Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 21. März 2024
TOP 33
Stadtwerke Offenbach Holding GmbH (SOH) / GBO Gemeinnützige Baugesellschaft mbH Offenbach (GBO)
„Station Mitte“: Erwerbskosten, Finanzierung Ankauf, erwartete finanzielle Auswirkungen auf den städtischen Haushalt
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2024-102 (Dez. I, III, Amt 20, SOH, GBO) vom 06.03.2024, 2021-26/DS-I(A)0675
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage 2 mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Erwerbskosten
Einem Kaufpreis in Höhe von insgesamt 250 T€ für den Erwerb von 100% der Geschäftsanteile an der 46R-Vermögensverwaltungs-Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) durch die GBO und dem damit verbundenen Erwerb der ehemaligen Galeria/Kaufhof-Immobilie zzgl. Nebenkosten wird zugestimmt. Für die in der Gesellschaft enthaltene Immobilie entstehen Erwerbs- und Erwerbsnebenkosten in Höhe von 12,75 Mio. €. Mithin entstehen Erwerbskosten von insgesamt 13 Mio. €.
2. Finanzierung Ankauf
Zur Finanzierung der Erwerbskosten gewährt die Stadt Offenbach ein kurzfristiges Darlehen an die Station Mitte GmbH Offenbach.
Der Vergabe eines endfälligen (31.12.2024) ungesicherten Darlehens der Stadt Offenbach an die Station Mitte GmbH Offenbach in Höhe von 12,75 Mio. € zu marktüblichen Konditionen - zwecks Erwerb der Immobilie - wird zugestimmt (siehe *nichtöffentliche Anlage Schuldschein). Das Darlehen dient dem Erwerb des Gebäudes inkl. Grundstück (ehemalige Galeria/Kaufhof-Immobilie Offenbach, Hof und Gebäudefläche, Frankfurter Straße 12/18, Herrnstraße 15) durch die Station Mitte GmbH Offenbach. Die Bereitstellung des ungesicherten Darlehens in Höhe von 12,75 Mio. € ist keine Investition und erfolgt aus ungebundener Liquidität der Stadt Offenbach am Main. Demnach ist eine Kreditaufnahme und damit einhergehende Fremdfinanzierung aufgrund der Kurzfristigkeit und des Rückflusses der Mittel an die Stadt Offenbach nicht geboten. Der Betrag ist Teil der späteren Gesamtfinanzierung auf Seiten der Station Mitte GmbH Offenbach.
Darüber hinaus wird einer Einzahlung der Stadt Offenbach in Höhe von 750 T€ in die Kapitalrücklage der GBO zugestimmt. Hiervon entfallen 250 T€ auf den Kaufpreis der Geschäftsanteile der 46R-Vermögensverwaltungs-Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) und 500 T€ auf das Stammkapital der Station Mitte GmbH Offenbach.
Die Mittel in Höhe von insgesamt 750 T€ stehen im Jahr 2024 im städtischen Haushalt vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung 2024 durch das Regierungspräsidium Darmstadt bei der Investitionsmaßnahme 0408010900602401 „Neue Stadtbibliothek Station Mitte“ zur Verfügung.
In der Folge wird von den 23,2 Mio. € bei der Investitionsmaßnahme lediglich ein Betrag in Höhe von 750 T€ benötigt.
Es wird demnach zustimmend zur Kenntnis genommen, dass das Regierungspräsidium Darmstadt die Kreditermächtigung im Rahmen der Haushaltsgenehmigung 2024 um den Differenzbetrag reduziert bzw. mit aufsichtsrechtlichen Auflagen versehen wird.
3. Gesamtfinanzierung und erwartete finanzielle Auswirkungen auf den städtischen Haushalt
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für den städtischen Haushalt nach Fertigstellung und Bezug der Immobilie ein Mietaufwand (ohne Nebenkosten) für die Stadtbibliothek und für den Veranstaltungssaal nach derzeitigem Kenntnisstand von jährlich mindestens 2,1 Mio. € zu erwarten ist. Die Kosten zum Veranstaltungssaal sind hier bisher niedrig angesetzt. Neben den Gesamterwerbskosten von 13 Mio. € werden für die Umbaukosten nach aktuellem Planungsstand ca. 22 Mio. € veranschlagt, die durch Fremdkapitalaufnahme in der Gesellschaft finanziert werden.
Der Magistrat wird in diesem Zusammenhang beauftragt, eine Finanzierung anzustreben, die den Konditionen eines Kommunalkredits nahekommt. Dies gilt ebenfalls nach Möglichkeit für die Bauzwischenfinanzierung. Dazu soll ein langjähriger Mietvertrag zwischen der Station Mitte GmbH Offenbach und der Stadt Offenbach als Grundlage für die Finanzierung dienen.
* redaktionell ergänzt
Die nichtöffentliche Anlage 2 (Schuldschein) ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 27.03.2024
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung