Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 14. September 2023
TOP 5
Städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB für das Bauvorhaben „Leben am Ledermuseum“
hier: Zustimmung zum Städtebaulichen Vertrag
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2023-191 (Dez. IV, Amt 60) vom 05.07.2023,
2021-26/DS-I(A)0534
Ergänzungsantrag SPD, B' 90/Die Grünen und FDP vom 14.09.2023,
2021-26/DS-I(A)0534/1
Beschlusslage:
2021-26/DS-I(A)0534, 2021-26/DS-I(A)0534/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Dem Städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB (Baugesetzbuch) zwischen der Stadt Offenbach am Main und der Leben am Ledermuseum GmbH, Schmerlenbacher Straße 20, 63768 Hösbach, wird zugestimmt.
2. Für das Bauvorhaben "Wohnen am Ledermuseum" wird der Magistrat beauftragt zusammen mit dem Investor, ergänzend zu den Regelungen im Städtebaulichen Vertrag, zu prüfen, ob Zisternen zum Sammeln von Niederschlagswasser für die Bewässerung der Grundstücksbegrünung geschaffen werden können, ggf. auch unter den angrenzenden Grundstücksflächen.
Die nichtöffentliche Anlage (Städtebaulicher Vertrag mit Anlage) ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
2021-26/DS-I(A)0534/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Die Vorlage 2021-26/DS-I(A)0534 wird wie nachstehend hinter Punkt 1. ergänzt:
2. Für das Bauvorhaben "Wohnen am Ledermuseum" wird der Magistrat beauftragt zusammen mit dem Investor, ergänzend zu den Regelungen im Städtebaulichen Vertrag, zu prüfen, ob Zisternen zum Sammeln von Niederschlagswasser für die Bewässerung der Grundstücksbegrünung geschaffen werden können, ggf. auch unter den angrenzenden Grundstücksflächen.
2021-26/DS-I(A)0534
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Dem Städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB (Baugesetzbuch) zwischen der Stadt Offenbach am Main und der Leben am Ledermuseum GmbH, Schmerlenbacher Straße 20, 63768 Hösbach, wird zugestimmt.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 25.09.2023
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung