Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 30. November 2023
TOP 3
Eigenbetrieb Kindertagesstätten Offenbach (Pb 05)
hier: Wirtschaftsplan 2024 des Eigenbetriebes Kindertagesstätten Offenbach
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2023-355 (Dez. II, Amt 57) vom 15.11.2023,
2021-26/DS-I(A)0610
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Der beigefügte Wirtschaftsplan 2024 des Eigenbetriebs Kindertagesstätten Offenbach für das Geschäftsjahr 2024 wird wie folgt festgesetzt:
1. Erfolgs- und Vermögensplan
1.1 Erfolgsplan
Erträge 42.897 TEUR
(davon: aus dem Erhalt von Betriebskosten- 24.725 TEUR zuschüssen gemäß Satzung über die
Bezuschussung von Kindertagesstätten der
Träger der Jugendhilfe sowie Elternbeiträgen
in der Stadt Offenbach am Main)
Aufwendungen 43.723 TEUR
Jahresüberschuss / Jahresverlust - 826 TEUR
1.2 Vermögensplan
Einnahmen (Deckungsmittel) 290 TEUR
Ausgaben 290 TEUR
2. Kreditermächtigungen
Kreditermächtigungen zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden im Wirtschaftsjahr 2024 nicht festgesetzt.
3. Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden im Wirtschaftsjahr 2024 nicht festgesetzt.
4. Liquiditätskredite
Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen werden nicht beansprucht.
5. Stellenübersicht
Es gilt die Stellenübersicht gemäß § 18 Eigenbetriebsgesetz, die Bestandteil des beigefügten Wirtschaftsplans 2024 ist.
6. Finanzplan
Es gilt die Finanzplanung gemäß § 5 Ziffer 4, in Verbindung mit § 19 des Eigenbetriebsgesetzes, die Anlage des beigefügten Wirtschaftsplans 2024 ist.
Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 06.12.2023
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung