Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-I(A)0506/1Ausgegeben am 10.05.2023
Eing. Dat. 10.05.2023
Die Offenbacher „Werbeanlagen- und Gestaltungssatzung Innenstadt“ in der Praxis anwenden
Ergänzungsantrag FREIE WÄHLER vom 10.05.2023
*Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Antrag wird wie folgt ergänzt:
6.) Auf sämtlichen zuvor genannten Veröffentlichungen ist darauf hinzuweisen, dass die Nichteinhaltung der Werbeanlagen- und Gestaltungssatzung Innenstadt mit Geldbußen in Höhe von bis zu 15.000€ geahndet werden kann.
Begründung:
Die praktische Anwendung der Werbeanlagen- und Gestaltungssatzung für die Innenstadt ist längst überfällig. Ebenso überfällig ist die Durchsetzung. Es ist richtig und wichtig, Gewerbetreibende auf die Werbeanlagen- und Gestaltungssatzung hinzuweisen und für die Einhaltung zur sensibilisieren.
Entscheidend dabei ist – wie bei anderen Kampagnen auch, die zur Einhaltung verschiedener Regeln aufrufen (z.B. Kampagne zum Thema Littering) – dass ebenso die Konsequenzen kommuniziert werden die bei Nichteinhaltung oder Missachtung drohen.
* redaktionell ergänzt
Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.