Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0475Ausgegeben am 23.02.2023

Eing. Dat. 23.02.2023

 

 

 

 

 

Bestimmung des Termins für die Direktwahl der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters und einer eventuell erforderlichen Stichwahl

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2023-052 (Dez. II, Amt 10) vom 22.02.2023

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Als Wahltermin für die Direktwahl der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters in der Stadt Offenbach am Main wird der 17. September 2023 bestimmt. Als Tag für eine eventuell erforderliche Stichwahl wird der Tag der Wahl zum Hessischen Landtag, der 08. Oktober 2023, bestimmt.

 

 

Begründung:

 

Die Amtszeit des Oberbürgermeisters Herrn Dr. Felix Schwenke endet am 20. Januar 2024. Nach § 42 Abs. 3 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) ist die Neuwahl frühestens sechs (23.07.2023) und spätestens drei Monate (15.10.2023) vor Freiwerden der Stelle durchzuführen. Eine evtl. erforderliche Stichwahl findet gemäß § 39 Abs. 1b HGO frühestens am zweiten und spätestens am vierten Sonntag nach der ersten Wahl statt. Der Wahltag wird gemäß § 42 Satz 2 Kommunalwahlgesetz (KWG) durch die Stadtverordnetenversammlung bestimmt.

 

Nach § 2 Abs. 3, 42 KWG dürfen Direktwahlen gemeinsam mit staatlichen Wahlen durchgeführt werden. Die gemeinsame Durchführung der Direktwahl und evtl. Stichwahl mit der Landtagswahl bedarf eines Beschlusses, der gesetzlichen Zahl der Stadtverordneten, mit der qualifizierten Mehrheit.

 

Unter Abwägung aller für eine geordnete Wahldurchführung relevanten Gesichtspunkte und Berücksichtigung der Sommerferien (21.07.-03.09.2023), Herbstferien (20.10.-29.10.2023) Feiertage (03.10.2023) und des Wahltermins der Seniorenratswahl (ein Mittwoch im Oktober) ist der 17.09.2023 als Direktwahltag und der 08.10.2023 als Stichwahltag gemeinsam mit der Landtagswahl zweckmäßig.

Anlage:

Klimarelevanzprüfung

 

Hinweis: Antrag und Anlage werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.