Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-I(A)0407Ausgegeben am 23.11.2022
Eing. Dat. 17.11.2022
Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen
hier: Neufassung der Winterdienstsatzung der Stadt Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-380 (Dez. III, ESO) vom 16.11.2022
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
Die als Anlage beigefügte Neufassung der Satzung über den Winterdienst auf den öffentlichen Straßen in der Stadt Offenbach am Main wird beschlossen.
Begründung:
Das Satzungsrecht der Stadt Offenbach am Main ist ständig auf aktuellem Stand zu halten. In diesem Zuge wurde eine umfassende Modernisierung der Winterdienstsatzung durchgeführt.
Die Winterdienstsatzung geht grundsätzlich auf die im Zuge der Mobilitätswende erfolgende und geförderte Fahrradnutzung ein. Fahrräder bedürfen des erhöhten Schutzes gegenüber den vierrädrigen Fahrzeugen, nicht zuletzt bei winterlichen Verkehrsverhältnissen. Daher werden hier konkrete Vorgaben zum Winterdienst auf Radwegen und Fahrradstraßen neu geregelt. Aus diesen ergibt sich die Winterdienstpflicht des ESO auf den selbstständigen Fahrradwegen sowie auf den Fahrradstraßen und in den Fahrradzonen. Demgegenüber bleibt die Winterdienstpflicht für unselbstständige Radwege auf die Eigentümer und Eigentümerinnen der erschlossenen Grundstücke bzw. diesen gleichstehenden Personen übertragen.
Des Weiteren wurden v.a. die Regelungen zur Winterdienstpflicht auf Geh- und Überwegen umfassend überarbeitet sowie diejenigen zum Umfang des Winterdienstes auf den Geh- und Überwegen. Aus Klarstellungsgründen und zur Sicherstellung des Bestimmtheitsgebotes wurden umfangreiche Definitionen im Satzungstext verankert.
Im Übrigen erfolgten im Wesentlichen redaktionelle bzw. klarstellende Ergänzungen bzw. Streichungen in der Satzung. Eine Neufassung der Satzung war angesichts der Vielzahl an Anpassungen angezeigt.
Anlagen:
- Neufassung der Winterdienstsatzung
- Synopse
- Bericht zur Klimarelevanz
Hinweis: Der Antrag sowie die Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.