Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-I(A)0646Ausgegeben am 18.01.2024
Eing. Dat. 18.01.2024
Vorbereitung der Standortentscheidung „Station Mitte“
hier: Erweiterter Grundsatzbeschluss
Antrag Oberbürgermeister vom 18.01.2024
Der Oberbürgermeister beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Den im Zuge der Verhandlungen der Stadt mit den Eigentümern der Liegenschaften Frankfurter Straße 17 und Aliceplatz 11 zur Ansiedlung der neuen Bibliothek „Station Mitte“ entstandenen Mehrkosten in Höhe von 55.000,00 € für planerische Vertiefungen und Gutachten wird zugestimmt.
Zur Refinanzierung werden Fördermittel des Kommunalpreises 2021 in Höhe von 90 % der Kosten eingesetzt. Produktkonto 09010600.5421000960, Kommunalpreis Zukunft Innenstadt.
Begründung:
Im Zukunftskonzept „Offen denken“ wird die Station Mitte als Schlüsselprojekt zur Aufwertung und Neuprofilierung der Offenbacher Innenstadt benannt. Dementsprechend wurde der Magistrat bereits mit der Grundsatzbeschlussfassung über das Zukunftskonzept vom 18.06.2020, Nr. 2016-21/DS-I(A)0792, beauftragt, eine Machbarkeitsstudie zur Realisierung dieses Projekts zu erstellen. Dazu wurde dem Magistrat ein Kostenrahmen von 200.000,00 € freigegeben.
Die Machbarkeitsstudie liegt zwischenzeitlich vor. Deren Ergebnisse würdigend wurde der Magistrat mit dem erweiterten Grundsatzbeschluss vom 09.03.2023,
Nr. 2021-26/DS-I(A)0478, beauftragt, konkrete Verhandlungen zur Ansiedlung der Station Mitte mit den Eigentümern der Liegenschaften Frankfurter Straße 17 und Aliceplatz 11 zu führen.
Verhandlungsführerin im Auftrag der Stadt ist die Gemeinnützige Baugesellschaft mbH Offenbach (GBO). Sie bringt mit ihren Erfahrungen aus Liegenschaftsverwaltung und –management die betriebswirtschaftliche Expertise für die Gespräche mit den Eigentümern der Liegenschaften Frankfurter Straße 17 und Aliceplatz 11 mit.
Im Zuge der Verhandlungen wurden vertiefende planerische Prüfungen und Gutachten z. B. zu Ansätzen der Ertüchtigungen der Gebäudetechnik etc. erforderlich, die von der GBO beauftragt und nun der Stadt in Rechnung gestellt werden. Die angefallenen Kosten übersteigen den für die Machbarkeitsstudie im Grundsatzbeschluss von 2020 bereitgestellten Kostenrahmen um etwa 55.000,00 €. Damit ist die Legitimierung dieser entstandenen Mehrkosten erforderlich.
Die Kosten können aus den bewilligten Fördermitteln des Kommunalpreises für die Station Mitte refinanziert werden. Die Förderquote beträgt 90 % der Kosten.
Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.