Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 19. Mai 2022
TOP 33
Soziale Stadt (HEGISS) – Südliche Innenstadt / Senefelder-Quartier
hier: Erweiterter Grundsatzbeschluss über die Umsetzung des Projekts A.19 des Integrierten Entwicklungskonzepts – Teilprojekt Nachnutzung des historischen Stellwerks
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-159 (Dez. IV, Amt 60) vom 04.05.2022,
2021-26/DS-I(A)0271
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Der Entwicklung des historischen Stellwerks zu einem identitätsstiftenden Ort im Gesamtkontext der Neugestaltung des Grundstücks Bismarckstraße 118 wird zugestimmt.
2. Der Schadstoffsanierung des historischen Stellwerks auf der Grundlage des von der OPG im Auftrag des Amts für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement erstellten Schadstoffgutachtens und der anschließend durchgeführten Ausschreibung, unter Berücksichtigung aktueller Preisentwicklungen im Rohstoffsektor, mit Gesamtkosten in Höhe von 190.000,00 €, wird zugestimmt.
3. Die erforderlichen Finanzmittel in Höhe von 190.000,00 € stehen auf dem Produktkonto 09010600.0951004460, „HEGISS 2, Innenstadt südlich der Bahn“, Investitionsnummer 0901060900601203, im Haushalt 2022 zur Verfügung.
Die Refinanzierung erfolgt aus Mitteln des Städtebauförderprogramms HEGISS / Sozialer Zusammenhalt (Bund und Land) mit bis zu 90 %. Die Vereinnahmung erfolgt über das Produktkonto 09010600.3601005560 „Zuwendung Land HEGISS 2“, Investitionsnummer 0901060900601203.
4. Für die Entwicklung eines Nutzungs- und Betriebskonzepts wird der Magistrat beauftragt, die entsprechenden Schritte anzustoßen und potentielle Nutzergruppen anzusprechen. Eine temporäre Nutzung auf Probe ist dabei zu prüfen.
Das endgültige Nutzungs- und Betriebskonzept sowie die baulichen Maßnahmen zur Ertüchtigung des Stellwerks werden mit einem späteren Projektbeschluss den Beschlussgremien erneut vorgelegt.
Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 08.08.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung