Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0548Ausgegeben am 29.08.2023

Eing. Dat. 21.08.2023

 

 

 

 

 

Lebendige Zentren Bieber und Bürgel

hier: Beschluss der Förderrichtlinie für ein Anreizprogramm zur Förderung privater Modernisierungsmaßnahmen

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2023-232 (Dez. IV, Amt 60) vom 16.08.2023

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Der Einrichtung eines Anreizprogramms im Gebiet des Städtebauförderprogramms „Lebendige Zentren – Bieber und Bürgel“ mit einem Jahresbudget von 70.000,00 € und mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2028 wird zugestimmt. 

 

2.     Der Förderrichtlinie des Anreizprogramms für die Ortskerne Bieber und Bürgel wird zugestimmt.

 

3.     Die erforderlichen Mittel in Höhe von insgesamt max. 420.000,00 € stehen auf den Produktkonten 09010600.6779000160 „Aktive Kernbereiche – Ortskerne Bieber und Bürgel bis 2019“ und 09010600.6779000360 „Aktive Kernbereiche – Ortskerne Bieber und Bürgel ab 2020“ zur Verfügung.

 

4.     Die Refinanzierung der Maßnahme erfolgt zu 2/3 durch Städtebaufördermittel über die Produktkonten 09010600.5410300560 „Zuwendung Land Hessen, Aktive Kernbereiche – Ortskerne Bieber und Bürgel bis 2019“ und 09010600.5421000560 „Zuwendung Land Hessen, Aktive Kernbereiche – Ortskerne Bieber und Bürgel ab 2020“.

 

 

Begründung:

 

Das Anreizprogramm ist als eine Maßnahme des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts für die Ortskerne von Bieber und Bürgel am 25.08.2021 (2021-26/DS-I(A)0096) im Grundsatz beschlossen worden. Es dient im Dreiklang mit den Gestaltungssatzungen und der Stadtteilarchitektin dazu, langfristig städtebauliche Missstände in den Ortskernen Bieber und Bürgel zu beheben, eine Aufwertung des Ortsbilds in ortskerntypischer Gestalt zu erzielen sowie das Grünvolumen zu erhöhen. Dies geschieht durch finanzielle Anreize bei Modernisierungsmaßnahmen für Grundstücks- respektive Immobilieneigentümer.

 

Zur Gewährung von finanziellen Mitteln aus dem Anreizprogramm wurde eine Förderrichtlinie zusammen mit dem Kernbereichsmanagement, der Stadtteilarchitektin, der Lokalen Partnerschaft und der Bauaufsicht erarbeitet. Diese wurde nunmehr vom Fördermittelgeber, dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen, genehmigt.

 

Die Richtlinie sieht Modernisierungen und Instandsetzungen von Fassaden, Maßnahmen zur Sanierung und zum Erhalt der historischen Bausubstanz sowie Maßnahmen zur Entsiegelung und Erhöhung des Durchgrünungsgrades als förderfähige Maßnahmen vor. Die Förderung dieser Maßnahmen erfolgt innerhalb des Geltungsbereichs der Gestaltungssatzungen (siehe Geltungsbereich 1). Ebenfalls werden Begrünungsmaßnahmen finanziell unterstützt. Die Förderung erfolgt im gesamten Programmgebiet (siehe Geltungsbereich 2). Die maximale Förderhöhe beläuft sich auf 19.999,00 € je Antrag. Gefördert werden bis zu 25 % der förderfähigen Kosten. Die Maßnahme ist für die Laufzeit des Förderprogramms bis 2028 mit förderfähigen Gesamtausgaben von 420.000,00 € vorgesehen.

 

Die Bewilligung der Förderanträge erfolgt nach Prüfung der Fördervoraussetzungen durch fachliche und örtliche Vertreter sowie städtische Beauftragte der genehmigenden Behörden: u. a. Stadtteilarchitektin, Amt für Planen und Bauen, Bauaufsicht, Untere Denkmalschutzbehörde sowie das Kernbereichsmanagement.

 

Dieses Projekt ist Bestandteil des im Masterplan 2030 benannten Schlüsselprojekts: Quartiers- und Stadtteilentwicklung.

Anlagen:

Anlage 1: Förderrichtlinie des Verfügungsfonds für die Ortskerne Bieber und Bürgel

Anlage 2: Klimarelevanzprüfung

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.