Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0673Ausgegeben am 07.03.2024

Eing. Dat. 07.03.2024

 

 

 

 

 

Dreieichpark, Sanierung Wasserbecken

hier: Erweiterter Projektbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2024-097 (Dez. IV, Amt 60) vom 06.03.2024

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.       Der Bereitstellung zusätzlicher Mittel für die Sanierung des Wasserbeckens im Dreieichpark wird zugestimmt. Die Gesamtkosten für das Projekt erhöhen sich auf der Grundlage der vom Amt für Planen und Bauen in Zusammenarbeit mit dem Büro BCE Björnsen Beratende Ingenieure GmbH, Niederlassung Darmstadt, Wittichstraße 7, 64295 Darmstadt, erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung von 380.000,00 € um 220.000,00 € auf 600.000,00 €.

 

2.       Die erforderlichen Mittel werden bei dem Produktkonto 13010100.6165001160

„Instandhaltung Park- und Gartenanlagen“, PN V9013, und 13010100.6120000060 „Allgemeine Planungsleistungen“ wie folgt bereitgestellt:

 

Produktkonto 13010100.6165001160
Haushaltsmittel bis 2023:                                                       549.000,00 €

(davon erfolgte Rückstellungen 549.000,00 €)

 

Produktkonto 13010100.6120000060

Haushaltsmittel bis 2023:                                                        51.000,00 €

(davon erfolgte Rückstellungen 51.000,00 €)

          Gesamt:                                                                                    600.000,00 €

 

3.         Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:

 

Produktkonto 09010600.5421000160

Zuwendung Land „Wachstum und nachhaltige

Erneuerung“ (ehemals „Zukunft Stadtgrün“):                   396.000,00 €

Kreditmarktmittel:                                                                  204.000,00 €

Gesamt:                                                                                  600.000,00 €

 

4.         Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von 50.681,27 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen.

 

5.         Die jährlichen Unterhaltungskosten (Pflegeleistung ESO), die Bestandteil der o. g. geprüften Folgekostenberechnung sind, erhöhen sich von 23.077,39 € um 7.897,48 € auf 30.974,87 €.

 

 

Begründung:

 

Für den Dreieichpark liegt ein Parkentwicklungskonzept (PEK) vor. Dieses bildet die Grundlage für die Entwicklung der gesamten Parkfläche (Grundsatzbeschluss vom 02.11.2017 gemäß Antrag Magistratsvorlage Nr. 2017-341 (Dez. I, Amt 60) vom 18.10.2017, Nr. 2016-21/DS-I(A)0294).

 

Im PEK ist als Maßnahme Nr. 8 die Sanierung des historischen Wasserbeckens als prioritäre Maßnahme aufgeführt. Dem Wasserbecken wird zusammen mit den Betonobjekten und dem Musikpavillon eine herausragende Bedeutung für den denkmalgeschützten Park zugesprochen.

 

Setzungen im Erdreich führten zu schweren Schädigungen am Becken selbst sowie den Zu- und Ablaufleitungen. Die Platzfläche um das Becken ist zudem in einem schlechten Zustand.

 

Ziel der Planung sind die Reaktivierung des Wasserbeckens und die Sanierung der Platzfläche. Zur Steigerung der Aufenthaltsqualität werden neue Bankelemente eingebracht. Sitzmöglichkeiten fehlten bisher im unmittelbaren Umfeld des Beckens völlig.

 

Mit Projektbeschluss vom 10.09.2020 (gemäß Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-361 (Dez. IV, Amt 60) vom 29.08.2020, Nr. 2016-21/DS-I(A)0825) wurde der Sanierung des Wasserbeckens mit 380.000,00 € einschließlich Planungskosten zugestimmt. Die Maßnahme wurde mit berechneten Baukosten in Höhe von rund 290.000,00 € ausgeschrieben. Obwohl mehrere Bieter Interesse zeigten, wurde nur ein Angebot in Höhe von 855.305,55 € eingereicht. Dieses Angebot war unangemessen hoch. Der Auftrag wurde nicht vergeben.

 

Die Kostenberechnung wurde kritisch überprüft und gemäß der aktuellen Preisentwicklung aktualisiert. Die Wasseraufbereitung wurde in technischer Hinsicht in Abstimmung mit dem Eigenbetrieb der Stadt Offenbach verändert. Zur Wasserreinigung soll als Pilotprojekt eine UV-Behandlungsanlage anstelle der bisher in Offenbach üblichen Wasserdesinfektion durch Chlor vorgesehen werden. Stellt die UV-Desinfektion im Praxisbetrieb eine brauchbare Option dar, sollen zukünftig auch weitere Brunnen auf diese umweltfreundliche Methode umgerüstet werden. Diese technische Anpassung führt zu keiner Kostensteigerung. Bei einem notwendigen Wassertausch wird das für Pflanzen und Tiere unbedenkliche Nutzwasser über eine vorhandene Zuleitung zum Parkweiher geleitet. Der in der bisherigen Planung notwendige Abwasserkanal ist aufgrund der Einleitung des Nutzwassers in den Parkweiher nicht mehr erforderlich. Für den Beckenboden ist ein leichter zu verarbeitender Bitumenterrazzo anstelle des Betonterrazzo vorgesehen. Bitumenterrazzo zeichnet sich zudem durch seine Langlebigkeit und die Möglichkeit es zu recyceln aus.

 

Der gestalterische Ansatz bleibt unverändert und umfasst folgende Maßnahmen:

·         Abriss und Neubau des Wasserbeckens (mit vollständig neuer Gründung) unter Verwendung der vorhandenen Randeinfassungen aus Sandstein.

·         Ertüchtigung der vorhandenen Wasserleitung.

·         Erneuerung der gesamten technischen Ausrüstung der Springbrunnenanlage mit neuen Schachtbauwerken.

·         Eine seniorengerechte Halbrundbank mit Rückenlehne und eine Halbrundbank als Hockerbank.

·         Ersatz von zwei alten Papierkörben im unmittelbaren Bereich um das Wasserbecken durch zwei neue Papierkörbe.

·         Abbruch des vorhandenen Plattenbelags, Neukonzeption aus Unterhaltungsgründen als hell eingefärbte Asphaltdecke, Oberflächenwasser wird vor Ort in die angrenzenden Vegetationsflächen versickert.

·         Zurückhaltende Anpassung der umgebenden Vegetationsflächen (Wiederansaat, Herstellung von Farbakzenten in den umgebenden Rasenflächen durch Zwiebelblüher).

 

Das neue Wasserbecken mit einem Terrazzo-Boden hat die gleichen Maße wie das bestehende Becken (Durchmesser 10,50 m) und in der angestauten Wasserfläche wird eine Fontäne installiert. Die Fontänendüse wird bodengleich eingebaut. Sie wird über eine Kranzbeleuchtung rund um die Düse illuminiert. Zur Erhöhung der Attraktivität sind dann Wasserstrahlhöhe und -dauer variabel einstellbar.

 

Bei einem Wassertausch wird das Nutzwasser vom Wasserbecken in den Dreieichparkweiher eingeleitet. Eine Einleitgenehmigung durch das RP Darmstadt liegt vor.

 

Die erforderliche denkmalrechtliche Genehmigung wurde von der Unteren Denkmalschutzbehörde in Aussicht gestellt.

 

Risikobetrachtung

Eine erste Kampfmittelsondierung wurde für die Bohransatzpunkte zur geotechnischen Erkundung ausgeführt. Die Sondierung ergab keine Auffälligkeiten. Im Bombenkataster ist der Dreieichpark in der Umgebung vom Wasserbecken frei von jeglichen Eintragungen. Die Wahrscheinlichkeit, dass Anomalien gefunden werden, wird als gering bewertet. Die kalkulierten Kosten für eine Kampfmittelsondierung beruhen auf Erfahrungswerten des Bauvorhabens bei der Sanierung des Spielplatzes im Dreieichpark.

 

Wegen verzögerter Materiallieferungen und Auslastung der Firmen sind Verzögerungen bei den geplanten zeitlichen Abläufen möglich.

 

Förderung und Finanzierung:

Das Projekt „Wasserbecken“ wird mit Mitteln aus dem Städtebauförderprogramm Wachstum und Nachhaltige Erneuerung (ehemals „Zukunft Stadtgrün“) gefördert. Der Projektantrag wurde seitens des Ministeriums positiv beschieden. Die Förderquote beträgt rund 66 %. Der Abruf aus dem Förderprogramm erfolgt, nachdem die Mittel von der Stadt verausgabt wurden.

 

Beurteilung der Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima

Gegen das oben näher bezeichnete Vorhaben bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Alle früheren Stellungnahmen und erteilten Genehmigungen behalten ihre Gültigkeit und sind weiterhin zu beachten.

 

Untere Naturschutzbehörde (UNB)

Eine naturschutzrechtliche Genehmigung liegt vor. Die ökologische Baubegleitung wird zum Baubeginn beauftragt. Es bestehen bei plankonformer Umsetzung keine Bedenken.

 

Untere Wasserbehörde (UWB)

Die Untere Wasserbehörde ist nicht betroffen. Die Einleitgenehmigung der oberen Wasserbehörde liegt vor.

 

Altlasten / Bodenschutz

Es bestehen bei plankonformer Umsetzung keine Bedenken.

 

Immissionsschutz

Es bestehen bei plankonformer Umsetzung keine Bedenken.

 

Klimaschutz / Energie

Rund um das Wasserbecken wird eine sandfarbene Asphaltdeckschicht hergestellt. Das Oberflächenwasser wird in die Vegetationsfläche zur Versickerung abgeleitet. Aus Unterhaltungsgründen wurde um das Wasserbecken eine Asphaltdecke anstelle der sonst üblichen wassergebundenen Decke gewählt. Diese Ausführung erfolgt in Abstimmung mit der UNB und der unteren Denkmalbehörde.

 

Erläuterung zur Kostenberechnung

Mit der Durchführung der erforderlichen Arbeiten soll sofort nach Bereitstellung der Haushaltsmittel begonnen werden.

 

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor. Die vom Revisionsamt geprüften jährlichen Folgekosten für die Gesamtmaßnahme belaufen sich insgesamt auf 50.681,27 €.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen, eine detaillierte Kostenberechnung sowie die Folgekostenberechnung zur Einsichtnahme aus.

Anlagen:

1. Auszug aus der Stadtkarte

2. Klimarelevanzprüfung

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Die nichtöffentliche Auslage erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.