Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 14. September 2023

 

TOP 13
Lückenschluss am Grünring in Höhe der Waldstraße – Städtebauförderprogramm „Zukunft Stadtgrün“
hier: Projektbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2023-231 (Dez. IV, Amt 60) vom 16.08.2023,
2021-26/DS-I(A)0547

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

1.     Der Maßnahme zum Lückenschluss am Grünring nach der vom Amt für Planen und Bauen erstellten detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit Gesamtkosten in Höhe von 110.000,00 €, wird zugestimmt.

 

2.     Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und stehen auf dem Produktkonto 09010600.0953000060, Investitionsnummer 0901060900601901 „Städtebauförderung – Zukunft Stadtgrün“, PN 1007 wie folgt bereit:

 

Haushaltsmittel bis 2023                                                     110.000,00 €

Gesamt                                                                                   110.000,00 €

 

3.     Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:

 

Zuwendung Fördermittel aus Zukunft Stadtgrün

für 1. Bauabschnitt

(09010600.3640000060 und 09010600.3641000060)     33.300,00 €

Kreditmarktmittel:                                                                    76.700,00 €

Gesamt:                                                                                  110.000,00 €

 

Eine Refinanzierung in Höhe von 39.960,00 € ist über die Einzelmaßnahme für den 2. Bauabschnitt beantragt worden. Der Bewilligungsbescheid wurde für Herbst 2023 in Aussicht gestellt.

Die Zuwendung der Fördermittel erfolgt zu gleichen Teilen über die Produktkonten von Bund und Land.

 

4.     Die jährlich anfallenden Folgekosten in Höhe von 13.844,88 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. Die Unterhaltungskosten, die Bestandteil der o. g. geprüften Folgekostenberechnung sind, sind nicht im derzeitigen Rahmendienstleistungsvertrag (RDLV) enthalten und erhöhen deshalb den RDLV für zukünftige Jahre von 0,00 € auf 3.873,88 €.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 25.09.2023

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung