Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0330Ausgegeben am 30.08.2022

Eing. Dat. 26.08.2022

 

 

 

 

 

Parkplätze für Carsharing

Antrag SPD, B‘ 90/Die Grünen und FDP vom 26.08.2022

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.    Der Magistrat wird beauftragt geeignete Standorte für Carsharing-Parplätze zu listen und diese für Betreiber auszuschreiben. Die Plätze sollten dabei über alle Stadtteile so verteilt sein, dass sie sich in Laufnähe zu möglichst vielen Wohnungen befinden und mit dem Offenbacher ÖPNV Angebot erreichbar sind.

 

2.    Im Rahmen der Ausweitung des Carsharing-Angebots wird der Magistrat beauftragt darauf zu achten, dass auch Fahrzeuge mit alternativen Antriebsarten, insbesondere Elektrofahrzeuge inklusive der nötigen Ladeinfrastruktur, von den Anbietern zur Verfügung gestellt werden.

 

3.    Mit der Annahme dieser Vorlage wird der Stadtverordnetenbeschluss 2016-21/DS-I(A)0867 „Parkplätze für CarSharing“ abgelöst.

 

4.    Der Magistrat wird beauftragt, die Gebührenordnung für die Benutzung von Parkscheinautomaten und Parkuhren der Stadt Offenbach am Main (Parkgebührenordnung) in § 3 (Ausnahmen) so zu ändern, dass Fahrzeuge von nicht-stationär arbeitenden Anbietern, in bewirtschafteten Parkplatzflächen abgestellt („zurückgegeben“) werden können.

 

 

Begründung:

 

Ein Carsharing-Fahrzeug ersetzt nach Studien 8 bis 20 private PKW (STARS Studie 2018). Das spart Ressourcen und vor allem kostbaren Parkraum ein und das System ergänzt hervorragend das bestehende ÖPNV-System. Es trägt dazu bei, den Verkehrsfluss insgesamt zu verbessern, indem es den ruhenden und fließenden Verkehr  verringert. Zudem stellt es einen Beitrag zur Ermöglichung sozialer Teilhabe für Menschen dar, die diese Form der Mobilität für einzelne Fahrten nutzen wollen. Dazu zeigen sich Carsharing-Betreiber daran interessiert, weitere Fahrzeuge in Offenbach zu stationieren. Aus Sicht der Anbieter besteht Nachfrage nach dem doppelten bis dreifachen des bisherigen Angebots.

 

Mit der Gesetzesnovelle im hessischen Landtag vom 30.09.2021 zum Hessischen Straßengesetz wird es Kommunen und Städten ermöglicht stationsgebundene Carsharingstationen an allen öffentlichen Straßen einzurichten. Wegen der veränderten Rechtsgrundlage wird der Stadtverordnetenbeschluss „Parkplätze für CarSharing“  ( PIO: Politisches Informationssystem Offenbach 2016-21/DS-I(A)0867 Parkplätze für CarSharing ) vom 05.11.2020 mit dem vorliegendem Antrag aktualisiert und ersetzt.

 

Aufgrund der Nachverdichtung in der Innenstadt wird Parkraum immer knapper und Angebote zum Carsharing – sowohl von stationären als auch nicht-stationären („freeloating“) Modellen - können daher ein Beitrag zur Entspannung der Situation sein.

 

Mobilität ist wichtig und von Zeit zu Zeit ein Auto auch notwendig. Ziel muss es daher sein, dass für alle Bedarfe die richtigen Angebote vorgehalten werden. Nur so kann man bisherige Autobesitzer davon überzeugen, dass in einer Stadt das eigene Auto keine unabdingbare Notwenigkeit mehr ist.

 

Dafür ist eine Versorgung aller Stadtteile mit dem Zugang zu Carsharing-Angeboten wichtig. Als Richtwert soll eine Dichte von 0,5 Carsharing-Stellplätzen auf 1000 Einwohner genommen werden. Zum Vergleich: Im Jahr 2019 betrug die Carsharing-Stellplatz Dichte (stationsbasiert und -unabhängig) pro 1000 Einwohner in Frankfurt 1,19; Mainz 0,77; Marburg 0,68; Kassel 0,56 und Wiesbaden 0,53 (Quelle: Städte-Ranking 2019, Bundesverband CarSharing). In Offenbach würde das circa 70 Standorten entsprechen.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.