlag, wer diese Beseitigung veranlasst hat und ob diese legal oder illegal war.

 

 

Begründung:

 

2005 wurde die Renaturierung der südlichen Bieber an der Obermühle beschlossen. Seitdem befindet sie sich noch immer im Planungsstadium. Kürzlich hat sich ein Biber dort angesiedelt und betreibt Staudammbau. Allerdings wird dieser regelmäßig mit schwerem Gerät abgeräumt. Dies steht im Widerspruch zu den Zielen einer Renaturierung, die einer naturnahe Landschaftsgestaltung und Förderung der Biodiversität auf unserem Stadtgebiet dienen soll.

 

Die Aufgabe, die Beseitigung eines Biberdamms zu veranlassen und zu genehmigen, ist von der Obersten Naturschutzbehörde auf Hessenforst übertragen worden.

 

Das Land Hessen hat 2021 eine Präsentation veröffentlicht (https://flussgebiete.hessen.de/fileadmin/dokumente/4_oeffentlichkeitsbeteiligung/beirat/ab2021-03/21-03-03_TOP4_Kuprian_BiberFischotterManagementWRRL.pdf, auch als Anlage I diesem Antrag beigefügt), in dem ökologische Vorteile der Ansiedlung von Bibern aufgezählt werden, u.a.

 

  • Signifikanter Wasserrückhalt besonders in Trockenjahren (2018, 2019)
  • Benagte und abgestorbene Bäume erhöhen das Totholzangebot im Wasser (Reproduktionsstätte und Rückzugsraum für Fische)
  • In Biber-Lebensräumen erhöht sich die Artenvielfalt der Insekten
  • Wirbeltiere profitieren: Schwarzstorch, Krickente, Flussuferläufer, Wasserfledermaus, Fischotter, Wechselkröte und Sumpfschildkröte

Der Biber ist inzwischen streng geschützt, das betrifft auch die Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten eines Bibers. Eine Ausnahmeregelung besagt, dass Biberdämme entfernt werden dürfen, wenn sie zur Gefahr werden. Die Kosten für die Beantragung sowie die Entfernungen tragen zumeist die Landwirte (siehe https://www.bussgeldkatalog.org/tierschutz-biber/, auch als Anlage II diesem Antrag beigefügt).

Anlagen:

Präsentation

Bussgeldkatalog

Foto des Biberdamms vom 20.02.2023

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.