Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 02. November 2017

 

 

 

 

 

TOP 11

Prozess zur Entwicklung von Leitlinien zur Bürgerbeteiligung
Antrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 10.10.2017, 2016-21/DS-I(A)0288

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Magistrat wird beauftragt für die Stadt Offenbach Leitlinien zur Bürgerbeteiligung zu erarbeiten. Dabei sind folgende Vorgaben zu beachten.

 

1. Oberziel

 

Leitlinien zur Bürgerbeteiligten klären für Einwohner, Verwaltung und Politik

 

-       zu welchen Themen und Vorhaben

-       in welchem Umfang

-       zu welchem Zeitpunkt und

-       in welcher Art und Weise

 

Bürgerbeteiligung künftig in Offenbach stattfinden wird.

 

Wichtigstes Ziel der Leitlinien ist eine breitere Beteiligung der Offenbacher Bürgerschaft an den kommunalen Entscheidungen, die sie betreffen. Durch gelungene Beteiligungsprozesse können mehr Bürgerinnen und Bürger am Stadtgeschehen teilhaben.

 

Ein weiteres Ziel des Leitlinienprozesses ist die Erhöhung der Transparenz und des Wissensaustauschs: Durch eine stärkere Beteiligung können Politik und Verwaltung frühzeitig erfahren, was Bürgerinnen und Bürger bewegt. Und umgekehrt können sie frühzeitig darüber informieren was geplant ist. Für Bürger muss es auf einfachen Wegen möglich sein, sich über Verwaltungsprozesse zu informieren.

 

Die Erarbeitung von Unterzielen der Bürgerbeteiligung wird als ein Bestandteil des Leitlinienprozesses festgelegt.

 

Ebenso ist zu erarbeiten, wie die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger verstetigt werden kann. In die Überlegungen einzubeziehen ist insbesondere die Frage, ob und in welcher Form eine zuständige Stelle innerhalb der Stadtverwaltung sinnvoll ist. In diesem Fall wäre ebenso zu prüfen, ob eine solche Stelle neu geschaffen werden sollte oder ob sie innerhalb der vorhandenen personellen Ressourcen abgedeckt werden kann.

 

2. Beteiligte

 

Für die wissenschaftliche Begleitung, Erarbeitung, Ausgestaltung, Moderation und Implementierung des Prozesses wird der Magistrat beauftragt einen erfahrenen, externen Anbieter zu suchen und Angebote einzuholen.

Die Leitlinien werden in einem Prozess erarbeitet, an dem Bürgerinnen und Bürger sowie Vertreterinnen und Vertreter aus Verwaltung und Politik gemeinsam arbeiten. Der Arbeitskreis ist wie folgt zu gestalten:

 

-       Die Hälfte des Arbeitskreises setzt sich aus 12 Bürgerinnen und Bürgern zusammen. Diese werden jeweils zur Hälfte durch Zufallsverfahren ausgewählt, die dem Durchschnitt der Bevölkerung Offenbachs entspricht. Auf die weiteren Plätze können sich Interessierte bewerben und werden per Losverfahren ausgewählt.

 

-       Ein Viertel des Arbeitskreises wird mit Vertreter*innen der Verwaltung aus folgenden 6 Ämtern besetzt: Referat Frauenbüro; Kultur- und Sportmanagement; Sozialamt; Jugendamt; Kämmerei; Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement.

 

-       Ein Viertel des Arbeitskreises wird aus den Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung gewählt. Für die jeweiligen Vertreter ist jeweils auch eine Stellvertretung zu benennen.

 

-       Darüber hinaus sollen das KJP, der Seniorenrat, der Behindertenbeirat und der Ausländerbeirat durch Stellungnahmen an den für sie relevanten Punkten zu den Leitlinien einbezogen werden.

 

3. Zeitplan und Kosten

 

Der Leitlinien-Prozess soll bis zum Jahresende 2018 abgeschlossen sein, sodass die Stadtverordnetenversammlung im ersten Quartal 2019 über die Leitlinien beschließen kann.

 

Für die Erarbeitung des Bürgerbeteiligungskonzeptes sind im Haushalt

2018 70.000 € einzustellen. Der Beschluss über die Beauftragung (siehe Punkt 2) erfolgt gesondert.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung